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Zuschläge beim Beitragsbescheid Regenwasser rechtens?

 
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Luna Monster
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Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 10:42    Titel: Zuschläge beim Beitragsbescheid Regenwasser rechtens? Antworten mit Zitat

Eine Frage zum kommunalen Recht betreffs Abwassergebühr/Regenwasser: Ein Anwesen in Niedersachsen ist nicht ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Das Regenwasser wird in einen Gartenteich, in einen Fluss sowie in Gräben abgeleitet. Ist die Kommunue unter diesen Voraussetzungen berechtigt, Sonderzuschläge für mittelstark und stark versiegelte Flächen zu berechnen? Der Natur wird effektiv kein Wasser vorenthalten und öffentliche Netze werden nicht belastet. Ich halte das für reine Abzocke...





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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sind die Gräben ggf. Bestandteil des öffentlichen Netzes? Wenn überhaupt Gebührenpflicht besteht, dann auch mit allen Versiegelungsfaktoren.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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Luna Monster
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Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 20:19    Titel: Antwort... Antworten mit Zitat

Nein, mit einer unbedeutenden Ausnahme (wenige Quadratmeter Dachfläche werden direkt in einen Fluss entwässert) wird das Regenwasser auf privatem Grund versickert.
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JWagenknecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann es nur sagen wie es bei uns ist.

Grunsätzlich brauchen die Eigentümer keinen Regenwasserzuschlage bezahlen, die in Flüsse oder Bäche direkt und durch eigene Leitungen ableiten.
wichtig sind hier auch die iegenen Leitungen, da es ja um eine Benutzungsgebühr dafür geht.
Wie gesagt, bei uns in Ostsachsen.

gruß
Jens
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JWagenknecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Genauso ist es.
Bei uns hatte aber jemand die Satzung beklagt und gewonnen. Anschließend musste eine andere Berechnung her.
Also, soweit her ist es mit den Satzungen auch nicht.

Gruß
Jens
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Luna Monster
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Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 22:22    Titel: Genau DAS ist das Thema! Antworten mit Zitat

Rechtsfehlerhafte Satzungen, die die Gemeinden aus Abzockegründen allzu gerne installieren! Kennt jemand einen ausgewiesenen Experten (RA), den man guten Gewissens mit dem Fall beauftragen kann? Dankbar für einen guten Tipp... Winken
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