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Verfasst am: 30.04.08, 10:42 Titel: Zuschläge beim Beitragsbescheid Regenwasser rechtens?
Eine Frage zum kommunalen Recht betreffs Abwassergebühr/Regenwasser: Ein Anwesen in Niedersachsen ist nicht ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Das Regenwasser wird in einen Gartenteich, in einen Fluss sowie in Gräben abgeleitet. Ist die Kommunue unter diesen Voraussetzungen berechtigt, Sonderzuschläge für mittelstark und stark versiegelte Flächen zu berechnen? Der Natur wird effektiv kein Wasser vorenthalten und öffentliche Netze werden nicht belastet. Ich halte das für reine Abzocke...
Sind die Gräben ggf. Bestandteil des öffentlichen Netzes? Wenn überhaupt Gebührenpflicht besteht, dann auch mit allen Versiegelungsfaktoren. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Nein, mit einer unbedeutenden Ausnahme (wenige Quadratmeter Dachfläche werden direkt in einen Fluss entwässert) wird das Regenwasser auf privatem Grund versickert.
Grunsätzlich brauchen die Eigentümer keinen Regenwasserzuschlage bezahlen, die in Flüsse oder Bäche direkt und durch eigene Leitungen ableiten.
wichtig sind hier auch die iegenen Leitungen, da es ja um eine Benutzungsgebühr dafür geht.
Wie gesagt, bei uns in Ostsachsen.
Genauso ist es.
Bei uns hatte aber jemand die Satzung beklagt und gewonnen. Anschließend musste eine andere Berechnung her.
Also, soweit her ist es mit den Satzungen auch nicht.
Verfasst am: 01.05.08, 22:22 Titel: Genau DAS ist das Thema!
Rechtsfehlerhafte Satzungen, die die Gemeinden aus Abzockegründen allzu gerne installieren! Kennt jemand einen ausgewiesenen Experten (RA), den man guten Gewissens mit dem Fall beauftragen kann? Dankbar für einen guten Tipp...
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