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Verfasst am: 28.04.08, 22:25 Titel: gotcha-feld (paintballfeld) auf eigenem Grundstück
guten tag,
vorweg --> bitte verschieben, falls es unter einem anderen unterpunkt fallen sollte.
ich hätte mal wieder ein paar fragen zur folgenden situation:
person x hat einen eigenes haus mit einem sehr großen grundstück. auf eine seite dieses grundstückes führt ein gehweg entlang, der aber nicht zu dem grundstück gehört und öffentlich zugänglich ist. -
person x hat nun vor ein gotcha-feld (paintballfeld) dort zu errichten, kauft netze und stellt sie auf seinem grundstück auf (das grundstück ist auch schon so mit ca. 1 - 1,50 meter hohen zäunen eingezäunt - aber nicht paintballabhaltend)
FRAGE 1:
darf person x nun mit seinen kollegen dort gocha (paintball) spielen oder muss er irgendetwas anmelden? (das spielfeld wird nicht gewerblich genutzt --> es dient nur zum hobbyspiel!!!)
FRAGE 2:
ist es ok, wenn das gotcha-feld (paintballfeld) frei einsehbar ist (die zäune bieten keinerlei sichtschutz!)?
FRAGE 3:
gibt es noch irgendetwas was person x berücksichtigen muss?
FRAGE 4:
reicht es aus, wenn alle seiten abgedeckt sind oder muss ÜBER dem ganzen spielfeld auch noch ein netz gespannt werden? (denn jeder ball kann das grundstück verlassen, wenn man den markierer z.b. in einem 45° winkel hochhält und schießt ...)
wenn nicht --> wie hoch müssen die paintball-fangnetze sein?
die zufahrt direkt zu dem haus ist eine privatstraße und "teilt" das grundstück in zwei große flächen
soweit bekannt gehört die straße mit zu dem grundstück (privatstraße halt) von person x
FRAGE 5:
darf person x die straße mit als spielfeld nutzen, wenn er sie dafür dementsprechend einzäunt (aber somit blockiert?)
FRAGE 6:
das grundstück wurde allerdings an einen jäger "jadgverpachtet" (oder sowas in der richtung) - darf person x trotzdem noch auf seinem eigenen grundstück spielen oder muss er erst die erlaubniss des jäger für sein eigenes grundstück wiederholen um dort seinem hobby nachzugehen?
anmerkung:
bitte nur antworten, wenn sie sich mit dem recht auskennen -
und bitte keine spinner, die den unterschied zwischen sport und krieg nicht kennen -.-
gotcha ist ein sport und hat nichts mit "kriegsspielen" zu tun!!!!!
ich freue mich über jede qualifizierte antwort
gruß - die fiese moep
- die Geschoßenergie 7,5 Joule nicht überschreitet,
- sichergestellt ist, dass kein Geschoß das Privatgelände verlässt,
sollte dem "Paintballfeld" nichts im Wege stehen.
Aber....
es sollte damit gerechnet werden ,
- dass sich jemand wegen Verherrlichung des Kriegsspieles beschwert (könnte ggf. wegen der Einsehbarkeit eine Auflage des Ordnungsamtes notwendig machen) ,
- dass die Farbe das Grundstück trotz Zaun in Richtung öffentlicher Verkehrsraum verlässt, was wiederum Ärger mit Fussgängern, Passanten und ggf. der Strassenreinigung bedeuten wird ,
- dass es jemanden geben wird, dem die Einrichtung der Geschoßfangzäne noch nicht ausreicht,
- dass unformierte PolKoll erscheinen werden, wenn man die Gotcha-Waffen mit echten Waffen verwechseln könnte,
- dass versucht werden wird, die "simulierte Tötungshandlung" als Verstoß gegen die Menschenwürde auszulegen und damit ebenfalls das Ordnungsamt auf den Plan zu rufen.
Möglicherweise kann jemand auf die durchaus nicht unberechtigte Idee kommen, die simulierte Tötungshandlung verstoße, wenn sie öffentlich sichtbar vorgenommen wird, gegen den ordre public.
Grüße
Ronny
- _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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