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Verfasst am: 25.01.05, 15:29 Titel: Schlechte Beratung bei Versicherung
Angenommen, N schliesst nach eingehender Beratung bei Versicherungsvertreter V eine Berufsunfähigkeitsvorsorge-Vers ab. Im Falle einer BU würde N 500 € /Monat erhalten. Mehrere Jahre nach Vertragsabschluss fällt N auf, daß diese Summe ja auf die im Falle einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit gezahlte Grundsicherung des Staates angerechnet wird und diese Versicherung N rein garnichts bringt. Hätte V den N nicht auf diesen Sachverhalt hinweisen müssen ?
wenn ich mir auf dem obst- und gemüsemarkt faules zeug andrehen lasse, hab ich auch pech gehabt.
ein versicherungsvertreter führt ein verkaufsgespräch. er leistet keine beratung! daher haftet er nicht für einen beratungsfehler. allerdings muss auch der vertreter korrekt aufklären. er darf also keine unwahrheiten verkaufen. dafür würde er haften. das müsste der kunde aber nachweisen können und das wird schwierig.
nur versicherungsberater und versicherungsmakler leisten eine beratung. versicherungsvertreter (einfach- bzw. generalagenten sowie mehrfachagenten) führen verkaufsgespräche.
Ist das neu @ KAV ?
Ich bin eigentlich davon überzeugt das man auch als Ausschließlichkeitsvertreter für Vermögensschäden wegen Falschberatung belangt werden kann, wobei ich diese hier im konkreten Fall nicht so ganz sehen kann, da keine Pflicht besteht einen Kunden zum Versicherungsfachmann auszubilden während eines Beratungsgespräches.
genau da ist der hund begraben. versicherungsberater und versicherungsmakler sind sachwalter des kunden und haben die aufgabe, den mandanten in die lage zu versetzen, die tragweite seiner entscheidung begreifen zu können. kein versicherungskunde würde eine bu-rente abschliessen, wenn er wüsste, dass die rente niedriger als die sozialhilfe ist und diese daher angerechnet wird. der versicherungsvertreter muss "nur" halten, was er verspricht. verspricht er eine rente und diese wird gezahlt, hat er kein problem. rät ein vb oder vm zu einer zu geringen bu-rente, hat er ein problem...
Ähm.. Ihr redet immer von Sozialhilfe... Wieso soll man in dem Fall Sozialhilfe beantragen wenn man Anspruch auf Erwerbsmiderungsrente hat? Und wie wird in dem Fall die private BU-Rente angerechnet? Das ist mir ja ganz neu.
Da hast Du natürlich Recht. Eine private Bu wird auf Sozialhilfe angerechnet, aber die Frage war ja ob Sie auch auf Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. Und das wird sie nicht. Da war damals die Diskussion wohl etwas am Thema vorbei. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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