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Wäre das mit der Erfassung des Besuchernamens rechtens?
In Bezug auf Journalisten: den Namen hat der Veranstalter durch die meist notwendige Akkreditierung ohnehin.
Queator hat folgendes geschrieben::
Dürften Bewegungsprofile, gerade von Journalisten angefertigt werden (Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Datenschutz)
Hätte ich als Journalist, zumindest auf einer Messe, kein Problem mit.
Questor hat folgendes geschrieben::
Machen sich die Mitarbeiter persönlich strafbar, wenn sie auf Weisung des AG scannen?
Ich passe
Questoe hat folgendes geschrieben::
Was euch sonst noch dazu einfällt.
Solange ich in meiner Arbeit und Berichterstattung nicht behindert oder beeinträchtigt werde - nichts _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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