Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Formalitätsfrage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Formalitätsfrage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Püree
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 10:13    Titel: Formalitätsfrage Antworten mit Zitat

Hallo!
ich hätte mal ne ganz kurze Formalitätsfrage an die Juristen hier

Vorgeschichte:
angenommen vor etwa einem Jahr waren 2 Jugendliche mitten in der Nacht in einem öffentlichen Brunnen "baden". Dabei wurden sie von der Polizei aufgefunden, welche die Beiden lediglich darum bat den Brunnen zu verlassen (natürlich wurden die Personalien aufgenommen).
Die Hausverwaltung beschloss nun Anzeige zu erstatten, weil angeblich die Blumen ausenrum zerstört waren, das Wasser verschmutzt, und eine Pumpe beschädigt. gesamtkosten des vermeidlichen Schadens: ca 300€. Weder die Polizisten, noch 6 Zeugen, die auch vor ort waren, haben irgendeinen Schaden erkennen können.
Kurz gesagt, die beiden Angeklagten sind unschuldig. Die Hausverwaltung hat sich lediglich gedacht, sie könnten die Brunnenanlage auf Kosten der Jugendlichen verschönern (was auch ein paar Tage durch einen gärtner geschah).
Die Angeklagten haben nun eine Vorladung erhalten. Auf der 2. Seite des Briefes mit der Überschrift "Beschluss" steht folgendes:
In der Strafsache ...
...wird die Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München 2 vom 28.8.07 zur Hauptverhandlung zugelassen.
den Angeklagten wird lediglich eine Sachbeschädigung des Plastikrohres der Brunnenpumpe (Wert ca 20€) zu Last gelegt.
Soweit den Angeklagten Beschädigungen der Sträucher und Blumen und eine verunreinigung des Wassers zur Last liegt, wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Meine Frage bezieht sich nun auf den letzten Satz. Wie ist der gemeint? wird den Angeklagten nur die Beschädigung der Brunnenpumpe zur Last gelegt, und die Sache mit den Sträuchern hat sich aus den Zeugenaussagen erledigt?
Wäre sehr froh über ein paar sachkundige Meinungen
Danke schonmal!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 10:25    Titel: Re: Formalitätsfrage Antworten mit Zitat

Püree hat folgendes geschrieben::
wird den Angeklagten nur die Beschädigung der Brunnenpumpe zur Last gelegt, und die Sache mit den Sträuchern hat sich [...] erledigt?


Ja.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Püree
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 10:38    Titel: Re: Formalitätsfrage Antworten mit Zitat

[quote="gotto"]
Püree hat folgendes geschrieben::

Ja.


in der Kürze liegt die Würze Sehr glücklich

bist du dir da sicher? Dann können die Angeklagten schonmal beruhigt sein, dass macht die Sache zu einer noch größeren Farce ^^

Edit:
Aber heißt das dann auch, dass die Blumen/Sträucher Sache jetzt ganz aus der Welt geschafft ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber heißt das dann auch, dass die Blumen/Sträucher Sache jetzt ganz aus der Welt geschafft ist?


Strafrechtlich schon, zivilrechtlich kann aber immer noch der Ersatz des Schadens gefordert werden.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Püree
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber heißt das dann auch, dass die Blumen/Sträucher Sache jetzt ganz aus der Welt geschafft ist?


Strafrechtlich schon, zivilrechtlich kann aber immer noch der Ersatz des Schadens gefordert werden.

was dann quasi hieße, dass noch ein Verfahren auf die Beiden zukommen würde?
Sähen die Chancen dann nicht schlecht aus für die Gegenpartei, wenn sie schon beim Strafverfahren gescheitert sind?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Püree
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sollten die beiden also die komplette Rechnung bezahlen, auch wenn sie das Strafverfahren "gewonnen" haben???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sollten die beiden also die komplette Rechnung bezahlen, auch wenn sie das Strafverfahren "gewonnen" haben???


Ob sich die Angeklagten wegen § 303 StGB (Sachbeschädigung) strafbar gemacht haben, hängt mit davon ab, ob ein Vorsatz bejaht werden kann. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.

Anders jedoch im Zivilrecht: Hier könnte eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB vorliegen, die bei Verschulden Schadenersatzansprüche auslöst. Verschulden iSd. § 823 BGB ist jedoch neben Vorsatz eben auch die Fahrlässigkeit nach § 276 BGB.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das ist der Punkt:

Wenn ich besoffen mit der offenen Büchse Motoröl über die Strasse renne, stolpere, und das Öl, auf den 3000,00 € - Pelzmantel einer gerade vorbeigehenden Person schütte, die mich dann anzeigt, werde ich strafrechtlich sicherlich freigesprochen, da es keine Absicht war. Sachbeschädigung gibt es aber nur in der vorsätzlichen (absichtlichen) Alternatove.

Zivilrechtlich werde ich aber den Schaden ersetzen müssen, da es fahrlässig ist, bsoffen mit offenen Öldosen auf der Strasse rumzulaufen.

Zwingend ist es natürlich nicht, dass die Jungs die Blumen usw. zahlen müßten, da auch im Zivilrecht und auch bei Fahrlässigkeit erst mal vom Gericht 'beschlossen' werden müßte, dass es die beiden waren, die für die Schäden verantwrtlich sind.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.