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Nachweis der Noten für Unterhalt erforderlich?

 
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cb02740
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 17:21    Titel: Nachweis der Noten für Unterhalt erforderlich? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man als Student Unterhalt von seinen Eltern bezieht, muss man natürlich immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

Wie ist das jedoch mit den Noten?
Haben die Eltern das Recht die Noten der bereits abgelegten Prüfungen zu erfahren? Bzw. die Leistungen einzustellen, falls die Noten nicht vorgelegt werden?

Wie ist die Rechtslage?

Gruß
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 19:36    Titel: Re: Nachweis der Noten für Unterhalt erforderlich? Antworten mit Zitat

cb02740 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn man als Student Unterhalt von seinen Eltern bezieht, muss man natürlich immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Aus finanziellen Gründen (Versicherungen, Steuer) ist das sinnvoll, aber es gibt dazu keine Rechtsvorschrift.

Zitat:
Wie ist das jedoch mit den Noten?
Haben die Eltern das Recht die Noten der bereits abgelegten Prüfungen zu erfahren? Bzw. die Leistungen einzustellen, falls die Noten nicht vorgelegt werden?
Nein. Ein Recht auf "Noteneinsicht" haben die Eltern nicht. Wenn der Student jedoch nicht glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich studiert, können die Eltern die Zahlungen einstellen.

Zitat:
Wie ist die Rechtslage?

Gruß
Kein Gesetz, aber ein Gerichtsurteil: http://www.wissen2006.eu/rechtsprechung/Familienrecht_Einzelurteile/Kein%20Unterhalt%20fuer%20Bummelstudenten.html
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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cb02740
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Anmeldungsdatum: 01.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

@mitternacht: Danke!

Gibt es ein Gesetzt o. ä. auf das ich mich beziehen kann, dass die Eltern kein Recht auf "Noteneinsicht" haben?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
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