Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.04.08, 17:21 Titel: Nachweis der Noten für Unterhalt erforderlich?
Hallo,
wenn man als Student Unterhalt von seinen Eltern bezieht, muss man natürlich immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Wie ist das jedoch mit den Noten?
Haben die Eltern das Recht die Noten der bereits abgelegten Prüfungen zu erfahren? Bzw. die Leistungen einzustellen, falls die Noten nicht vorgelegt werden?
Verfasst am: 01.04.08, 19:36 Titel: Re: Nachweis der Noten für Unterhalt erforderlich?
cb02740 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man als Student Unterhalt von seinen Eltern bezieht, muss man natürlich immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Aus finanziellen Gründen (Versicherungen, Steuer) ist das sinnvoll, aber es gibt dazu keine Rechtsvorschrift.
Zitat:
Wie ist das jedoch mit den Noten?
Haben die Eltern das Recht die Noten der bereits abgelegten Prüfungen zu erfahren? Bzw. die Leistungen einzustellen, falls die Noten nicht vorgelegt werden?
Nein. Ein Recht auf "Noteneinsicht" haben die Eltern nicht. Wenn der Student jedoch nicht glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich studiert, können die Eltern die Zahlungen einstellen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.