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Privatkopie/Kopierschutz

 
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knowledge7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:53    Titel: Privatkopie/Kopierschutz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Urheberrecht (in Bezug auf den Zeitraum vor dem 1.1.0Cool:

1. War es zu jener Zeit illegal, Dateien mit Musik runterzuladen, von der man eine legal erworbene Kopie besitzt?

2. Wie sieht es mit dem Entfernen eines Kopierschutzes aus bzw. mit dem blosen Herunterladen dazu geeigneter Software, wenn man eine legal erworbene Kopie der geschützten Software besitzt?

Inwiefern hat sich die Rechtslage in diesen beiden Szenarien verändert? Ist bzw. war es möglich, wegen entsprechender Tatbestände straf- oder zivilrechtlich belangt zu werden?
Wie ist die Rechtslage?
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knowledge7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 2.: Ich meine hier das Abschalten des CD-Zugriffs von Computerprogrammen, nicht einen tatsächlichen Kopierschutz bei Musik-CDs o.ä.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Wenn das Herunterladen aus einer "offensichtlich illegalen Quelle" verboten ist, dann ist es das nach meiner Kenntnis des Gesetzestextes unabhängig davon, ob man ein "Original" (bzw. eine legal beschaffte Kopie) besitzt oder nicht.

ad 2.

Das Umgehen eines Kopierschutzes zu privaten Zwecken ist und war nie verboten.
Der Besitz und das Verschaffen entsprechender Software auch nicht.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Das Umgehen eines Kopierschutzes zu privaten Zwecken ist und war nie verboten.
Der Besitz und das Verschaffen entsprechender Software auch nicht.


Nicht ganz richtig: Verboten war es schon, nur für private Zwecke Straffrei. Was aber letztendlch zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers nicht ausschliießt...
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Geist ist Geil!
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knowledge7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn ein Kopierschutz im Sinne des UrhG, wenn ein Programm beim Start Daten von der eingelegten CD abruft?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zu allgemein gefragt. Kann sein, kann nicht sein.

Fast jedes Programm lädt beim Start irgendwelche Daten von seiner Programm-CD. Deswegen muß aber kein (i.S.d. UrhG "wirksamer") Kopierschutz vorliegen.
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knowledge7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke für die Antworten!
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