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ich habe ein paar Fragen zum Urheberrecht (in Bezug auf den Zeitraum vor dem 1.1.0:
1. War es zu jener Zeit illegal, Dateien mit Musik runterzuladen, von der man eine legal erworbene Kopie besitzt?
2. Wie sieht es mit dem Entfernen eines Kopierschutzes aus bzw. mit dem blosen Herunterladen dazu geeigneter Software, wenn man eine legal erworbene Kopie der geschützten Software besitzt?
Inwiefern hat sich die Rechtslage in diesen beiden Szenarien verändert? Ist bzw. war es möglich, wegen entsprechender Tatbestände straf- oder zivilrechtlich belangt zu werden?
Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.03.08, 20:37 Titel:
ad 1.
Wenn das Herunterladen aus einer "offensichtlich illegalen Quelle" verboten ist, dann ist es das nach meiner Kenntnis des Gesetzestextes unabhängig davon, ob man ein "Original" (bzw. eine legal beschaffte Kopie) besitzt oder nicht.
ad 2.
Das Umgehen eines Kopierschutzes zu privaten Zwecken ist und war nie verboten.
Der Besitz und das Verschaffen entsprechender Software auch nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das Umgehen eines Kopierschutzes zu privaten Zwecken ist und war nie verboten.
Der Besitz und das Verschaffen entsprechender Software auch nicht.
Nicht ganz richtig: Verboten war es schon, nur für private Zwecke Straffrei. Was aber letztendlch zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers nicht ausschliießt... _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.03.08, 13:59 Titel:
Zu allgemein gefragt. Kann sein, kann nicht sein.
Fast jedes Programm lädt beim Start irgendwelche Daten von seiner Programm-CD. Deswegen muß aber kein (i.S.d. UrhG "wirksamer") Kopierschutz vorliegen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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