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Klausuren nur innerhlab der letzten 3 Wochen ???rechtens???

 
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BAMA
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 15:29    Titel: Klausuren nur innerhlab der letzten 3 Wochen ???rechtens??? Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Sachverhalt:
Ich besuche eine Berufsakademie, an welcher Klausuren nur innerhlab der letzten 3 Wochen des jeweiligen Praxissemesters geschrieben werden dürfen (Bei 13 Klausuren pro Semester ziemlich anstrengend!).
Wir haben die Prüfungsordnung in der Berufsakademie durchgelesen, dort ist von dieser Regelung nirgends die Rede, sprich: Sie steht dort nicht drin. Des Weiteren ist die Prüfungsordnung die in der Berufsakademie ausliegt für die alten Diplom-Studiengänge. Eine andere Prüfungsordnung liegt nicht vor. Allerdings mache ich einen Bachelor-Studiengang und Abschluss.
Somit wäre die prüfungsordnung die dort liegt schonmal nicht für mich zutreffend oder?
Auf der Internet-Seite der Berufsakademie gibt es eine "vorläufige" Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge. Dort steht allerdings auch nicht von dieser 3- Wochen Regelung drinne. Allerdings steht in dieser drinne, das sie ab Oktober 2006 in Kraft tritt und die vorherige ersetzt.
Bei Nachfragen innerhalb der BA, verwies man mich an eine Pinnwand. Dort war ein Zettel angepinnt, auf dem Stand: "Alle Prüfungen dürfen nur innerhalb der letzten 3 Wochen der jeweiligen Theoriephase geschrieben werden."

Ist so etwas zulässig?
Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus !

MFG
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das Klausuren am Ende des Semesters geschrieben werden finde ich nicht ungewöhnlich. - Über welchen Lernstoff sollte denn auch sonst bspw. am anfang des Semesters geschrieben werden?
Das man als Student fast das ganze Jahr nichts zu tun hat und dann zur Klausurzeit einer absoluten Belastungsspitze ausgesetzt ist, ist üblich. Rechtlichliche Bedenken sehe ich jedenfalls erst, wenn man gleichzeitig in zwei verschiedenen Räumen Klausuren schreiben soll, oder die Belastung an einem Tag mit über sieben Stunden (persönliche Schätzung) Klausuren ohne Pause schreiben soll.
Das mit der angeblich fehlenden Prüfungsordnung finde ich seltsam. Vermutlich kann die vorläufige Ordnung nachträglich beschlossen werden (das wäre wohl Vorraussetzung). Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Satzung wurde scheinbar das Möglichste versucht. Solange dort nichts rechtswidriges zu finden ist, habe ich kaum Bedenken. Etwas rechtswidriges im Prüfungsverfahren kann ich dem Sachverhalt so nicht entnehmen. - Etwas anderes könnte gelten, wenn nachträglich etwas seltsames zum Nachteil der jetzt Betroffenen beschlossen wird.
Grüße

EDIT: Übrigens bereitet die Umstellung von dipl. auf BA und MA viellerorts Probleme, da dies häufig von oben (Ministerium) verordnet wird und die Bildungseinrichtungen dann irgendwas auf die schnelle zusammenbasteln müssen - da kommt sowas vor. An dem Prüfungsverfahren sehe ich so, wie gesagt nichts. Wo liegen die Bedenken genau?
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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BAMA
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun wie gesagt, ich besuche eine Berufsakademie. Hier herrscht ein anderes System!!!
3 Monate Berufsakademie (Theoriephase) und danach 3 Monate Betriebsausbildung (Praxisphase).
Und ich finde nicht das es einem Studenten zumutbar ist, jeden Tag von 9-16 Uhr Vorlesungen zu haben und dann in den letzten 3 Wochen sprich in 15 Tage 13 KLAUSUREN zu schreiben. Da kann man beim besten Willen keine Leistung erbingen.
Die BA versucht evntl damit den Schnitt zu drücken.
Wie gesagt in der aktuelle geltenden Prüfungsordnung steht von dieser Regelung nichts. An einer Pinnwand hängt lediglichn ein Zettel angehefftet wo diese Regel ganz billig draufsteht ohne § und sonstwas.
Des Weiteren herrscht reine Willkür da auch Klausuren in den letzten 4 Woche geschrieben werden dürfen, wenn das Sekretariat gut gelaunt ist.
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 03:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und ich finde nicht das es einem Studenten zumutbar ist, jeden Tag von 9-16 Uhr Vorlesungen zu haben

Das schimpft sich Ba-Studiengang, ist politischer Wille, und der Stui bekommt was er gewählt hat.
Im alten dipl-System wussten die Studies am Anfang des Semesters oft nicht, was sie denn lernen sollten, wenn sie grade mal 10h die Woche Vorlesung hatten.
Die verbesserete s.g. "Studierbarkeit" ist rechtlich ebenso wenig zu beanstanden, wie die Tatsache, dass der Prüfling zur Erreichung des Studienziels mittelbar zeigen muss, dass er belastbar ist.
Die "Studierbarkeit" ist Vorraussetzung für die Akkreditierung (wat auch immer das je Bundesland sein soll) des (neuen) Studiengangs.
[Sollte da nachträglich was seltsames nachteiliges rauskommen geht rechtlich die Post ab. - zu erwarten ist das nicht!!!]
Zitat:
und dann in den letzten 3 Wochen sprich in 15 Tage 13 KLAUSUREN zu schreiben.
Dadurch erschwert sich das durch die Einzelnachweise zusammengesetzte Prüfungsverfahren. Ob dies zur Erreichung des Studienziels angemessen ist wird hier in Frage gestellt. Ich kann das nicht bewerten. Im Übrigen wäre hier der totale tasächliche Ablauf zu bewerten und zu beanstanden; und über Dies letzlich wohl einem Gericht zu vermitteln. Glauben Sie mir, das wäre mehr Aufwand, als einfach die Klausuren zu bestehen.
Tatsächlich spielt hier die abgeprüfte Stofftiefe die gewichtigste Rolle. Genau das entzieht sich jedoch regelmäßig der Bewertbarkeit durch ein Gericht. Organisation und Prüfer haben da weites (zu prüfen: willkürfreies) Ermessen und Leitlinienkompetenz.
Am Ende zeigt der Prüfling dem Arbeitsmarkt, dass er diese oder jene anspruchsvolle Ausbildung überstanden hat. Diesen Paradigmenwechsel machen die Gerichte ein kleines Stück weit mit. Höherrangig wird (je nach Bundesland) zur Profilbildung des Studiengangs, d.h. der Ausbildungsstätte beigetragen.
Zitat:
Da kann man beim besten Willen keine Leistung erbingen

Wer kann das nicht? Sie? Oder der Studierende, von dem die Prüfungsleitung meint, dass er grade noch besteht?
Sind die Ergebnisse im relativen Leistungsvergleich gewürfelt? Aus dem Sachverhalt ergibt sich dies insoweit nicht.
Zitat:
Die BA versucht evntl damit den Schnitt zu drücken.

Interessant.......
Als reine Behauptung jedoch vollkommen nutzlos.
Wenn "Schnitt drücken" meint schlechte Noten zu geben, so ist das wiederum (hoffentlich rechtsfehlerfreie) Entscheidung der Prüfungsorganisation.
Manchmal haben die Prüfer den Auftrag im ersten Jahr möglichst die Hälfte loszuwerden. Solange das aber keiner aussagt - no chance! Sichtbar ist alleine das Verfahren.
Zitat:
Wie gesagt in der aktuelle geltenden Prüfungsordnung steht von dieser Regelung nichts. An einer Pinnwand hängt lediglichn ein Zettel angehefftet wo diese Regel ganz billig draufsteht ohne § und sonstwas.

Es gibt hier auch Sachzwänge. Betriebszeiten und Ferien müssen verlässlich sein. Da ändert auch ein Gericht nichts dran.

Zusammenfassend sieht man in dem Sachverhalt per se nichts Rechtswidriges.
Sollte das Verfahren zur Erreichung des Prüfungsziels vollkommen unangemessen sein steht der Gerichtsweg zur Beanstandung des Prüfungsergebnisses offen. Nachweisen zu wollen, es sei nicht angemessen gewesen wird schwer.
Letzlich kann das nur durch ein Gericht beurteilt werden, hier nicht - ich persönlich sehe nichts.
Grüße

P.S: Lustig wir es bei völlig neuen Studiengängen übrigens manchmal schon. Etwa das ein Prüfer sich ärgert, wie mies die Studierenden in seiner Prüfung abgeschnitten haben --> Durchfallquote 90%. Dem nächsten Prüfern geht es dann vielleicht genauso.
Was würde passieren, wenn alle (rechtlich korrekt) ihre Prüfungsbewertungen unabhängig voneinander veröffentlichen?
Im Gegensatz dazu: Wie ändert sich die Situation, d.h. die Bewertungen, wenn die Prüfungen zeitnah geschrieben werden und die Prüfungsorganisation sich über die durchschnittlichen Ergenbnisse (rechtswidrig) vorab berät? Cool bleiben.
Ist der Studiengang über- oder unterlastet? Gibt es schon Anmeldungen für den nächsten Jahrgang. - denk mal drüber nach.
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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