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Nötigung
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:31    Titel: Nötigung Antworten mit Zitat

Hallo,

hier mal ein gaaaannz fiktiver Fall!!!

A und B streiten sich. A bleibt ruhig da er weiß, dass er im Recht ist. B will ihn zwingen etwas zu unterschreiben was nur Nachteile für A hätte. Und es gibt auch keinerlei rechtliche Grundlagen dafür.

Aus der Luft gegriffenes Beispiel:
A soll dafüf unterschreiben, dass er B kostenlos seinen Porsche überlässt und alle enstehenden Kosten wie Rep. und tanken u.s.w. übernimmt! Ha Ha

Das macht er natürlich nicht!

Jetzt bekommt A Post von B´s Anwalt.
Der schreibt: wenn sie nicht innerhalb von 2 Tagen unterschreiben werde ich klage gegen sie einreichen. Auch werde ich prüfen andere rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten!
Und dann noch: (so ungefähr Winken ) was wollen sie bei ihrem Aussehen mit dem Auto, nützt ihnen eh nichts

Wie gesagt es ist nur ein Beispiel!!!
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Drohung mit einer zivilrechtlichen Klage dürfte m.E. keine Nötigung sein, da man ja davon ausgehen muss, dass B glaubt im recht zu sein. Weitere rechtliche Schritte ist zu undefiniert um eine Nötigung zu sein.
_________________
ausgezeichnet
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann den Fall nicht näher beschreiben da man dann denken könnte es geht um einen echten Fall. Daher dieses sehr übertriebene Beispiel.

Es geht darum, dass ein Anwalt jemanden dazu zwingen will einen Vetrag zu unterschreiben.
Die Forderung in diesem Vertrag ist lächerlich.
Ungefähr so, als ob man dafür unterschreibt, dass ab sofort jeder in deine Wohnung darf.
Und wenn man nicht unterschreibt, würde der Anwalt rechtliche Schritte einleiten.
Dann kommt noch dazu, dass alle Kosten übernommen werden sollen. Sollte dies nicht innerhalb einer Woche geschehen würde man ein Inkassounternehmen beauftragen.

Angefangen hat es damit, dass ein Fremder zu dir kommt und fragt," darf ich in deine Wohnung, ich habe keine Eigene". Man sagt natütlich nein. Darauf folgt das Schreiben vom Anwalt. Ich hoffe das Beispiel ist besser als das mit dem Auto!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Beispiel ist nicht besser und Noetigung ist es immer noch keine.
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß, trozdem danke. Es ist halt schwer zu erklären.
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Man hört ja öfter von den, sagen wir mal, fraglichen Methoden von Anwälten.
Aber haben die da freihe Hand?
Wenn so ein Brief an nicht so selbstbewußte Menschen geht unterschreiben die vor Angst und dann?
Kann man dann noch dagegen an:
Ich denke da gerade so an ältere Menschen die bloß keinen Ärger wollen und leicht einzuschüchtern sind!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Das Beispiel ist nicht besser und Noetigung ist es immer noch keine.


Ist das so?

Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des
Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Hier wird jemand durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Duldung oder Handlung genötigt!


Das erzaehl ich dann demnaechst meinem Handwerker, wenn der ne Rechnung schreibt und dann bei Nichtbezahlen mit den Rechtsmitteln "droht".
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Handwerker mit Rechtsmittel droht weil ich von ihm gebrachte Leistungen nicht bezahle kann er doch auch mit Rechtsmittel drohen.

Hier in dem Fall ist es aber ehr so, dass der Handwerker gar nichts gemacht hat, im Gegenteil, man kennt den Handwerker nicht mal. Und dieser verlangt aber man solle bezahlen. Und der Anwalt schreibt, wenn du jetzt nicht 10.000 Euro zahltst verklage ich dich! Dass er damit nicht durch kommt ist schon klar.
Die Frage ist nur, wie weit können Anwälte gehen!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Worum gehts denn bei der Frage der Noetigung? Darum was ich denke (Handwerker verdient kein Geld, weil Leistung nicht erbracht) oder darum was der Handwerker denkt (Leistung erbracht, ich will Geld sehen)?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Im Ursprungsposting streiten sich A und B (um etwas) und B will Rechtsmittel einlegen und kontaktiert einen Anwalt. Dieser schickt ein Schreiben in dem er vor den Folgen warnt, naemlich wahrscheinlich einer Klage. Ich sehe da noch keinen Betrug und keine Noetigung.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

... Nu sollte sich der Threadersteller mal um eine genauere Darstellung bemuehen mit der man auch was anfangen kann. Z.B. erklaeren woher der andere die Adresse und den Namen hat, wenn man sich nicht kennt.
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liselo
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Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
... Nu sollte sich der Threadersteller mal um eine genauere Darstellung bemuehen mit der man auch was anfangen kann. Z.B. erklaeren woher der andere die Adresse und den Namen hat, wenn man sich nicht kennt.



Eine genaue Darstellung bei einem fiktiven Fall ist schwer.

Also es geht darum: hat man gegen den Anwalt eine rechtliche Handhabe oder nicht wenn er mit solchen Maßnahmen droht. (Die Masche zieht ja gerade bei älteren Menschen ganz toll Weinen ).

Wenn wir mal bei dem Handwerker bleiben!

Er sucht sich eine Adresse aus dem Telefonbuch und schreibt dem Opfer eine falsche Rechnung! Als man nicht reagiert kommt das besagte Schreiben vom Anwalt!
Dass es ein eindeutiger Betrug seitens des Handwerkers ist, ist klar.
Was mich interressiert: WAS TUN GEGEN DEN ANWALT?
Was ist den wenn z.B. eine 80jährige liebe Omi alles bezahlt bzw. unterschreibt weil sie so eingeschüchtert ist von dem Anwaltsschreiben???????
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, denn der Anwalt hat (hoechstwahrscheinlich) die Rechtslage auf Grund der von seinem Mandanten zur Verfuegung gestellten Unterlagen geprueft und schreibt deshalb diesen Brief.
PS: Auch einen fiktiven Fall kann man viel klarer darstellen.
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke auf jeden Fall für alle Antworten auch wenn ich es schwierig erklärt habe.

Ich denke, dass der Handwerker dem Anwalt ja irgendwas geben müsste wenn er meint er ist im Recht. Z.B. einen Auftrag der unterschrieben ist oder so.
Ich war der Meinung, dass ein Anwalt nicht auf gut Dunst loslegt!
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