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Steuerhinterziehung oder schwere Steuerhinterziehung

 
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Caesar82
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Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 16:24    Titel: Steuerhinterziehung oder schwere Steuerhinterziehung Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen Person A importiert Waren über ein internationales Auktionsportal.

Seitens des Importeurs selbst wird ein in seinen Werten manipulierter (gefälschter) Ausdruck eines Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Kontoauszuges zur Gebührenbestimmung abgegeben.

Nachwirkend stellt sich bei der Gebührenbestimmung eindeutig herraus, dass der angegebene und der tatsächliche Warenwert abweichend sind. In Folge dessen werden die Waren einbehalten und die Personalien werden aufgenommen mit der Aussage, dass diese zum Hauptzollamt geschickt würden und man sich in einiger Zeit melden würde.

Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Handelt es sich hier um eine Steuerhinterziehung oder sogar um eine schwere Hinterziehung?

Was sieht das Gesetz in einem solchen Fall vor?
Wie wird dieses Vergehen (Verbrechen?) normalerweise geahndet?

Falls relevant: Der "Hinterziehung" beträgt laut Person A einen Wert von ~30€.

Herzlichen Dank!

Hierhin verschoben von "Ausland: Steuer und Immobilien" - jurico.
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