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Rechnung mit USt für Februar im April - Soll/Ist

 
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frankbee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 10:03    Titel: Rechnung mit USt für Februar im April - Soll/Ist Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, jemand war bislang Kleinunternehmer und hätte im März eines Jahres auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Rechnungskorrekturen müssten rückwirkend für die Monate Januar und Februar bzgl. USt. ausgestellt werden.

Die Rechnungskorrekturen und eine komplette Rechnung für eine Leistungserbringung im Februar werden aber erst im April ausgestellt (man hat doch ohnehin 6 Monate nach Leistungserbringung Zeit, um eine Rechnung auszustellen, oder?). Wären die Rechnungen für die erste Vorsteueranmeldung für das erste Quartal zum 10. April relevant oder für die zweite zum 10. Juli, da sie ja erst im April ausgestelt wurden?

Wenn man dem FA formlos mitteilt, dass man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und fortan umsatzsteuerpfichtig ist, ist man dann Soll- oder Istversteuert?

Vielen Dank.
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sollversteuerung ist die Regel, Istversteuerung wird nur auf Antrag in bestimmten Grenzen gewährt.

Bei Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer bei Ausführung der Leistung,unabhängig von dem Datum der Rechnungserstellung,

Beispiel:

Leistung ausgeführt 30.03.2008
Rechnung gestellt: 30.08.2008

Umsatzsteuer ist für das I. Quartal 2008 zu erklären
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frankbee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Angenommen, man ist seit Beginn des Jahres umsatzsteuerpflichtig und war in dem Jahr davor noch Kleinunternehmer. Nun stellt man Anfang Januar eine Rechnung für eine Leistung aus, die im Dezember des Vorjahres getätigt wurde.

-> Bei Sollbesteuerung würde man dann für diese Rechnung keine Umsatzsteuer erheben, da die Leistung im Vorjahr erbracht wurde und noch die Kleinunternehmerregelung griff,
-> Bei Istbesteuerung würde man Umsatzsteuer erheben, weil das Rechnungsdatum im neuen Jahr liegt, in dem die Umsatzsteuerpflicht greift.

Ist das korrekt?
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 05:03    Titel: Antworten mit Zitat

frankbee hat folgendes geschrieben::
Danke für die Antwort.

Angenommen, man ist seit Beginn des Jahres umsatzsteuerpflichtig und war in dem Jahr davor noch Kleinunternehmer. Nun stellt man Anfang Januar eine Rechnung für eine Leistung aus, die im Dezember des Vorjahres getätigt wurde.

-> Bei Sollbesteuerung würde man dann für diese Rechnung keine Umsatzsteuer erheben, da die Leistung im Vorjahr erbracht wurde und noch die Kleinunternehmerregelung griff,
-> Bei Istbesteuerung würde man Umsatzsteuer erheben, weil das Rechnungsdatum im neuen Jahr liegt, in dem die Umsatzsteuerpflicht greift.

Ist das korrekt?


Nein Istbesteuerung heißt, dass die Umsatzsteuer fällig wird, wenn man das Entgelt vereinnahmt, nicht wenn man die Rechnung schreibt !

Für die generelle Frage der Umsatzstbesteuerung kommt es auf den Leistungszeitpunkt an, hier: Dezember, also ohne USt
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frankbee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::

Nein Istbesteuerung heißt, dass die Umsatzsteuer fällig wird, wenn man das Entgelt vereinnahmt, nicht wenn man die Rechnung schreibt !

Für die generelle Frage der Umsatzstbesteuerung kommt es auf den Leistungszeitpunkt an, hier: Dezember, also ohne USt


Kann man von der standartmäßigen Sollversteuerung jetzt noch in die Istversteuerung wechseln? Habe zwei widersprüchliche Aussagen darüber erhalten. Durch eine neue Gesetzgebebung solle dies nun möglich sein.

Wenn man bei einer Rechnung, deren Leistung im letzen Jahr erbracht, aber in diesem Jahr ausgestellt wurde, versehentlich mit Umsatzsteuer versehen hat, wie geht man da vor? Wäre eine Art Rechnungskorrktur nötig? Was, wenn der Kunde bereits diese Rechnung bei der Vorsteueranmeldung einbezogen hat? Würde in diesem Fall ein Wechsel zur Istbesteuerung das Problem lösen?
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