Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Darf er das?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Darf er das?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Inquisitor50
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:37    Titel: Darf er das? Antworten mit Zitat

Mandant beauftrag Anwalt mit Vertretung wg. Verkehrsunfall und Schmerzenesgeld.
Der Anwalt bekommt detailierte Kenntniss aus Gutachten über den Gesundheitszustand des Mandanten. Die Sache läuft Monate lang ohne greifabares Ergebnis. Mandant und Anwalt überwerfen sich, Anwalt legt Mandat nieder. Mandant beauftragt anderen Anwalt.

Nun kündigt der Arbeitgeber des Mandanten das Arbeitsverhältnis wegen Auftragsmangel und der langen Arbeitsunfähigkeit. Der Mandant klagt gegen die Kündigung. Da nimmt sich der Arbeitgeber den gleichen Anwalt, der vor 3 Wochen noch den Mandanten vertreten hat und aus dieser Sache umfassende Kenntnis der Verletzungen des ehem. Mandanten hat. Der Anwalt nimmt an und bestellt sich auch bei Gericht.

Ist das mit dem Standesrecht vereinbar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Der Anwalt darf nur in "derselben" Sache nicht beide Seiten vertreten. D.h. er dürfte jetzt nicht den Unfallverursacher oder dessen Versicherung vertreten.

Ein G´schmäckle hat es schon, deswegen vermeiden es die meisten Anwälte.

Ganz nebenbei, die Gutachten und alle Details der Krankheit werden bei einer personenbedingten Kündigung ohnehin bekannt. Der Anwalt darf natürlich kein Wissen preisgeben, welches so ärtzlich nicht festgestellt wurde/feststellbar ist...
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht es mit Wissen aus, daß er im Rahmen seines Mandats erlangt hat?
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Inquisitor50
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

"Und wie sieht es mit Wissen aus, daß er im Rahmen seines Mandats erlangt hat?"

..Geanu da liegt der Hund begraben. Durch seine Tätigkeit für mich hat er intime Kenntnis
von Dingen erlangt, dier er nun gegen mich verwenden kann und wird. Ich bin kein Jurist, aber hier sehe ich nicht nur den guten Geschmack mit Füßen getreten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es in einem solchen Fall wirklich keine Standesrichtlinien oder interne Regel oder irgend so ebbes?
Kann ich mir bald nicht vorstellen.

Wenn der Klient dem damaligen Anwalt über das ärztliche Gutachten hinaus Dinge mitgeteilt hat, die eventuell weitere gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen vermuten lassen, geschah dies doch im Rahmen des Anwalt-Mandant-Verhältnisses.

Jetzt besitzt der Anwalt doch Insiderwissen über den jetzigen Gegner, welches er jetzt gegen seinen ehemaligen Mandanten einsetzen kann.

Hat schon mehr wie ein Geschmäckle. Geschockt
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich unterliegt der RA der Schweigepflicht bzgl. vom Ex-Mandanten anvertrauter Informationen.
Problematisch wird für den Ex-Mandanten die indirekte Wissensausnutzung.

Beispiel: Aus dem Mandat hat er Kenntnis von einer Vorerkrankung des Mandanten, die für den neuen Fall relevant ist. Dann dürfte er zwar nicht sagen "Ich weiß, daß der Mandant eine Vorerkrankung hat", wenn er aber darauf einwirkt, diesbezüglich Informationen einzuholen, ist schwer trennbar, ob er das gemacht hat, weil er das grundsätzlich gemacht hätte oder nur, weil er "Insider-Infos" hatte.

Von daher sollte ein RA in diesem Zusammenhang das zweite Mandat besser ablehnen, da es auch für seinen Mandanten problematisch wird (im Sinne von: muß sich mitten im Prozeß neuen RA suchen), wenn man ihm Geheimnisverrat vorwerfen oder zumindest unterstellen könnte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.