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Wer hat das Recht eine Vorlesung besuchen zu duerfen?

 
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noone__
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:01    Titel: Wer hat das Recht eine Vorlesung besuchen zu duerfen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage, bei der ich immer auf unterschiedliche Meinungen treffe.
Hat jeder das Recht eine Vorlesung einer oeffentlichen Universitaet zu besuchen? Ist das den Studenten vorbehalten, kann mir dies als Unifremder verboten werden?

Danke im Voraus.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo noone__,

als "Gasthörer" wird es keine Probleme geben. Ansonsten sind Vorlesungen und Seminar nicht öffentlich. Zugangsberechtigt zu den Lehrveranstaltungen sind eingeschriebene Studentinnen und Studenten. Winken
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noone__
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich haette gedacht zu einer Vorlesung an einer oeffentlichen staatlichen Universitaet koenne man einem den Zutritt nicht verwehren.
Man kann mir doch auch nicht verbieten ins Rathaus zu gehen...
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

noone__ hat folgendes geschrieben::
Ich haette gedacht zu einer Vorlesung an einer oeffentlichen staatlichen Universitaet koenne man einem den Zutritt nicht verwehren.
Man kann mir doch auch nicht verbieten ins Rathaus zu gehen...


Sie haben aber auch nicht das Recht freiwillig in den offenen Vollzug zu gehen, oder?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

noone__ hat folgendes geschrieben::
Ich haette gedacht zu einer Vorlesung an einer oeffentlichen staatlichen Universitaet koenne man einem den Zutritt nicht verwehren.
Man kann mir doch auch nicht verbieten ins Rathaus zu gehen...

Den Zugang zu den Lehrveranstaltung haben nur eingeschriebene Studenten. Sie dürfen z.B. auch nicht einfach in irgendein Krankenhaus gehen um dort zu schlafen, nur weil dort Betten stehen. Zum Ausdruck: "öffentlich" - dieser Begriff steht meist für "behördlich" und nicht für Öffentlichkeit (s.a. Immatrikulation). Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 03.04.08, 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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noone__
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Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die Antworten Smilie
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