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Verfasst am: 02.04.08, 18:01 Titel: Wer hat das Recht eine Vorlesung besuchen zu duerfen?
Hallo,
ich habe eine Frage, bei der ich immer auf unterschiedliche Meinungen treffe.
Hat jeder das Recht eine Vorlesung einer oeffentlichen Universitaet zu besuchen? Ist das den Studenten vorbehalten, kann mir dies als Unifremder verboten werden?
als "Gasthörer" wird es keine Probleme geben. Ansonsten sind Vorlesungen und Seminar nicht öffentlich. Zugangsberechtigt zu den Lehrveranstaltungen sind eingeschriebene Studentinnen und Studenten.
Ich haette gedacht zu einer Vorlesung an einer oeffentlichen staatlichen Universitaet koenne man einem den Zutritt nicht verwehren.
Man kann mir doch auch nicht verbieten ins Rathaus zu gehen...
Ich haette gedacht zu einer Vorlesung an einer oeffentlichen staatlichen Universitaet koenne man einem den Zutritt nicht verwehren.
Man kann mir doch auch nicht verbieten ins Rathaus zu gehen...
Sie haben aber auch nicht das Recht freiwillig in den offenen Vollzug zu gehen, oder?
Ich haette gedacht zu einer Vorlesung an einer oeffentlichen staatlichen Universitaet koenne man einem den Zutritt nicht verwehren.
Man kann mir doch auch nicht verbieten ins Rathaus zu gehen...
Den Zugang zu den Lehrveranstaltung haben nur eingeschriebene Studenten. Sie dürfen z.B. auch nicht einfach in irgendein Krankenhaus gehen um dort zu schlafen, nur weil dort Betten stehen. Zum Ausdruck: "öffentlich" - dieser Begriff steht meist für "behördlich" und nicht für Öffentlichkeit(s.a. Immatrikulation).
Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 03.04.08, 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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