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Ich gehe mal davon aus, dass die EU gemeint ist. Zur Frage selber; das kann man so allgemein nicht sagen, sondern müßte das jeweilige Landesrecht prüfen. Genauso wie es möglich ist, dass sich ein Nichtdeutscher im Ausland nach deutschem Recht strafbar macht (§§ 5ff StGB), mag das auch nach den Gesetzen der anderen Mitgliedsstaaten möglich sein.
Ich meinte jetzt nicht spezielle Paragraphen, sondern das gesamte Strafrecht. Also Anklage in z.B. Griechenland wegen eines Paragraphen im dortigen Strafgesetz, verurteilung und danach die Auslieferung nach Griechenland.
Meinen Sie für die Tat eines Deutschen in Deutschland, die nach deutschem Recht straflos, nach griechischem aber strafbar ist? Es dürfte mE schwer fallen, hierfür überhaupt ein Beispiel zu konstruieren...
@Cicero: Genau das meine ich. Beispiel ist sehr einfach: http://www.guardian.co.uk/world/2005/mar/23/austria.arts
Das ganze schiebe man einfach ins Internet, damit werden dann auch keine Buecher in Griechenland gedruckt. Es koennte ja auch schon ausreichen, dass so etwas in D gedruckt wird.
Zuletzt bearbeitet von Richard Gecko am 02.09.08, 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
Mach ich, sobald ich im Ruhestand bin. §§ 93 ff. zeigen aber doch gerade, dass der deutsche Gesetzgeber mit der Pönalisierung von Taten, die außerhalb seines Hoheitsbereichs begangen werden, zurückhaltend ist - nicht zuletzt aus völkerrechtlichen Gründen. Ich gehe davon aus, dass es die anderen europäischen Staaten genauso halten.
@R.G.,
Danke für den Link. Dadurch wird es "anschaulicher".
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 02.09.08, 16:04 Titel:
Cicero hat folgendes geschrieben::
§§ 93 ff. zeigen aber doch gerade, dass der deutsche Gesetzgeber mit der Pönalisierung von Taten, die außerhalb seines Hoheitsbereichs begangen werden, zurückhaltend ist - nicht zuletzt aus völkerrechtlichen Gründen. Ich gehe davon aus, dass es die anderen europäischen Staaten genauso halten.
Zumindest soweit es die EU betrifft, ist dies nicht so.
Da mußte das BVerfG den Gesetzgeber schon mal stoppen --> www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050718_2bvr223604.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Da ging es aber nicht um einen Fall, in dem jemand in Deutschland etwas getan hätte, was aus deutscher Sicht strafrechtlich irrelevant ist, aus spanischer Sicht jedoch nicht.
Auch das Griechenlandbeispiel liegt nicht ganz so. Denn dort wurden die beantstandeten Bücher in Griechenland veröffentlicht, wie ich dem verlinkten Artikel entnehme. Und wenn der Artikel in diesem Zusammenhang auf die absurden Züge der europäischen Integration verweisen möchte, dann stelle ich mal einfach die Behauptung auf, dass es auch dann zu diesem Strafverfahren in Griechenland gekommen wäre, wenn Griechenland nicht EU-Mitglied wäre.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1.
zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
Jetzt habe ich ein Problem.
Angenommen - und diese Annahme ist durchaus nicht unrealistisch - ein Deutscher wäre in Saudi Arabien beim Schnapsbrennen erwischt worden.
Man weist ihn aus, teilt aber der deutschen Justiz mit, Jupp Schmitz wurde von uns der Schwarzbrennerei überführt, anbei Beweise.
Schwarzbrennen ist in Deutschland strafbar.
Problem: Schwarzbrennen ist in Deutschland meines Wissens strafbar wegen des staatlichen Branntweinmonopols. Für die private Schnapsbrennerei gibt es so gut wie keine Genehmigungen (scheint wie beim Taxifahren zu sein, neue Lizenz gibt's erst, wenn ein Lizenzinhaber die seine zurück gibt, was so gut wie nie geschieht, weil die vererbt oder ggf verkauft werden), und damit ist Schwarzbrennerei schon mal grundsätzlich ein Fall von Steuerhinterziehung.
In Saudi Arabien dürfte Schnaps aber nicht besteuert werden, da sowieso verboten.
Deutschland ist auch nicht befugt, in Saudi Arabien sein deutsches Branntweinmonopol zu schützen.
Hat Jupp Schmitz sich also nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht (Nebenstrafrecht ist natürlich einzubeziehen)? _________________ Grüße,
Abrazo
Also eigentlich bezieht sich meine Frage auf Deutsche, die in Deutschland leben und handeln und hier nicht gegen das Gesetz verstossen. Ihr handeln verstoesst aber z.B. gegen griechische Gesetze (siehe modifiziertes obiges Beispiel).
So wie es aussieht soll dann in der EU es moeglich sein, denjenigen in Griechenland anzuzeigen, es gibt dort einen Strafprozess und wenn er dort fuer schuldig befunden wird, dann wird ihn D nach GR ausliefern.
http://www.bmj.bund.de/enid/0,b07f8c636f6e5f6964092d0934303036093a095f7472636964092d0933363430/Reden/Brigitte_Zypries_zc.html hat folgendes geschrieben::
Dieses Prinzip bedeutet, dass im Grundsatz jeder Mitgliedstaat das Ergebnis einer justiziellen Entscheidung eines anderen Mitgliedstaates anerkennt und
vollstreckt, ohne die Entscheidung inhaltlich selbst zu überprüfen.
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