Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage für Sozialkundeunterricht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage für Sozialkundeunterricht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Niklas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 17:20    Titel: Frage für Sozialkundeunterricht Antworten mit Zitat

Man stelle sich folgenden Fall vor:
Zitat:
In der Technikabteilung eines Kaufhauses fällt der fünfzehnjährige Jürgen auf. Sein Militärmantel beult sich merkwürdig und Jürgen bewegt sich nur sehr „sparsam“. Der Kaufhausdetektiv hält ihn auf und stellt bei der Untersuchung fest, dass der Junge unter den Armen und in eigens dafür hergerichteten Seitentaschen des Mantels Computerdisketten, Computerzubehör und Kassetten im Wert von 600,- DM bei sich trägt.
1. Nach welchen Gesetzen hat sich Jürgen strafbar gemacht? Wie könnte eine Anklageschrift aussehen?
2. Mit welcher Strafe hat er zu rechnen?

Zum Hintergrund:
Alleinerziehende, berufstätige Mutter
ärmliche Verhältnisse
Jürgen war seit dem 1. Schuljahr oft sich selbst überlassen
z.Zt. hat er noch 2 jüngere Geschwister, die er zeitweise beaufsichtigen muss
er hat keinen Schulabschluss und jobbt nur gelegentlich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Davon ausgehend, dass die Artikel auch tatsächlich aus dem Laden stammen, hat sich dieser Mensch eines Diebstahls nach §242 StGB strafbar gemacht.
Anklageschrift entsprechend in etwa so:

"Dem Jürgen XX wird folgendes zur Last gelegt:

... Er hat am tt.mm.jjjj im Kaufhaus XXX Dinge im Wert von usw....
...somit hat er sich eines Diebstahls nach §242 StGB strafbar gemacht..."

Strafe ist immer schwer zu sagen. Als jugendlicher Ersttäter unter Berücksichtigung der sozialen Umstände, am Besten noch Reue zeigend, erwarten ihn wohl ein paar Stunden gemeinnützige Arbeit.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niklas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

dank dir - wie viel wär das denn? 20, 40 oder mehr?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niklas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

noch was: ist das ein verbrechen oder ein vergehen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Diebstahl ist ein Vergehen.

Bei der Bemessung der Strafe ist unter anderem zum Beispiel Geständnis und eventuelle
Reue von Bedeutung. Genau lässt sich das nicht sagen, weil es nicht vorgeschrieben ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niklas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

naja aber was wäre denn am wahrscheinlichsten? bin in dem rollenspiel nämlich staatsanwalt und will versuchen ein möglichst reales plädoyer abzugeben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Boshafter Kommentar: Wenn Sie Ihre Klasse faszinieren wollen, plädieren Sie auf eine Ermahnung durch den Richter.

Darauf würde der Staatsanwalt zwar kaum plädieren, die spielen bei derartigen Verhandlungen eher den "bad guy", aber es ist für den Normalbürger das provokanteste Element des Jugendstrafrechts:

Der Schuldige wird bestraft, in dem der Richter ihm in etwas sagt:

"Dutzi, Dutzi, Dutzi - das darfst Du aber nicht noch einmal machen, das ist nicht lieb, weist Du?"


Auf den Arm nehmen

Mal im Ersnt: die Aufgabe ist ein bisschen fies - Sie müssen auch die Sonderregeln des Jugendgerichtsgesetzes berücksichtigen, da gibt es ein paar Sonderregeln
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niklas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

welche denn zum beispiel?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das überlasse ich dann doch Ihnen - sie sollen ja Ihre Hausaufgaben selbst machen, auch wenn es sicher keine leichte Aufgabe ist. Am besten googeln Sie einmal. Wobei ich vermute, dass Sie weniger mit dem blanken Gesetzestext sondern allgemeinverständlich geschriebenem Inormationsmaterial zum Jugendgerichtsprozess effektiver vorankommen.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 00:04    Titel: Re: Frage für Sozialkundeunterricht Antworten mit Zitat

Zitat:
In der Technikabteilung eines Kaufhauses fällt der fünfzehnjährige Jürgen auf. Sein Militärmantel beult sich merkwürdig und Jürgen bewegt sich nur sehr „sparsam“. Der Kaufhausdetektiv hält ihn auf und stellt bei der Untersuchung fest, dass der Junge unter den Armen und in eigens dafür hergerichteten Seitentaschen des Mantels Computerdisketten, Computerzubehör und Kassetten im Wert von 600,- DM bei sich trägt.


Nach dem Sachverhalt kommt allein ein Freispruch in Betracht, da der Angeklagte den Kassenbereich scheinbar noch nicht passiert hat. Die Wegnahme als Tathandlung -und damit Tatvollendung- ist zwar bereits geschehen, aber da auch noch die reale Möglichkeit einer regulären Bezahlung bestand, kann nicht von der erforderlichen Absicht objektiv rechtswidriger Zueignung ausgegangen werden. Selbst die ungewöhnliche Aufbewahrungsform reicht wohl kaum für den Beweis aus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 10:43    Titel: Re: Frage für Sozialkundeunterricht Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Zitat:
In der Technikabteilung eines Kaufhauses fällt der fünfzehnjährige Jürgen auf. Sein Militärmantel beult sich merkwürdig und Jürgen bewegt sich nur sehr „sparsam“. Der Kaufhausdetektiv hält ihn auf und stellt bei der Untersuchung fest, dass der Junge unter den Armen und in eigens dafür hergerichteten Seitentaschen des Mantels Computerdisketten, Computerzubehör und Kassetten im Wert von 600,- DM bei sich trägt.


Nach dem Sachverhalt kommt allein ein Freispruch in Betracht, da der Angeklagte den Kassenbereich scheinbar noch nicht passiert hat. Die Wegnahme als Tathandlung -und damit Tatvollendung- ist zwar bereits geschehen, aber da auch noch die reale Möglichkeit einer regulären Bezahlung bestand, kann nicht von der erforderlichen Absicht objektiv rechtswidriger Zueignung ausgegangen werden. Selbst die ungewöhnliche Aufbewahrungsform reicht wohl kaum für den Beweis aus.


Das wäre ein trauriger Staatsanwalt, der da auf Freispruch plädiert...
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.