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Verfasst am: 24.04.08, 10:06 Titel: Kirchliche Schule Bayern Rentenversicherung?
Weiss nicht genau, ob ich in diesem Forum richtig bin, habe aber kein passenderes gefunden:
Diplombiologe X hat das Angebot erhalten, an einem kirchlichen Gymnasium in Bayern als Lehrer für Bio und Chemie anzufangen. Ihm wurde gesagt, dass der Arbeitgeber, sobald er die Lehrgenehmigung (durch Unterrichtsbesuche) erworben hat, die gesamten (auch Arbeitnehmer-) Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung übernimmt. Kurz darauf hat ihm aber ein anderer Seiteneisteiger (allerdings anderes Fach) erzählt, dass dies, trotz Lehrgenehmigung, bei ihm nicht der Fall ist. Im Tarifvertrag der bayer. Erzdiozösen steht als Bedingung für die Übernahme der RV u.a. "uneingeschränkte Unterrichtsgenehmigung" (die anderen Bedingungen sind unproblematisch). Nach den Seiten des Kultusministeriums erhält ein Dipl.Biologe an nichtstaatlichen Schulen die Unterrichtsgenehmigung für Biologie für alle Klassen und Chemie für die Klassen 5-10. Ist das jetzt eine uneingeschränkte?
Hat jemand Erfahrung, ob die RV und AV tatsächlich noch übernommen werden?
Danke für alle Hinweise _________________ xxx
Erfahrungen habe ich damit keine, aber wenn es ihm gesagt wurde, sollte er sich das schriftlich bestätigen lassen, dann kann er sich darauf berufen.
Was 'uneingeschränkte Unterrichtsgenehmigung' hier bedeutet, ist vermutlich in irgendwelchen Ausführungsvorschriften des TV zu finden. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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