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Gericht Wuppertal und Duisburg verweigern Datenherausgabe

 
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:34    Titel: Gericht Wuppertal und Duisburg verweigern Datenherausgabe Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn falschen Forum bitte verschieben.

Also kann mir mal jemand erklären, warum die Gerichte ihren Beschluss keine Daten mehr an die Musikindustrie herauszugeben nicht einfach mit der relativ frischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründen. Als das Benutzerdaten nur noch bei schwerwiegenden Straftaten herausgegeben werden.

Klar kann man wie hier bei heise.de zu lesen ist begründen, aber wäre die oben genannte Entscheidung nicht genauso wirksam?

Oder verstehe ich hier was völlig falsch?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Weils um verschiedene Daten geht. Einmal um die Daten die im Zuge der VDS erfasst werden muessen und das andere Mal um die Abrechnungsdaten der Provider.
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Henge
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sind das vom Inhalt nicht die gleichen Daten, also Name, IP, besuchte Seite?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vom Inhalt her vielleicht schon, von der Art der Nutzung und dem Grund der Erhebung eher nicht.
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Henge
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und worin liegt genau der Unterschied?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grund der Erhebung.

Beispiel: Der Mitschnitt eines Telefonats ist als Beweismittel unzulässig, wenn er von einem Privatmann erfolgte und die Gegenseite nicht zugestimmt hat. Er ist zulässig, wenn er mit richterlicher Genehmigung von den Ermittlungsbehörden erfolgt ist.
Obwohl der Inhalt derselbe ist, ist der Grund und die Art der Erhebung eine andere - und die r echtlichen Konsequenzen auch.

Analog sieht es aus, ob Daten vom Staat zwangsweise wg. VDS oder im Umfang des berechtigten Interesses des Erhebers (Provider) bei Abrechnungsdaten ermittelt wurden.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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