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Also kann mir mal jemand erklären, warum die Gerichte ihren Beschluss keine Daten mehr an die Musikindustrie herauszugeben nicht einfach mit der relativ frischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründen. Als das Benutzerdaten nur noch bei schwerwiegenden Straftaten herausgegeben werden.
Klar kann man wie hier bei heise.de zu lesen ist begründen, aber wäre die oben genannte Entscheidung nicht genauso wirksam?
Weils um verschiedene Daten geht. Einmal um die Daten die im Zuge der VDS erfasst werden muessen und das andere Mal um die Abrechnungsdaten der Provider.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.04.08, 18:15 Titel:
Im Grund der Erhebung.
Beispiel: Der Mitschnitt eines Telefonats ist als Beweismittel unzulässig, wenn er von einem Privatmann erfolgte und die Gegenseite nicht zugestimmt hat. Er ist zulässig, wenn er mit richterlicher Genehmigung von den Ermittlungsbehörden erfolgt ist.
Obwohl der Inhalt derselbe ist, ist der Grund und die Art der Erhebung eine andere - und die r echtlichen Konsequenzen auch.
Analog sieht es aus, ob Daten vom Staat zwangsweise wg. VDS oder im Umfang des berechtigten Interesses des Erhebers (Provider) bei Abrechnungsdaten ermittelt wurden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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