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Versetzung in 10b

 
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Krokette77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 18:47    Titel: Versetzung in 10b Antworten mit Zitat

Nabend,
hätte mal ganz gerne gewusst was die Vorraussetzungen sind in die Klasse 10 TYP B (mittlere Reife) einer Hauptschule zu kommen . Habe in Englisch E- Kurs 2 , Mathemathik G- Kurs 4 und Deutsch 3 zählt dann die Vorraussetzungen alle Hauptfächer 3 und 2 Zweien in den Nebenfächern oder wie wird das geregelt?!Also meine einzigste Frage : Wie vile 2en benötigt man in diesem Fallin den Nebenfächern?!?! Auf denmeisten Seiten iminternet wird immer nur von 222, 333, oder 334 ausgegangen weshalb ich hier nun die Frage stelle habe nirgendswo eine Antwort bekommen können! danke im vorraus...es handelt sichum eine Hauptschule in NRW


mfg Krokette77
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die betreffende Rechtsgrundlage liefert die APO-SI, die es allerdings in mehreren Ausführungen gibt. Ich zitiere mal die Version für das Schuljahr 2007/2008:
Zitat:
§ 24
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9
und 10 Typ A versetzt, wenn die Leistungen
a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch
mangelhaft sind oder
b) in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mangelhaft und in
einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c) in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter
in einem Fach mangelhaft sind.
(2) Bei der Versetzung in die Klassen 9 und 10 Typ A wird abweichend von
Absatz 1 die Leistung in der Fremdsprache der Gruppe der übrigen Fächer
zugeordnet.
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klasse 10 Typ B versetzt,
wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen mindestens ausreichend
sind und
a) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens gut und in
zwei weiteren Fächern mindestens befriedigend sind oder
b) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens befriedigend
und in zwei weiteren Fächern mindestens gut sind oder
c) in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens befriedigend
und in vier weiteren Fächern mindestens gut sind.
In einem der Fächer Englisch oder Mathematik muss die nach Satz 1 erforderliche
Note im Erweiterungskurs erbracht worden sein. § 14 Abs. 2
Satz 2 bleibt unberührt.
(4) Ist eine Schülerin oder ein Schüler in derselben Klasse zweimal nicht
versetzt worden, kann die Versetzungskonferenz sie oder ihn dennoch zur
Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Klasse zulassen, wenn sie
oder er dadurch besser gefördert werden kann.

_________________
mitternächtliche Grüße.


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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht dann wohl um Abschnitt (3).

1. Voraussetzung: Keine 5, keine 6.
2. Voraussetzung: (Absatz c)) Wegen der 4 in Mathe müssen vier weitere Fächer 1 oder 2 sein.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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