Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
daiyus Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.04.08, 18:52 Titel: Welche Anwaltskosten sind erlaubt |
|
|
Hallo allerseits.
Ich habe da mal eine Frage.
Man nehme an es ginge um einen Kautionsrückzahlungsstreit. Der Vermieter bezahlt ca. die hälfte der Kaution aus und behält den Rest ein. (Weswegen spielt ja keine Rolle)
Anwalt schreibt Vermieter an und geht anschließend 1x vor Gericht und erwirkt dadurch eine Einigung, dass ein Teil zurückgezahlt wird.
Was darf alles auf der Rechnung des Anwaltes stehen?
Nach Recherchen habe ich etwas gelesen von folgenden Bezeichnungen, deren Berechnungen ich nicht verstehe (Welche davon darf ein Anwalt denn fordern?):
- Geschäftsgebühr
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Einigungsbebühr
Können bei oben beschriebenen Beispiel 60%Kosten des Streitwertes entstehen?
Wie ist da die Rechtslage?
Ich hoffe mir kann einer helfen.
Danke! |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 04.04.08, 19:07 Titel: Re: Welche Anwaltskosten sind erlaubt |
|
|
daiyus hat folgendes geschrieben:: | Was darf alles auf der Rechnung des Anwaltes stehen?
Nach Recherchen habe ich etwas gelesen von folgenden Bezeichnungen, deren Berechnungen ich nicht verstehe (Welche davon darf ein Anwalt denn fordern?):
- Geschäftsgebühr
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Einigungsbebühr |
Nach dem beschriebenen Sachverhalt genau die Gebühren, die Sie hier aufgeführt haben.
Zitat: | Können bei oben beschriebenen Beispiel 60%Kosten des Streitwertes entstehen?
Wie ist da die Rechtslage? |
Das ist durchaus möglich. Kommt auf die Höhe des Streitwertes und die Kostenverteilung im Vergleich an. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
daiyus Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.04.08, 19:34 Titel: |
|
|
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat: | Das ist durchaus möglich. Kommt auf die Höhe des Streitwertes und die Kostenverteilung im Vergleich an. |
Was meinen Sie denn mit Kostenverteilung im Vergleich? Habe ich noch gar nichts von gehört.  |
|
Nach oben |
|
 |
SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
|
Verfasst am: 04.04.08, 19:44 Titel: |
|
|
Gibt es ein gerichtliches Vergleichsprotokoll? Steht dort etwas dazu drin, wer die Kosten zu tragen hat? Wurde ein Streitwertbeschluss getroffen? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 04.04.08, 19:46 Titel: |
|
|
Sie hatten geschrieben, daß es im Gerichtstermin zu einer Einigung kam, daraus habe ich auf einen Vergleich geschlossen.
Anders gefragt: Beziehen sich die 60 % auf die eigenen Anwaltskosten oder auf die Kosten, die insgesamt im gerichtlichen Verfahren angefallen sind (also zuzüglich Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten des Vermieters). _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
daiyus Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.04.08, 19:56 Titel: |
|
|
Zitat: | Sie hatten geschrieben, daß es im Gerichtstermin zu einer Einigung kam, daraus habe ich auf einen Vergleich geschlossen.
Anders gefragt: Beziehen sich die 60 % auf die eigenen Anwaltskosten oder auf die Kosten, die insgesamt im gerichtlichen Verfahren angefallen sind (also zuzüglich Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten des Vermieters). |
Ja. Bei dem Gerichtstermin kam es zu einer Einigung.
Die 60% entsprechen der Gesamtsumme. Die einzelnen Position kann ich nicht bennen.
Heißt das, dass der Kläger bei einer Einigung auch den gegnerischen Anwalt bezahlen muss?
Zitat: | Gibt es ein gerichtliches Vergleichsprotokoll? Steht dort etwas dazu drin, wer die Kosten zu tragen hat? Wurde ein Streitwertbeschluss getroffen? |
Leider kann ich nicht sagen, ob es ein Vergleichsprotokoll gab, aber anscheinend müsste es das geben (siehe oben).
Einen Streitwertbeschluss gab es meines erachtens nicht.
Danke für die Hilfe. |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 04.04.08, 20:04 Titel: |
|
|
daiyus hat folgendes geschrieben:: | Ja. Bei dem Gerichtstermin kam es zu einer Einigung.Heißt das, dass der Kläger bei einer Einigung auch den gegnerischen Anwalt bezahlen muss? |
Ohne genaue Zahlen ist das schwierig. Aber: Wenn der Vermieter 40 % der Kaution zurückzahlen muß, dann haben Sie zu 60 % "verloren". Das kann für die Kosten heißen (auch hier: nix genaues weiß man ohne Kenntnis der Kostenregelung nicht), daß Sie 60 % der Verfahrenskosten (also auch die des gegnerischen Anwaltes) zu tragen haben und der Vermieter 40 %.
Vielleicht schreiben Sie mal genaue Beträge, dann kann man das leicht ausrechen. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
daiyus Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.04.08, 20:08 Titel: |
|
|
Hier mal ein paar Zahlen:
Kaution 1110
Streitwert 680
Gesamtkosten Anwalt 400
Summe aus "Kostenausgleichungsantrag" (was auch immer das ist ) : 295
Mehr hab ich leider nicht... |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 04.04.08, 20:39 Titel: |
|
|
Ganz genau kann man das natürlich nicht ausrechen, überschlägig dürfte es aber stimmen (die genauen Zahlen mag ich hier jetzt nicht aufschreiben, hab's aber nachgerechnet):
Bei Ihrem Anwalt sind die Gebühren angefallen, die Sie oben schon mal erwähnt haben. Der Vermieter hat offensichtlich nur im gerichtlichen Verfahren einen Anwalt gehabt (also nicht außergerichtlich). Rechnet man noch eine Gerichtsgebühr in Höhe von 45,- EUR hinzu und beachtet die Kostenquote (60:40), dann paßt das schon. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
daiyus Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.04.08, 20:44 Titel: |
|
|
Zitat: | Bei Ihrem Anwalt sind die Gebühren angefallen, die Sie oben schon mal erwähnt haben. Der Vermieter hat offensichtlich nur im gerichtlichen Verfahren einen Anwalt gehabt (also nicht außergerichtlich). Rechnet man noch eine Gerichtsgebühr in Höhe von 45,- EUR hinzu und beachtet die Kostenquote (60:40), dann paßt das schon. |
Hmm. Könnte sein. Dann wundert es mich aber umso mehr, dass Bekannte von mir einen Streitwert von über 7.000€ hatten aber nur knappe 530€ Kosten. Naja. versteh einer das Pragraphen-Deutsch  |
|
Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 04.04.08, 20:54 Titel: |
|
|
daiyus hat folgendes geschrieben:: | Dann wundert es mich aber umso mehr, dass Bekannte von mir einen Streitwert von über 7.000€ hatten aber nur knappe 530€ Kosten. Naja. versteh einer das Pragraphen-Deutsch  |
Das hängt nicht mit irgendwelchem Paragraphendeutsch zusammen sondern damit, daß Sie das Verfahren nicht zu 100 % gewonnen haben, sondern nur zu 40%. In Höhe von 60 % müssen Sie dann die Verfahrenskosten tragen. _________________ Karma statt Punkte! |
|
Nach oben |
|
 |
daiyus Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.04.08, 21:03 Titel: |
|
|
Dann weiß ich bescheid. Vielen Dank für die Antworten. |
|
Nach oben |
|
 |
|