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Verfasst am: 13.10.04, 10:27 Titel: Dachterasse auf Nebengebäude
Hallo zusammen,
unser Nachbar möchte auf seinem Nebengebäude (Schuppen) eine Dachterasse errichten. Das Gebäude misst ca. 20 Meter (Grenzbebauung) x 6 Meter, Höhe ca. 3 Meter. Bisherige Dachform: flaches Pultdach.
Der Nachbar ist der Ansicht, das Bauvorhaben sei nicht genehmigungspflichtig. Ich bezweifle das, für mich liegt eine genehmigungspflichte Nutzungsänderung vor.
Deshalb meine Frage: kann so ein Umbau ohne weiteres duchgeführt werden?
Vielen Dank für Antworten. Gruß tormek.
Verfasst am: 13.10.04, 13:10 Titel: Re: Dachterasse auf Nebengebäude
Hallo
Ob die Sache jetzt Genemigungspflichtig ist, kommt auf das Örtliche Baurecht an. Auf alle Fälle ist es aber meiner Meinung nach Bauanzeigepflichtig. Also das einfache Verfahren im Baurecht. Dafür dürfte er aber mindestens deine Unterschrift brauchen.
Verfasst am: 14.10.04, 07:42 Titel: Re: Dachterasse auf Nebengebäude
Es gibt so genannte priviligierte Grenzbauten. Hierzu gehören Garagen, Carports und Abstellräume bis 7,5 m² Grundfläche. Diese dürfen direkt auf der grenze errichtet werden. gem. BauO NRW jedochn nur bis zu einer Länge von 9,00 m auf einer Grenze und 15,00 m auf allen Grenzen (§ 6 BauO NRW). Es ist somit fraglich ob die 20,00 m Grenzbebauung zulässig sind. Üblicherweise ist die Errichtung eines solchen Grenzbaus nur unter Voraussetzung möglich, dass zuvor eine Baulast (Abstandsflächenbaulast) von hnen übernommen wurde.
Durch die errichtung einer Dachgztterasse, welche im übrigen baugenehmigungspflichtig ist, verliert die Garage oder das nebengebäude seine Priviligierung als Grenzgebäude. Die Dachterasse muss mindestens 3,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
Da sie jedoch Teil des gesamtgebäudes ist, würde auch die Unterkonstruktion (Garage) unzulässig werden.
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