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Verfasst am: 07.04.08, 17:24 Titel: Anfertigung eines Replikats von französischem Original
Hallo zusammen,
zum Urheberrecht folgende Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man von Kunstwerken, deren Urheber mindestens 70 Jahre lang tot ist nach Belieben Replikate anfertigen. Es muss also auch nicht der aktuelle Eigentümer des Originals um Erlaubnis gebeten werden.
Ich würde nun gern ein Replikat eines Malers B anfertigen. Dieser ist Franzose und über 70 Jahre tot. Sein Werk hat er auch in Frankreich geschaffen. Wie ist die Rechtslage, wenn ich in Deutschland ein Replikat vom Werk des B anfertigen will und dieses auch in Deutschland verkaufe? Ist französisches Recht einschlägig? Hat jemand einen Hinweis wo ich mich in dem Fall darüber informieren könnte?
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