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Vorsorgevollmacht - ganz wichtig

 
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steffi_s
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.04.08, 22:13    Titel: Vorsorgevollmacht - ganz wichtig Antworten mit Zitat

Guten AbendFrau A ist momentan in der klinik. Es wurde noch bei vollem Verstand eine Vorsorgevollmacht gemacht. Die Ärztin hat das geraten weil von Frau A gerade der Mann gestorben ist. Inzischen nach 5 Wochen hat sich gezeigt das sie verwirrt ist und manchmal gar nicht mehr weiß wo sie ist. Tochter B wurde bei der Vorsorgevollmacht eingetragen. Nichte C möchte sie gern zu sich nehmen, ist aber voll berufstätig. Die Ärzte in der Klinik meinten auch das sie alleine nicht bleiben kann und bei Nichte C wäre sie auch alleine. Jetzt ist die Frage, kann Nichte C an der Vorsorgevollmacht etwas rütteln, weil sie hat schon bei 2 anderen Fällen in der Verwandschaft sehr geschickt sich reicher gemacht hat um es milde auszudrücken. ?Vielen Dank Liebe Grüße
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Notaranwärter
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Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.04.08, 17:57    Titel: Re: Vorsorgevollmacht - ganz wichtig Antworten mit Zitat

steffi_s hat folgendes geschrieben::
Jetzt ist die Frage, kann Nichte C an der Vorsorgevollmacht etwas rütteln, weil sie hat schon bei 2 anderen Fällen in der Verwandschaft sehr geschickt sich reicher gemacht hat um es milde auszudrücken. ?


Handelt es sich um eine notarielle Vorsorgevollmacht? Wenn die Nichte nachweisen kann, dass die Mutter nicht mehr geistig fit war kann Sie auch an der Vollmacht rütteln. Sollte es eine notarielle Vollmacht sein, wird es zumindestens schwerer.
Viel Glück
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"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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steffi_s
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.04.08, 18:42    Titel: Re Antworten mit Zitat

hallo

vielen dank, es handelt sich nicht um eine notarielle Vollmacht, da wir das auch gar nicht wussten. Die Ärztin kann bestätigen das sie zu diesem Zeitpunkt geistig fit war.

Vielen Dank
LG Steffi
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 12:38    Titel: Re: Re Antworten mit Zitat

steffi_s hat folgendes geschrieben::
Die Ärztin kann bestätigen das sie zu diesem Zeitpunkt geistig fit war.

Dann wird die Nichte wohl nicht beweisen können, dass Frau A bei Ausstellung der Vollmacht nicht geschäftsfähig war.
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