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Wir haben im Februar Hin- und Rueckfluege fuer Mai bzw. Juni gebucht. Uns wurde gestern mitgeteilt, dass der Rueckflug nicht wie bei Buchung geplant um 10.25 sondern bereits um 6.00 Uhr sein wird. Da unser Weiterflug erst um 13.00 stattfindet, ergibt sich eine Wartezeit von sechs Stunden (7.00 - 13.00 Uhr).
Zwei Tage vor dem geplanten Rueckflugtermin ist der Flugplan exakt wie er bei Buchung gewesen ist. D.h. wir wuerden unseren Aufenthalt um zwei Tage verkuerzen wollen, um die Wartezeit von sechs Stunden sowie die naechtliche Anreise zu vermeiden.
Im Reisebuero, in dem wir die Fluege buchten, wurde uns mitgeteilt, dass dies moeglich ist, allerdings eine Gebuehr von ca. 120 Euro anfallen wuerde. Dies lehnten wir ab. Wir wollen neben den genannten Unannehmlichkeiten nicht auch noch Mehrkosten in Kauf nehmen. Wie sieht die Rechtslage aus?
(Anmerkung: Deutsche Fluggesellschaft, der betreffenden Flug ist ein Flug innerhalb Deutschlands, aussereuropaeisches Reisebuero)
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