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Person X besucht seit geraumer Zeit eine Tanzschule und setzt sich in seiner Freizeit außerdem für soziale Zwecke im Rahmen der Kirche ein.
Nun soll X einen eigenen Tanzkurs in der Kirche leiten. Die Teilnehmer rekrutieren sich aus einem Bekanntenkreis. Es wird keine öffentliche Werbung gemacht.
Darf X sein in der Tanzschule erlerntes Wissen überhaupt weitergeben oder sind die "Folgen" die X gelernt hat urheberrechtlich geschützt?
Das ganze findet in einem privaten Rahmen statt und ist unentgeldlich.
Person X besucht seit geraumer Zeit eine Tanzschule und setzt sich in seiner Freizeit außerdem für soziale Zwecke im Rahmen der Kirche ein.
Nun soll X einen eigenen Tanzkurs in der Kirche leiten. Die Teilnehmer rekrutieren sich aus einem Bekanntenkreis. Es wird keine öffentliche Werbung gemacht.
Darf X sein in der Tanzschule erlerntes Wissen überhaupt weitergeben
Vermutlich: Ja.
Zitat:
oder sind die "Folgen" die X gelernt hat urheberrechtlich geschützt?
Urheberrecht gilt für "Werke". In diesem Sinne wäre eine spezielle Choreographie z. B. für "Schwanensee" geschützt, aber die Grundschritte für die verschiedenen Gesellschaftstänze (Walzer, Foxtrott, Samba, Tango ...) nicht. "Tip-Tap-Cha-Cha-Cha" ist nicht "schutzfähig"; wohl aber ein ganzer Tanz als Abfolge von bestimmten Figuren, die z. B. vom Trainer der "Latein-Formation" entwickelt wurde.
Zitat:
Das ganze findet in einem privaten Rahmen statt und ist unentgeldlich.
Das erspart vermutlich die Gema-Gebühr für die Musik - aber das ist eine Frage des Urheberrechts; ich bitte mal um Verschiebung dorthin. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Hi
du glaubst wirklich, dass du nach dem Besuch eines Tanzkurses in der Lage bist, anderen das Tanzen beizubringen? Also eine nicht zu verachtende Ausbildung einfach nicht machen zu müssen?
Gut, verbieten kann dir das keiner, aber das ist fast so, als würdest du nach nach Bestehen der Fahrprüfung anfangen, Fahrschüler auszubilden.
Also zur Sache: Tanzlehrer ist kein geschützter Begriff - dürfen darfst du also
Sobald du auch nur einen Pfennig (sorry: Cent) für den Unterricht nimmst, ist die GEMA hinter dir her - und das ist nicht billig.
Dass nur Bekannte Teilnehmen macht daraus noch keine geschlossene Veranstaltung.
Gruß
haweThie
Ach ja: ich bin kein Tanzlehrer sondern Übungsleiter Tanzsport und weiß daher, dass Unterricht soooooo einfach nicht ist.
du glaubst wirklich, dass du nach dem Besuch eines Tanzkurses in der Lage bist, anderen das Tanzen beizubringen? Also eine nicht zu verachtende Ausbildung einfach nicht machen zu müssen?
Gut, verbieten kann dir das keiner, aber das ist fast so, als würdest du nach nach Bestehen der Fahrprüfung anfangen, Fahrschüler auszubilden.
Ich glaube, dass tut aber nicht ganz zur Sache bei, vor allem, da es sich nur um einen fiktiven Fall handelt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 07.04.08, 13:51 Titel:
hawethie hat folgendes geschrieben::
Sobald du auch nur einen Pfennig (sorry: Cent) für den Unterricht nimmst, ist die GEMA hinter dir her - und das ist nicht billig.
Dass nur Bekannte Teilnehmen macht daraus noch keine geschlossene Veranstaltung.
Was dann dazu führen würde, daß GEMA-Gebühren fällig werden.
"Vom Vereinsfest bis zum Feuerwehrball, vom Tanzkurs bis zum Faschingsumzug - wann immer Musik öffentlich aufgeführt wird, gilt es für den Veranstalter, die Rechte der Musikurheber zu berücksichtigen. Es ist der GEMA ein wichtiges Anliegen, Musikveranstalter für den Schutz urheberrechtlicher Leistungen zu sensibilisieren und somit die Zusammenarbeit zwischen GEMA und Veranstaltern weiter zu erleichtern." --> Quelle _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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