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Person A erhält einen Brief von der örtlichen Kriminalpolizei, dass ihm der "Erwerb illegaler Software" zur Last gelegt wird und er zu einer Vermehmung erscheinen soll. Nichterscheinen würde als Verzicht auf das Machen von Angaben gewertet.
Im Kontext der jüngeren Entwicklungen hinsichtlich Tauschbörsenabmahnungen kann davon ausgegangen werden, dass es um das Anbieten oder Herunterladen über eine Internettauschbörse geht. Der Brief der Polizei enthält aber keine weiteren Informationen. Da es keine Hausdurchsuchung o. ä. gab, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen minderschweren Fall handelt.
Wäre Person A ohne Einschränkungen zu empfehlen, keine Angaben bei der Polizei zu machen, weil er dann mit großer Sicherheit davon ausgehen kann, dass das Verfahren eingestellt wird?
Wenn er nicht möchte, braucht er der Ladung nicht folge zu leisten (schreibt die Polizei ja auch). An sonsten wäre A zu empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.04.08, 15:22 Titel:
"Wäre Person A ohne Einschränkungen zu empfehlen, keine Angaben bei der Polizei zu machen, weil er dann mit großer Sicherheit davon ausgehen kann, dass das Verfahren eingestellt wird?"
Aus persönlicher Erfahrung kann ich berichten, dass ein Ermittlungsfall von der Polizei gerne eingestellt wird, wenn man dort aussagt UND dabei der Eindruck entsteht, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis handelt oder aber der Anzeigende ein manchmal überreagierendes Wesen ist.
Dies mag nicht immer gelingen. Manchmal können Aussagen auch das Gegenteil bewirken. In der Regel und wenn man sich nichts vorzuwerfen hat hilft aber die Regel wie beim Ehestreit: Karten auf den Tisch und die Sache ist vom Tisch.
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