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Verfasst am: 04.04.08, 13:04 Titel: Verpfändung einer Marke aufheben
Hallo,
jemand hat eine Marke verpfändet, das heißt es besteht ein Vertrag, dass die Marke an den anderen abgetreten wurde. Es ist aber nichts beim Patentamt eingetragen. Wenn man nun die Marke verkauft und vom Erlös die Schulden bezahlt, so dass man die Marke wieder auslöst, muss man das dann dem Käufer mitteilen? Oder kann man das mit dem Sicherungsnehmer so aushandeln, wenn er einverstanden ist. Muss man die Verpfändung dann vertraglich mit Unterschriften aufheben oder reicht ein Beleg der Zahlung der Schulden als Beweis?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.04.08, 17:38 Titel:
Vorab wäre ich mir nicht mal sicher, daß man eine verpfändete Ware oder ein verpfändetes Recht überhaupt ohne Zustimmung des Pfandnehmers einfach verkaufen / abtreten kann.
Allerdings könnte der Pfandnehmer wohl nach Treu und Glauben einer Veräußerung, die nicht unter dem Pfandwert und nicht unter dem Marktwert liegt, die Zustimmung nicht versagen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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der Pfandnehmer stimmt ja zu - es geht nur darum, dass man von der Pfändung dem Käufer nicht unbedingt etwas mitteilen möchte, ob das dann korrekt ist.
Und das Zweite: Man würde dann den Betrag in Höhe der Verpfändung dem Pfandnehmer sofort überweisen. Und hier ist die Frage, ob man dazu vertraglich etwas regeln muss oder ob der Überweisungsbeleg reicht.
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