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Lehrerin will fehler nicht einsehen.
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 19:19    Titel: Gibt es eine Skonto Frist?.... Antworten mit Zitat

Ich fang gleich mit dem Beispiel an....


Debitor Mannheim KG kauf Bikewear (AR 22: Rechnungsbetrag 214,20) und Mountainbikes (AR 23: Rechnungsbetrag 1785;) Buche die Ausgangsrechnungen vom 06.02.

Debitor Mannheim KG bezahlt AR 23 am 14.02 und AR 22 am 25.02. Buche den Zahlungseingang bei einem Skontosatz von 2 %.


So zuerst einmal die Aufgaben hat meine Lehrerin erstellt falls ihr die Aufgaben schlecht formuliert findet. Jetzt meine Frage. Meine Lehrerin hat mir Punkte abgezogen weil ich bei der AR 22 auch Skonto gebucht hab und jetzt meine Frage hier steht ja niergendwo eine Skonto Frist wie z.b "innerhalb von 30 Tagen 3 % Skonto oder so" gibt es in irgendeinem gesetz eine geregelte Skonto Frist meine Lehrerin meint es gäbe sie "10 Tage" stimmt das wen ja könnt ihr mir diesen Gesetztext ausschnitt kopieren wen nein meiner Lehrerin klar machen das ich recht hatte. Danke im Vorraus
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was wurde denn bzgl. Skonto im Kaufvertrag, dem die Aufgabenstellung wohl zugrunde liegt, vereinbart?

Denn eine _gesetzliche_ Regelung im Sinne von "wenn man gleich bzw. innerhalb von x Tagen bezahlt, darf man immer y% vom Rechnungsbetrag abziehen" ist mir nicht bekannt.
Meines Wissens können Zeitraum, Prozentsatz, Einschränkungen wie z.B. nur auf Materialkosten usw., also die Skontobedingungen, frei zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.
Aber vielleicht lern ich ja noch was dazu. Smilie

Gruß
Rena
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 22:10    Titel: Re: Gibt es eine Skonto Frist?.... Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
gibt es in irgendeinem gesetz eine geregelte Skonto Frist
Nein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Was wurde denn bzgl. Skonto im Kaufvertrag, dem die Aufgabenstellung wohl zugrunde liegt, vereinbart?

Denn eine _gesetzliche_ Regelung im Sinne von "wenn man gleich bzw. innerhalb von x Tagen bezahlt, darf man immer y% vom Rechnungsbetrag abziehen" ist mir nicht bekannt.
Meines Wissens können Zeitraum, Prozentsatz, Einschränkungen wie z.B. nur auf Materialkosten usw., also die Skontobedingungen, frei zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.
Aber vielleicht lern ich ja noch was dazu. Smilie

Gruß
Rena
nichts ist die rechnung dann üngültig oder beträgt die skontofrist unendlich?? die ist aber auch bissle blöd ich wusste von anfang das es so ist ohne die gesetze zu kennen die meint noch eiskalt es gebe ne gesetzliche regelung ja in ihrer fantasie vielleicht
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Weder noch, die Rechnung ist dann falsch, denn sie unterstellt einen Skontosatz, der nicht vereinbart wurde.
(Daß die Lehrerin mit "10 Tage gesetzlicher Skontofrist" eine falsche Begründung für eine richtige Korrektur bzw. einen richtigen Punktabzug gegeben hat, ist irrelevant.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.04.08, 08:31    Titel: Re: Gibt es eine Skonto Frist?.... Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::

Debitor Mannheim KG bezahlt AR 23 am 14.02 und AR 22 am 25.02. Buche den Zahlungseingang bei einem Skontosatz von 2 %.

Bei dieser Aufgabenstellung hätte ich bei beiden Rechnungen 2 % Skonto abgezogen.

Die Skontofrist kann frei vereinbart werden, sie kann 3 Tage oder auch 300 Tage betragen. Daher ist sie bei der Aufgabenstellung anzugeben. Das hat die Lehrerin nicht gemacht, somit ist bei beiden Rechnungen Skonto zu verbuchen.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 05.04.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich bei der Aufgabenstellung genauso. Wenn Skonto vereinbart wurde (sofern die Rechnung dazu keine Angabe enthält ist sie ohne Abzug zahlbar), ist diese Frist vertraglich festzulegen. Wir haben bei unseren Lieferanten Fristen zwischen 7 und 60 Tagen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 13:04    Titel: Lehrerin will fehler nicht einsehen. Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=144332

da ist der hintergrund also ich habe meine Lehrerin heute damit konfontriert und sie begründete es gäbe ungeschriebene gesetze weil wir bei ihr immer mit "10 tagen" skontofirst gearbeitet haben wo aber jedesmal die frist angegeben war meinte sie das dass immer so und ich das wissen muss zu meiner verteidigung ich ging bei den 10 tagen immer davon aus das sie immer nur für die jeweilige aufgabe gelten und jede aufgabe neu ist und sie hat weder vor der arbeit noch während der arbeit die skontofrist erwähnt oder etwas dazu gesagt das es bei der arbeit so ist jetzt kommt meine frage wer hat recht??? und wen ich recht habe soll ich dann zur schulleitung oder es einfach so akzeptieren??
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Erwartest Du, dass man das lesen kann?
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 14:15    Titel: Lehrerin bleibt sturr...... Antworten mit Zitat

Hier ist der Hintergrund.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=144332


Heute, habe ich meine Lehrerin mit dem o.g Hintergrund konfrontriert, sie wollte ihren Fehler überhaupt nicht einsehen und war sturr, sie begründete ihre Stellung damit, das es "ungeschriebene gesetze gibt". Weil wir bei ihr im Unterricht immer mit "10 Tagen" Skontofirst gearbeitet haben, wo aber jedesmal bei den Aufgaben, die Skontofrist angegeben war, meinte sie das dass mit den 10 Tagen Skontofrist ein ungeschriebenes Gesetz bzw. ihr Gesetz ist und ich das hätte wissen müssen weil wir ja angeblich immer mit 10 Tagen gearbeitet haben, zu meiner Verteidigung bei den 10 Tagen Skontofrist ging ich iimmer davon aus, dass sie immer nur für die jeweilige aufgabe ist, und jede aufgabe eine andere bzw neue ist, und meine Lehrerin hat weder vor der Klassenarbeit noch während der Klassenarbeit was davon erwähnt oder etwas dazu gesagt das es bei der Klassebarbeit so ist. Jetzt kommt meine frage wer hat recht??? und wen ich recht habe soll ich dann zur Schulleitung/Klassenlehrerin oder es einfach so Akzeptieren??
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yugi16!

Zitat:
Jetzt kommt meine frage wer hat recht???


Du.


Zitat:
und wen ich recht habe soll ich dann zur Schulleitung/Klassenlehrerin oder es einfach so Akzeptieren??


Aus der Ferne schwer einzuschätzen. An Deiner Stelle würde ich mal mit dem Vertrauenslehrer reden.

Bye
-John
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal, Ich habe eigentlich gehofft , ihr könntet ihr das irgendwie klar machen keine ahnung mit, Fakten, Gesetzen, guter Begründung , unzulässig usw. Danke im Vorraus
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yugi16,

ich habe Deine 3 Threads mal in einem Thread zusammengeführt. Bitte eröffne zu einem Thema bitte keine neuen Threads, da dies nur unübersichtlich wird.

Liebe Grüße

Klaus


(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Yugi16!

Ich würde nicht mit dem Gesetzbuch auf die Dame einschlagen. Deeskalation ist sicher der bessere Weg.

Bye
-John
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo?? darf die lehrerin das oder nicht???
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