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Sharia historisch positiv?
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 11:01    Titel: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Mich interessiert ob die Sharia im historischen Kontext positiv zu bewerten ist. Zwar muten Strafen wie das Abhacken der Hand bei Diebstahl oder Steinigung von Ehebrechern heute barbarisch an, in Frankreich konnte ein Dieb aber noch im 18. Jahrhundert auch einfach mal gehängt werden. Das Christentum gestattet prinzipiell jede Form der Unrechtsherschafft, dem gläubigen Christen wird je nach Bibelübersetzung und Auslegung Gerechtigkeit erst im Himmel versprochen. Und damit der niedere Christ auch jede Form der Willkür erträgt, wurde nachdem die Christen an die Macht kamen, kurzerhand auch der Selbstmord zur Todsünde erklärt.

Wäre die Sharia dann historisch positiv zu bewerten, wenn die Reglungen (erstmalig) verbindlich für alle gewesen wären, also auch der Herrscher gesteinigt würde, wenn er Ehebruch begeht? Hat die Sharia also den Gedanken der Gleichheit vor dem Gesetz geprägt, während das Christentum weiterhin predigte, dass der Herrscher über dem Gesetz stünde? Hat die Sharia ggf. in anderer Weise einen positiven Einfluss gehabt? Etwa in dem die Sharia im Gegensatz zum Christentum, wo sich der Papst ja einfach nach Belieben auf irgendeinen Bibelspruch beziehen kann, ein konsistentes Rechtssystem schaffte?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 11:34    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Etwa in dem die Sharia im Gegensatz zum Christentum, wo sich der Papst ja einfach nach Belieben auf irgendeinen Bibelspruch beziehen kann, ein konsistentes Rechtssystem schaffte?


Das verstehe ich nicht.

"Die Furcht der Herrschenden, daß Richter ihre Gesetz nicht nur anwenden, sondern auslegen, ist alt und verbindet Könige mit Kommunisten und die Aufklärung mit der heutigen Zeit." --> www.jura.uni-erlangen.de/fachbereich/fotoalbum/2004-1/rede-hirsch.htm

Auch die Scharia wird ausgelegt, und auch das nicht immer widerspruchsfrei.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 12:31    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
"Die Furcht der Herrschenden, daß Richter ihre Gesetz nicht nur anwenden, sondern auslegen, ist alt und verbindet Könige mit Kommunisten und die Aufklärung mit der heutigen Zeit." --> www.jura.uni-erlangen.de/fachbereich/fotoalbum/2004-1/rede-hirsch.htm

Was ist mit dem Papst, Ludwig XIV oder z.B. mit Hitler? Princeps legibus solutus - der Herrscher steht über dem Recht.

Redfox hat folgendes geschrieben::

Auch die Scharia wird ausgelegt, und auch das nicht immer widerspruchsfrei.

Beispiel?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 12:45    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Was ist mit dem Papst, Ludwig XIV oder z.B. mit Hitler? Princeps legibus solutus - der Herrscher steht über dem Recht.


Das ist Auslegungssache.

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Beispiel? Steht die z.B. Fatwa, dass eine Frau im Büro das Kopftuch ablegen darf, wenn sie den männlichen Arbeitskollegen die Brust gibt, in Widerspruch zu anderen Fatwas?


Schreibt denn die Scharia nun das Tragen einen Kopftuches vor oder nicht?
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 12:49    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Code Civil hat folgendes geschrieben::

Was ist mit dem Papst, Ludwig XIV oder z.B. mit Hitler? Princeps legibus solutus - der Herrscher steht über dem Recht.


Das ist Auslegungssache.

Bei Hitler vielleicht, aber welches verbindliche Gesetz bindet denn den Papst oder hat Ludwig XIV in gleicher Weise wie ihre "Untertanen" gebunden? Lus primae noctis?

Redfox hat folgendes geschrieben::

Schreibt denn die Scharia nun das Tragen einen Kopftuches vor oder nicht?


Nicht gegenüber der Familie und Adoptierten.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 13:02    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Bei Hitler vielleicht, aber welches verbindliche Gesetz bindet denn den Papst oder hat Ludwig XIV in gleicher Weise wie ihre "Untertanen" gebunden?


Das Naturgesetz. Der Gesellschaftsvertrag. Ja nachdem, wie man es begründen will.

Redfox hat folgendes geschrieben::

Nicht gegenüber der Familie und Adoptierten.


Und ansonsten ja? Wo steht das?
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann zwar generell Fragen, warum überhaupt Kopftücher getragen werden müssen oder warum nicht auch Männer in der Öffentlichkeit Kopftücher tragen müssen, das hat aber nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun, also ob die Sharia historisch positiv zu sehen ist, da sie den Grundsatz der konsistenten Auslegung verfolgt. Kopftücher müssen in der Öffentlichkeit getragen werden, in der Familie brauchen sie nicht getragen zu werden, was ist daran widersprüchlich? Bring doch bitte ein Beispiel für eine inkonsistente Auslegung der Sharia, etwa so wie es die Gesetzgebung in der Weimarer Republik war, als Gesetze die im Widerspruch zur Verfassung standen, verabschiedet werden durften, wenn sie mit 2/3 Mehrheit verabschiedet wurden.

Ferner geht es um die Frage, ob die Sharia bereits von dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz getragen ist, also darum, dass Gesetze für alle gelten und es keine Ausnahmen für Personen oder Personengruppen geben darf. Sowohl das Konzept eines angeblich existierenden Naturgesetzes, gemeint ist wohl schlicht das Recht des Stärkern, oder das Anlehnen an einen Gesellschaftsvertrag nach Jean-Jacques Rousseau erlauben Willkür und totalitäre Gesellschaftsentwürfe, die Handeln nach heutiger Moral nicht legitimieren können. Denn was ist das für ein Vertrag, indem gegebenenfalls einer allein bestimmen kann, was der „richtige Wille“ ist, dem alle zu folgen haben. Genauso könnte mit Rousseau auch „Dein Wille geschehe“ gebetet werden, wie es die Christen und meines Wissens auch Moslems machen. Im Gegensatz zum Islam kann der Papst sogar ganz allein bestimmen, was der Wille Gottes sei, ganz davon abgesehen, dass dies Konzept ohnehin wenig intelligent erscheint. Man braucht sich ja nur mal vorzustellen, es sei der Wille Gottes kleine Kinder auf Spielplätzen sexuell zu missbrauchen. Wohl fast jeder, außer vielleicht dem Papst und einigen Sexualstraftätern, wird zustimmen, dass ein solches Handeln auch dann nicht moralisch zu legitimieren ist, wenn es Gottes Wille wäre. Daher kann Gottes Wille nicht Grundlage eines Rechtssystems sein.

Sowohl Christentum als auch Islam spiegeln nur die weltlichen Moralvorstellungen von Herrschaftslegitimation in ihrer Zeit. Das sich im Islam Herrschaftskritik findet, ist nicht zu erwarten, da ja Mohammed zugleich der letzte Prophet und Machthaber war. Seine Herrschaft musste also gerecht sein. In der Bibel gib es Ansätze zur Schaffung einer gerechteren Gesellschaft, deren Erfüllung vermutlich aus realpolitischen Gründen aber in den Himmel verschoben wurde. So brauchten sich später auch christliche Herrscher nicht groß an Ideale zu halten, was mittels inkonsistenter Bibelauslegung der Kurie legitimiert wurde.

Christentum und Islam haben gemein, dass Gott über dem Gesetz steht, was letztlich nur Ausdruck einer Zeit ist, indem Herrscher über dem Gesetz standen. Moralisch hat sich diese Vorstellung zum Glück weitestgehend überholt.

Siehe auch:

Warum Gott kein moralisches Vorbild ist
http://www.welt.de/meinung/article1464529/Warum_Gott_kein_moralisches_Vorbild_ist.html
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Man kann zwar generell Fragen, warum überhaupt Kopftücher getragen werden müssen oder warum nicht auch Männer in der Öffentlichkeit Kopftücher tragen müssen, das hat aber nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun, also ob die Sharia historisch positiv zu sehen ist, da sie den Grundsatz der konsistenten Auslegung verfolgt. Kopftücher müssen in der Öffentlichkeit getragen werden, in der Familie brauchen sie nicht getragen zu werden, was ist daran widersprüchlich?


Daran ist nichts widersprüchlich wenn in der Scharia tatsächlich steht: "Frauen müssen in der Öffentlichkeit Kopftücher tragen, in der Familie brauchen sie sie nicht zu tragen".

Ich habe dies nicht gefunden, darum frage ich noch einmal: Wo steht dieser Satz?

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Man braucht sich ja nur mal vorzustellen, es sei der Wille Gottes kleine Kinder auf Spielplätzen sexuell zu missbrauchen. Wohl fast jeder, außer vielleicht dem Papst und einigen Sexualstraftätern, wird zustimmen, dass ein solches Handeln auch dann nicht moralisch zu legitimieren ist, wenn es Gottes Wille wäre.


Und darum hat auch weder Gott noch irgendeine Rechtsordnung irgendwann einmal irgendeinen "Mißbrauch" legitimiert. (Auch ein Sexualstraftäter tut dies übrigens nicht.)

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Christentum und Islam haben gemein, dass Gott über dem Gesetz steht, was letztlich nur Ausdruck einer Zeit ist, indem Herrscher über dem Gesetz standen.


Praktisch ist es ziemlich uninteressant, ob Gott über, unter oder neben dem Gesetz steht. Solche Klagen z.B. halte ich für eher sinnlos --> www.stern.de/politik/panorama/:Strafanzeige--Gott-Erzengel-Michael-Zeuge/598343.html
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 17:13    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Mich interessiert ob die Sharia im historischen Kontext positiv zu bewerten ist. ...


Hallo Code Civil,

zwei Bestimmungen aus dem Grundgesetz sind im Kontext der Schari'a sehr wichtig.

Art 1 (I) GG hat folgendes geschrieben::
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
und
Art 3 (II) GG hat folgendes geschrieben::
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Was im "Alten Testament" (Bibel), in der Tora oder im Koran steht mag zwar im historischen Kontext sehr interessant sein, aber in der Bundesrepublik sind die Grundrechte zu beachten.

Code Civil hat folgendes geschrieben::
... Wäre die Sharia dann historisch positiv zu bewerten, wenn die Reglungen (erstmalig) verbindlich für alle gewesen wären, also auch der Herrscher gesteinigt würde, wenn er Ehebruch begeht? ...

Aus heutiger Sicht wäre sie m.E. nicht positiv zu werten, weil es damals wie heute um Macht und Unterdrückung ging/geht (siehe Zeitalter der Aufklärung).

Code Civil hat folgendes geschrieben::
... Hat die Sharia ggf. in anderer Weise einen positiven Einfluss gehabt? ...

Auch hier m.E. nein. Im übrigen ziehe ich das "Neue Testament" dem "Alten Testament" vor. Winken

Code Civil hat folgendes geschrieben::
... Etwa in dem die Sharia im Gegensatz zum Christentum, wo sich der Papst ja einfach nach Belieben auf irgendeinen Bibelspruch beziehen kann, ein konsistentes Rechtssystem schaffte?

Der Papst ist nicht der anerkannte Vertreter des Christentums. Er ist der Vertreter der Römisch-katholischen Kirche.

Art 4 (I) GG hat folgendes geschrieben::
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Die Glaubensfreiheit halte ich für wichtig, aber eine Schari'a stände, wenn sie in der Bundesrepublik angewandt würde im Widerspruch mit unserer Verfassung. In den letzten 2.000 Jahren haben sich die Menschen irgendwie verändert. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Daran ist nichts widersprüchlich wenn in der Scharia tatsächlich steht: "Frauen müssen in der Öffentlichkeit Kopftücher tragen, in der Familie brauchen sie sie nicht zu tragen".

Ich habe dies nicht gefunden, darum frage ich noch einmal: Wo steht dieser Satz?


Die Shari´a ist kein geschriebenes Gesetz, sie ist eine Auslegung des Korans und der Überlieferungen aus dem Leben Mohammeds (Sunna). Die Sunniten bilden die größte Glaubensrichtung im Islam. Die Schiiten beziehen sich jedoch nicht auf die Sunna.

Redfox hat folgendes geschrieben::

Und darum hat auch weder Gott noch irgendeine Rechtsordnung irgendwann einmal irgendeinen "Mißbrauch" legitimiert.

Was ist mit den Nürnberger Gesetzen?

Redfox hat folgendes geschrieben::

(Auch ein Sexualstraftäter tut dies übrigens nicht.)

Und selbst Ungläubige legitimieren keinen Kindesmissbrauch.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

zwei Bestimmungen aus dem Grundgesetz sind im Kontext der Schari'a sehr wichtig.


Es geht wie gesagt um eine Betrachtung im geschichtlichen Zusammenhang (historischer Kontext) also auch darum wie das Grundgesetz entstand und nicht um einen Vergleich zu heute. Wenn Mohammed oder Jesus damals schon das Grundgesetz entworfen hätten, würde heute wohl sicher niemand an der Existenz Gottes zweifeln.

Um noch mal die Fragestellung verständlich zu formulieren:

War die Shari´a im Vergleich zu anderen damaligen Rechtssystemen fortschrittlich?

Die Thesen lauten ja, denn

1. vor der Shari´a sind alle gleich sind. Alle müssen die Gesetze gleich befolgen, nachgewiesene Verstöße haben unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung die gleichen Konsequenzen ( Artikel 3 Abs. 1 GG)

2. die Schari´a ist ein in sich konsistentes Rechtsystem, also ein widerspruchfreies. (Artikel 1 Absatz 3 GG)

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Aus heutiger Sicht wäre sie m.E. nicht positiv zu werten, weil es damals wie heute um Macht und Unterdrückung ging/geht (siehe Zeitalter der Aufklärung).

Die Aufklärung ist sicher wichtig, man kann aber auch im Namen der Aufklärung unterdrückt werden, wenn bei dem streben nach einer idealen Gesellschaft, das Individuum außer Acht gelassen wird. Z.B. legitimiert nach Auffassung Robespierres der nach Rousseau unfehlbare Volonté générale auch die Terrorherrschaft. Die Staatstheorie Machiavellis (skrupelloser Machterhalt) ist z.B. auch rein der Analyse geschuldet.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Was im "Alten Testament" (Bibel), in der Tora oder im Koran steht mag zwar im historischen Kontext sehr interessant sein, aber in der Bundesrepublik sind die Grundrechte zu beachten.
Die Glaubensfreiheit halte ich für wichtig, aber eine Schari'a stände, wenn sie in der Bundesrepublik angewandt würde im Widerspruch mit unserer Verfassung. In den letzten 2.000 Jahren haben sich die Menschen irgendwie verändert.


Es geht um Rechtsysteme im Wandel der Zeit. Im übrigen wandelt sich auch die Shari´a und es gibt auch Auslegungen, die im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 06:33    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Mich interessiert ob die Sharia im historischen Kontext positiv zu bewerten ist. ...

Hallo Code Civil,

in einem demokratischen Rechtsstaat stellt sich die Frage, wodurch ein Gesetz legitimiert ist/wird und auf welcher rechtlichen Grundlage das betreffende Gesetz selbst entstanden ist. In Diktaturen und Monarchien beruhen Gesetze auf einem Macht/Ohnmachtverhältnis. Als Demokrat kann ich die Schari'a, soweit mir diese bekannt ist, nicht positiv bewerten, auch nicht im historischen Kontext.

Ferner zementieren auf Glauben begründete Gesetze nur die Machtverhältnisse der jeweiligen Glaubensgemeinschaft. In Demokratien geht jedoch die Macht vom Volke aus. Der Gesetzgeber ist dem Volke gegenüber verantwortlich. Macht sie ihre Sache schlecht, wird eine Regierung abgewählt.

Um etwas bewerten zu können, brauche ich eine Vergleichsmöglichkeit. Diese wäre zum Beispiel mit dem Rechtsstaat. Vergleiche ich die Schari'a mit unserem Rechtsstaatsverständnis, dann wäre die Schari'a - auch im historischen Kontext - nicht positiv bewertbar. Der Versuch, die Schari'a in Deutschland als Staatsrecht einzuführen müßte daher engagiert begegnet werden. Wir leben schlichlich in keiner Theokratie. Winken

Unser Rechtsstaat orientiert sich an den Grundrechten (Menschenrechte) und bindet die drei Gewalten an die Grundrechte als "unmittelbar geltendes Recht".

Art. 1 (III) GG hat folgendes geschrieben::
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Liebe Grüße

Klaus
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Die Shari´a ist kein geschriebenes Gesetz, sie ist eine Auslegung des Korans und der Überlieferungen aus dem Leben Mohammeds (Sunna).


Damit bin ich nun wieder bei einer Auslegung. Und auslegen kann man eben alles, den Koran, die Bibel oder die amerikanische Verfassung (insbesonders die).

Und dementsprechend konsistent bzw. inkonstistent ist das alles.

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Was ist mit den Nürnberger Gesetzen?


Mit wäre es neu, wenn dort irgendwo wörtlich oder sinngemäß stände: "Hiermit legitimieren wir Mißbrauch".

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Und selbst Ungläubige legitimieren keinen Kindesmissbrauch.


Nochmals: Wann hat jemand irgendwann "Mißbrauch" legitimiert.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 11:42    Titel: Re: Sharia historisch positiv? Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::


Redfox hat folgendes geschrieben::

Auch die Scharia wird ausgelegt, und auch das nicht immer widerspruchsfrei.

Beispiel?

sure 5.32 (wahrscheinlich die am meisten oeffentlich zitierte)
"32. Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß wenn jemand einen Menschen tötet - es sei denn für (Mord) an einem andern oder für Gewalttat im Land -, so soll es sein, als hatte er die ganze Menschheit getötet;"

(und hoert man praktisch nie mit dem einschraenkenden Zusatz)

Also kann man da erstmal reininterpretieren, dass wenn A B umbringt, weil B einen Mord begangen hat, dass das fuer A keine rechtlichen Konsequenzen haben sollte, also ist das eine explizite Erlaubnis zur Selbstjustiz.

Aber es geht noch besser, das arabische Wort, was hier mit "Gewalttat" uebersetzt wurde ist mehrdeutig und kann im Prinzip auch mit "Unfrieden verursachen" uebersetzt werden - ich denke jedem Juristen hier ist es klar, dass es dann in Sachen Interpretation so richtig lustig wird, oder?

Aber weil es so schoen ist:
"32. Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß wenn jemand einen Menschen tötet - es sei denn für (Mord) an einem andern oder für das Verursachen von Unfrieden im Land -, so soll es sein, als hatte er die ganze Menschheit getötet;"

Man kann zu dem was Israel so seit 60 Jahren treibt stehen wie man will, aber es als Unfrieden verursachen zu interpretieren ist nicht zu weit hergeholt. Also ist schonmal die Toetung von saemtlichen Regierungsmitgliedern, Parlamentsabgeordneten und hoeheren Richtern Israels aus Sharia Sicht(zumindest nach dieser Interpretation) rechtlich voellig unbedenklich.

Man kann natuerlich noch weiter gehen und feststellen, dass es ein paar pazifistische Splitterparteien in Israel gibt, die das Unfrieden verursachen vielleicht durch entsprechende Selbstaufgabe Israels beenden koennten. Da aber der israelische Waehler denen keine Mehrheit verschafft macht er sich damit am Unfrieden stiften mitschuldig und kann deswegen auch getoetet werden.(allerdings sollte man aufgrund der gemeinsamen Religionswurzeln vielleicht erst nur einige toeten, damit der Rest kapiert wie er aus Sharia Sicht zu waehlen hat, damit er wieder geschuetzt ist)

Und die Talmund-Studenten die letztens niedergeschossen wurden, waren sowieso kein Problem, denn sie studieren eine verfaelschte Version der heiligen Schriften, um sie spaeter verbreiten zu koennen und damit den Unfrieden der durch die Existenz Israels verursacht wird weiter zu propagieren - sie haben sich also des Unfrieden verursachens schuldig gemacht, weswegen der vermeintliche Taeter sich nach Sharia natuerlich nicht schuldig gemacht hat.(Er koennte sogar ein Held sein, denn es gibt einige Suren die dahingehend interpretiert werden, dass Unfrieden im Land stiften gleichbedeutend ist mit Krieg gegen den Islam fuehren, womit dass niederschiessen von unbewaffneten in einer Bibilothek natuerlich eine heldenhafte und defensive Handlung war.)

Ich hoffe damit ist klar, dass die Sharia gegnueber Interpretationsversuchen so loechrig ist wie ein Schweizer Kaese.

Und da die Amis ja vor 11.9 bereits Dinge gemacht haben die man durchaus als Unfrieden verursachen sehen koennte und auch behaupten demokratisch zu sein, hat OBL natuerlich ein reines Gewissen und konservative islamische ERechtsgelehrte Probleme ihm wirklich etwas vorzuwerfen - der wesentliche Vorwurf aus konservativer Ecke schinet nicht zu sein, dass OBL fuer Morde verantwortlich waere, sondern dass er durch seine Taten die Amis dazu motiviert hat Kriege in islamischen Laendern anzufangen, die momentan nicht vollkommen rosig aus islamistischer Sicht verlaufen.


Bezueglich des scheinbar verbliebenen Vorteils der Sharia, dass sie alle Menschen auf die gleicht Stufe stellt, dass ist vollkommene Missinformation. Der Koran sagt explizit, dass die Aussagen von Frauen vor Gericht nur halb so viel wert sind wie die von Maennern, einzig unklar ist nur, in welchen Rechtssachen und unter welchen Umstaenden das gilt.
Juden und Christen haben nochmal einen eigenen Rechtsstatus, was Rechtsstreitigkeiten mit Muslimen angeht.(Und die Schadensersatzzahlungen werden im islamischen Recht regelmaessig nach Frau => *0.5 und Jude/Christ => *0.5 ermittelt)

Fuer echte Polytheisten(also 5 Goetter aufwaerts, alles andere geht vielleicht so wie die dreifaltigkeit im Christentum als verkappter Monotheismus in der Sharia durch) kann man sogar aus dem Koran herausinterpretieren, dass die Sharia ihnen eigentlich nur die Wahl Islam oder Tod laesst.

Ausserdem kann daraus, dass der Koran Rageljn fuer den Umgang mit Sklaven enthaelt und Regeln fuer die Verteilung von Beutesklaven enthaelt, leicht geschlussfolgert werden , dass Sklaverei zulaessig ist - Mohammed hat es schliesslich auch gemacht.


Also tut mir leid, die Sharia war kein Fortschritt, ungleiches Recht fuer alle haben die Roemer auch hinbekommen und die haben es wenigstens eindeutiger gemacht.
Und mit der Idee der Gleichheit aller Menschen hat die Sharia auch nichts zu tun, sondern die stammt aus dem Christentum - bereits im 4. Jahrhundert kritisierten Bischoefe die Sklaverei als unchristlich, da Gott den Menschen nach seinem Bilde erschaffen habe und dementsprechend jedem Menschen etwas von der Heiligkeit Gottes innewohne und dementsprechend, da niemand sich ueber Gott erheben duerfe, niemand einen Menschen besitzen duerfte(Nebenbei impliziert dass bereits die Menschenwuerde, wobei sie da noch an Gott geknuepft ist).
Dass es von da noch 1500 Jahre dauerte, bis sich die Meinung durchgesetzt hatte, ist bedauerlich, aber immerhin mal die Idee zu aeusern ist ein Fortschritt.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja.

Gelbe Seiten - fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Zunächst möge man sich daran erinnern, dass die Sharia so etwa im 9. Jahrhundert entstand, der Koran im 7.

Man möge sich ferner daran erinnern, dass die Sklaverei in der christlichen Welt noch sehr lange andauerte; in den USA wurde sie, wenn ich mich recht erinnere, 1868 verboten.
Zudem mache ich darauf aufmerksam, dass auch das Neue Testament Sklaverei akzeptierte; es fordere die Sklaven auf, ihren Herren untertänig zu dienen.

Allerdings ging es den Sklaven in der islamischen Welt ganz erheblich besser als denen z.B. in der christlichen (wobei diese keine Ausnahme war; z.B. in China war es mit dem Wohlergehen von Sklaven wohl auch nicht so weit her). Denn dem Christentum gegenüber hatten Sklaven im Islam einen erheblichen Vorteil: sie konnten ihren Herrn verklagen. Z.B. im Falle von Misshandlung. Sie hatten also einen eigenen Rechtsstatus, durch den sie vor den schlimmsten Unmenschlichkeiten bewahrt wurden.

Kommen wir von hier aus gleich zu den Frauen. Deren Position ist im Neuen Testament klar beschrieben: der Mann ist das Haupt der Familie, so wie Christus das Haupt der Kirche ist und die Kirche seine Glieder. Das Haupt der Frau ist also ihr Ehemann. Sie gelten quasi als eine körperliche Einheit, leider mit dem Ergebnis, dass die Frau ihrem Mann gegenüber überhaupt keine Rechte hat. So hat sie weder das Recht, ihn zu verklagen (das hat sie hier erst seit wenigen Jahrzehnten), noch das Recht auf selbstverwaltetes Eigentum; auch das begann erst in den fünfziger Jahren.

Beide Rechte hatte aber die Frau im Islam.

Im Islam ist die Ehe kein Sakrament, sondern ein Vertragsverhältnis, in dem beide Partner zu Leistungen verpflichtet sind und entsprechende Rechte haben. Ansonsten sind sie unabhängig voneinander. Und die Leistungen und entsprechend Pflichten sind doch recht ausgewogen verteilt: so ist die Ehefrau im Islam nicht verpflichtet, ihrem Mann den Haushalt zu führen, sie ist noch nicht einmal verpflichtet, ihre Kinder zu stillen; dafür hat der Mann sie nämlich zu bezahlen. Da aber auch islamische Paare in der Regel einen gemeinsamen Haushalt führen, folgt daraus die Unterhaltspflicht des Mannes der Frau gegenüber. Wobei es sich um weit mehr handelt als das bei uns früher übliche mehr oder minder großzügige Taschengeld, das manch braves Eheweib sich tatsächlich vom Haushaltsgeld ersparen musste.

Will man Islam und Christentum von ihrer Entstehungsgeschichte her verstehen, so sollte man keinesfalls die politischen Verhältnisse vergessen. Das Christentum entstand in einem Kaiserreich, einem überaus mächtigen; das Neue Testament entstand
nachdem der römische Kaiser den jüdischen Tempel zerstören ließ, die entsprechenden rachsüchtigen Gedanken finden sich in der Offenbarung. Der Islam entstand jedoch in Stadtrepubliken (Mekka und Medina), die, wie auch unsere europäischen mittelalterlichen Stadtrepubliken, nicht von einem Monarchen, sondern von den Patriziern regiert wurden. Also ein in sich durchaus nicht undemokratisches oligarchisches System. Hinzu kommt, dass Mohammad keine männlichen Kinder hatte, folgt, der dynastische Gedanke der Vererbung der Herrschaft vom Vater auf den Sohn war den Arabern nicht nur fremd (selbst im altertümlichen Saudi Arabien wird nicht der Sohn des gegenwärtigen Herrschers Nachfolger des Königs, sondern einer aus der Sippschaft), er wurde auch durch die Religion nicht eingeführt.

Das Christentum wandte sich an die 'Underdogs' der römischen Gesellschaft, an die Machtlosen, die weit ab von jeglicher gesellschaftlicher Herrschaft waren. Im Gegensatz dazu wandte der Islam sich an eine sozial organisierte autonome Gemeinde. Diese Gemeinde hat im Islam eine außerordentlich wichtige Stellung und - es war ursprünglich geplant, dass sie sich selbst regiert. Von daher ist es völliger Quatsch, den Islam zur Demokratie bekehren zu wollen; die ist in ihm angelegt.

Das Hauptproblem solcher altarabischer Stadtrepubliken waren innere Streitereien und Konflikte unter den Clans. Aus diesem Grunde war Mohammed nach Yatrib, dem späteren Medina, gerufen worden: als Schlichter, denn als solcher muss er einen erstklassigen Ruf gehabt haben. So sind die Gesetze des Koran zu verstehen: Gesetze für eine friedliche, prosperierende Gemeinde. Von daher ist es Unsinn, von Aufrufen zur Lynchjustiz zu sprechen. Denn diese Gesetze richten sich nicht in erster Linie an das Individuum, sondern an die Gemeinde, unter der nicht nur die eine Stadtgemeinde verstanden wurde, sondern die sich ausbreitende Gemeinde aller Muslime. Die Regelung von Streitereien, auch, wenn es um Mord und Totschlag geht, ist also nicht Sache des einzelnen Muslim, sondern der Gemeinde, und sie ist es auch, die angesprochen ist.

Für Christen ist das vielleicht etwas schwer zu verstehen; dann mögen sie bitte bedenken, dass im Neuen Testament all das, was der Koran zu regeln trachtet, fast ausschließlich in die Hände der Obrigkeit gelegt war, die Gewalt über einen hatte und der zu gehorchen war - und das waren bis ins 5. Jahrhundert hinein keine Christen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Interpretationsweite zu verstehen. Grundsätzlich garantiert der Koran in Sachen Islam die Meinungsfreiheit der Gläubigen; es gibt keine Institution (Papst), die ihnen sagt, was sie zu glauben haben. Insofern kann - theoretisch - auch jeder seine Meinung kund tun (praktisch scheitert das oft genug an den politischen Bedingungen und Machtverhältnissen, das hat jedoch nichts mit der Religion zu tun). Allerdings ist das, was einer sagt, in keinem Falle verbindlich. Kann sein, dass er damit überzeugt, kann sein, dass er damit allein bleibt, kann sein, dass er eine begrenzte Anhängerschaft rekrutiert. War und ist alles möglich.

Das hat aber nichts mit der Sharia zu tun. Vielmehr kann man sich die religiöse Meinungsfreiheit etwa so vorstellen, wie die hiesige Forengemeinde, wenn die Rechtsberatung hier gestattet wäre. Da käme dann alles mögliche vor, von erfahrenen Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten bis hin zu Leuten, die die Ansicht vertreten, man müsse einen Gerichtsvolllzieher zur Rechenschaft ziehen können, wenn dieser das ihm erteilte Hausverbot missachte. Und dann stellt Euch mal vor, ein anatolischer Käseblattjjournalist oder Dorfimam würde das lesen und dann verkünden, das deutsche Recht sei reiner Blödsinn, denn da könne man z.B. dem Gerichtsvollzieher Hausverbot erteilen.

Sharia ist figh, und figh ist Recht. Ganz normales Recht. Gesprochen von religiösen Juristen (Recht ist eine zentrale Disziplin in der islamischen Theologenausbildung, das sind im Grunde alles Juristen), die natürlich eine entsprechende lange und gründliche Ausbildung absolviert haben müssen. Das quasi Verfassungsgericht ist in der Sunna el-Azhar, in der Schia die (nicht der!) Ayatollahs.

Das Problem mit allerlei abstrusen Vorstellungen liegt darin, dass die muslimische Gemeinde alles andere als straff durchorganisiert ist. Und zudem den örtlichen Bräuchen sehr weiten Spielraum lässt, sofern diese nicht nachweisbar dem Islam widersprechen. Was im Extremfall dazu führt, dass sich jeder anatolische Dorfimam seine eigene Scharia baut und meint, danach Recht sprechen zu können.

Meines Wissens arbeitet, angeregt durch die Fatwa Bin Ladens, der kein Theologe ist, el-Azhar zur Zeit an einer Fatwa, wonach eben Fatwas (das sind Rechtsgutachten) nur noch von dazu befugten Leuten herausgegeben werden dürfen, also figh-kundigen akademischen Theologen. Das kann aber dauern, denn bei fundamentalen Gutachten wird im Islam einstimmiger Konsens verlangt, nach dem Spruch Mohammeds, "Meine Gemeinde kann nicht in einem Irrtum überein stimmen". Und den muss man erst mal mühselig erarbeiten.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
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BeitragVerfasst am: 12.04.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Und mit der Idee der Gleichheit aller Menschen hat die Sharia auch nichts zu tun, sondern die stammt aus dem Christentum - bereits im 4. Jahrhundert kritisierten Bischoefe die Sklaverei als unchristlich,

Die Bibel verbietet dem Christen nicht die Sklavenhalterei. Im 1. Brief an die Korinther ermahnte Paulus christliche Haussklaven ausdrücklich in ihrem Stand zu bleiben. Weder das Christentum noch der Islam garantieren moralisches richtiges Handeln, was daran liegt, dass die Religionen die Moral ihrer Entstehungszeit akzeptieren (mussten), also Zustände, die für uns heute moralisch völlig indiskutabel sind. Christentum und Islam sind im Kern unmoralisch, da sie Sklaverei zulassen.

Redfox hat folgendes geschrieben::

Und darum hat auch weder Gott noch irgendeine Rechtsordnung irgendwann einmal irgendeinen "Mißbrauch" legitimiert.

Und was ist mit der Sklaverei?

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

zwei Bestimmungen aus dem Grundgesetz sind im Kontext der Schari'a sehr wichtig.
Art 1 (I) GG hat folgendes geschrieben::
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
und
Art 3 (II) GG hat folgendes geschrieben::
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Was im "Alten Testament" (Bibel), in der Tora oder im Koran steht mag zwar im historischen Kontext sehr interessant sein, aber in der Bundesrepublik sind die Grundrechte zu beachten.
Code Civil hat folgendes geschrieben::
... Wäre die Sharia dann historisch positiv zu bewerten, wenn die Reglungen (erstmalig) verbindlich für alle gewesen wären, also auch der Herrscher gesteinigt würde, wenn er Ehebruch begeht? ...

Aus heutiger Sicht wäre sie m.E. nicht positiv zu werten, weil es damals wie heute um Macht und Unterdrückung ging/geht (siehe Zeitalter der Aufklärung).


Im Zweifel hatten Frauen im Christentum wohl weniger Rechte als Sklaven und auch die Aufklärung brachte zunächst nicht die Gleichberechtigung. Die postulierte Gleichheit bezogt sich nur auf Männer:

„Eine der ersten Feministinnen, die ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für die Frauen forderte, war Olympe de Gouges. Sie verfasste während der Französischen Revolution eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ (1791). 1793 wurden die politischen Frauenvereine in Frankreich verboten und Olympe de Gouges noch im gleichen Jahr auf der Guillotine hingerichtet. (...) Vielfach vergessen wird heute, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland bis 1977 Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen mussten – zumindest theoretisch laut BGB –, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten. Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen, obwohl es schon seit 1949 in der Urfassung des Grundgesetz in Artikel 3 heißt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Erst seit 1977 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr in der Ehe.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenrechte

Frauen konnten/können unter gewissen Bedingungen die Ehe scheiden lassen und hatten/haben Anspruch auf Unterhaltsleistungen, vom Islam ist hier die Rede nicht vom BGB. Im Christentum hatte die Ehefrau sogar im Zweifel weniger Rechte als Sklaven, zumindest kann das 3. bzw. 4. Gebot so ausgelegt werden, zumal die Bibel ja nicht unbedingt konsistent ausgelegt werden muss.

Allerdings scheint auch der Islam wohl gegenüber anderen zeitgenössischen Gesellschaften bezüglich der Frauenrechte eher rückschrittlich. Bevor in der Spätantike die Frauenrechte durch die Einflüsse des Christentums wieder eingeschränkt wurden, wuchsen in der späten römischen Kaiserzeit und gegen Ende des Römischen Reiches die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das politische Leben ausüben (Octavia, Livia) oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten.

Der Islam beschränkt die Rechte der Frau im öffentlichen Leben und beharrt z.B. auf die Vorstellung, die Frau müsse verschleiert sein, angeblich da eine Frau von Muhammad blöd angemacht wurde, vielleicht auch, da er eifersüchtig war und daher seine Frauen verstecken wollte. Warum soll eine Frau sich überhaupt vor dummer Anmache verstecken müssen? Es offenbart die jetzt noch unter moslemischen Männer geltende Regel, dass der Mann seine Triebe ausleben darf, während die Frau gefälligst bis zur (Zwangs)Ehe zu warten hat. Ein Mann darf vor der Ehe, die Frau begeht für viele Moslems eine Todsünde. Von Gleichberechtigung also weit entfernt. (Vielleicht lässt sich der Koran und die Sunna ja auch in der Weise auslegen, dass auch Frauen vor der Ehe dürfen?) Christen ist das meines Wissens nicht biblisch verboten. Auch die 10 Gebote richten sich nur gegen Ehebruch, wobei hier beiden Geschlechtern Verantwortung gegeben wird, vorrangig sogar dem Mann. Siehe 9.; 10.; und 6. bzw. 7. Gebot.

Im Punkto gleichberechtigte Sexualmoral ist der Islam also rückschrittlicher als das Christentum in den Frauenrechte scheint der Islam jedoch fortschrittlicher als das Christentum, als dass er den Frauen im Gegensatz zum Christentum überhaupt einklagbare Rechte einräumt. Der Vorteil des Christentum gegenüber dem Islam scheint aber auch im Punkt Frauenrechte darin zu liegen, dass es nicht verboten ist, Frauen gleiche Rechte zu geben.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Will man Islam und Christentum von ihrer Entstehungsgeschichte her verstehen, so sollte man keinesfalls die politischen Verhältnisse vergessen. (...) Für Christen ist das vielleicht etwas schwer zu verstehen; dann mögen sie bitte bedenken, dass im Neuen Testament all das, was der Koran zu regeln trachtet, fast ausschließlich in die Hände der Obrigkeit gelegt war, die Gewalt über einen hatte und der zu gehorchen war - und das waren bis ins 5. Jahrhundert hinein keine Christen.

Genau hierin liegt ja der Vorteil des Christentums. Da Jesus nie an der Macht war und nach den biblischen Überlieferungen zwar seinen Einzug nach Jerusalem als König inszenierte, aber nie weltliche Macht forderte, ist das Christentum grundsätzlich zu allen Regierungsformen kompatibel. Das Christentum ist also aus einer Minderheitenposition entstanden, und erhob keinen absoluten weltlichen Anspruch. Als Mehrheitsposition kann das Christentum daher auch Andersgläubigen gegenüber gleiche Rechte einräumen, auch wenn es das oft genug nicht getan hat. Der Islam kann das wohl nicht, denn er scheint wohl eine zwangsläufige Vermengung von Religion und Staat. Also auch in einer demokratischen Regierungsform scheint nach Islamischen Recht gelebt werden zu müssen.

Mohammed war nach Darstellung in Meyers Lexikon, 2. Auflage, Band 14, zugleich absoluter geistlicher und weltlicher Herrscher.

„Mohammed muß aber mit dem Maßstab seiner eigenen Zeit gemessen werden. Nachdem die Qurai´a sich ihm auf Gnade und Ungnade ergeben hatten, war er nach allgemeiner Ansicht durchaus berechtigt, keine Gnade walten zu lassen. So merkwürdig und unmenschlich sich das auch anhören mag: in der öffentlichen Meinung ist er wohl dadurch schuldig geworden, daß er Befehl gegeben hat, etliche Palmen der Ban´; Na´r zu fällen, nicht aber dadurch, daß er an einem einzigen Tag mehr als ein halbes Tausend Juden über die Klinge hat springen lassen.“ (aus Wikipedia).

Jesus wäre im übrigen wohl in fast allen christlichen Staaten Europas als Pazifist verfolgt worden, auch da das Christentum wohl aus realpolitischen Gründen meist die Heilsversprechung ins Jenseits bzw. in die ungewisse Zukunft legte.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Das Christentum wandte sich an die 'Underdogs' der römischen Gesellschaft,

Alle frühen Gemeinden bestanden aus Judenchristen und sahen sich als Teil des Judentums. Christen hielten Sklaven, das Christentum wandte sich also nicht vorrangig an die 'Underdogs' der römischen Gesellschaft. Das Evangelium wurde zunächst Juden und "Heiden" verkündet. Das Christentum war als jüdische Sekte für viele „Heiden“ attraktiv, da das Christentum weit weniger starre Regeln hatte.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz dazu wandte der Islam sich an eine sozial organisierte autonome Gemeinde. Diese Gemeinde hat im Islam eine außerordentlich wichtige Stellung und - es war ursprünglich geplant, dass sie sich selbst regiert. Von daher ist es völliger Quatsch, den Islam zur Demokratie bekehren zu wollen; die ist in ihm angelegt.

Es geht um Laizismus, also die Trennung von Staat und Kirche, wobei das für eine pluralistische Demokratie wohl zwingende Vorrausetzung ist.


carn hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe damit ist klar, dass die Sharia gegnueber Interpretationsversuchen so loechrig ist wie ein Schweizer Kaese.

Die Sprache des Korans ist in der Tat nicht zur Eindeutigkeit angetan. In Sure 111 wünscht Mohammed seinem Halbbruder, Abu Lahabs jedoch relativ eindeutig den Tod, wobei die Frau des Halbbruders das Feuerholz für den Scheiterhaufen sammeln soll, bevor sie voraussichtlich selbst erhängt wird. Dennoch lässt Sure 111 sich z.B. folgendermaßen deuten:

1. Sie ist unrelevant, da der Halbbruder Mohammeds, Abu Lahabs inzwischen nicht mehr lebt.
2. Hass ist göttlich und somit gut.
3. Hass ist nicht göttlich, daher kann der Koran nicht göttlich sein, und sollte er es doch sein, ist es dennoch die moralische Verpflichtung der Menschen, Unmoralisches nicht zu befolgen, denn auch wenn es Gottes Wille wäre kleine Kinder zu missbrauchen, wäre es dennoch die Verpflichtung der Menschen Gottes Wille nicht zu befolgen.

Bin Laden wird wahrscheinlich zur 2. Auslegung neigen, wobei sich hier fragt, ob diese Auslegung kompatibel zu seiner Auslegung der übrigen Koranverse und ggf. der Sunna wäre.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Grundsätzlich garantiert der Koran in Sachen Islam die Meinungsfreiheit der Gläubigen; es gibt keine Institution (Papst), die ihnen sagt, was sie zu glauben haben.

Das sehen die Schiiten meines Wissens anders als die Sunniten.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Sharia ist figh, und figh ist Recht. Ganz normales Recht. Gesprochen von religiösen Juristen (Recht ist eine zentrale Disziplin in der islamischen Theologenausbildung, das sind im Grunde alles Juristen), die natürlich eine entsprechende lange und gründliche Ausbildung absolviert haben müssen. Das quasi Verfassungsgericht ist in der Sunna el-Azhar, in der Schia die (nicht der!) Ayatollahs.


Sunniten haben sich, soweit ich weiss, doch nur vor Gott selbst zu verantworten? Daraus ließe sich ein zumindest weltlicher Anarchismus herleiten. Also ich würde mir weder von einem Papst noch von einem Ayatollah noch von der Synode der EKD oder el-Azhar oder Gott persönlich vorschreiben lassen, wie ich zu leben habe, da im Grundsatz nur was freiwillig geschieht, auch moralisch vertretbar ist.

Redfox hat folgendes geschrieben::
auslegen kann man eben alles, den Koran, die Bibel oder die amerikanische Verfassung (insbesonders die).

Verfassungen müssen in einem gewissen Rahmen auslegbar sein, sonst wäre jegliche Gestaltung ausgeschlossen. Sie müssen aber konsistent ausgelegt werden, da sonst ein widersprüchliches Recht entstehen würde. Der Begriff Konsistenz meint aber nicht, dass eine Regel von allen gleich ausgelegt wird, sondern, dass eine Regel konsistent zu den anderen Regeln ausgelegt wird. Ein Christ wird die amerikanische Verfassung ggf. anders auslegen als ein Moslem, ein Großunternehmer anders als ein Arbeitnehmer.

Religionen sind seit dem Zusammenbruch der UDSSR im kommen, da nun nach anderen Identitäts- und Sinnkonstrukten gesucht wird. Identität stiftend ist vor allem die Vorstellung, sich von anderen Individuen oder Gruppen kulturell zu unterscheiden. Da es ja nun die immer bösen Kommunisten bzw. immer bösen Kapitalisten nicht mehr gibt, müssen nun andere Merkmale zur Unterscheidung gefunden werden. Dumm wäre es dabei, die Religionen zu nehmen. Christentum und Islam sind im Kern unmoralisch da sie Sklaverei zulassen. Tatsächlich lässt sich unsere heutige Moral im wesentlich von dem Gebot der Freiwilligkeit ableiten. Also alles ist moralisch gut, was freiwillig geschieht. Daraus lassen sich die heute gültigen moralischen Prinzipen der Gleichheit vor dem Gesetzt, der maximalen Freiheit und des Sozialstaats herleiten. Das Christentum ist aber im Grundsatz flexiblerer als der Islam, da der Islam weltliche Herrschaft anstrebt. Sobald das Christentum die Macht hat, ist es aber auch nicht besser, was die Geschichte ja zu genüge gezeigt hat. Den radikalen Islamismus haben zudem die USA stark gefördert, als die radikalen Islamisten, wie Bin Laden, noch Verbündete in Afghanistan waren, wo es ja gegen „Gottlose Kommunisten“ ging. Leidtragende waren auch zunächst nicht US-Amerikaner oder Europäer, sondern Algerier, da die Gotteskrieger nach dem Ende des Afganistankriegs zunächst in Algerien begannen Massaker anzurichten. Das hat die USA bis 9/11 nicht im geringsten daran gehindert gute Beziehungen zu den Taliban zu pflegen.


Zuletzt bearbeitet von Code Civil am 12.04.08, 20:00, insgesamt 6-mal bearbeitet
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