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"geschäftsmäßige" Vertretung durch Ehepartner (zul

 
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Quasterich
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 11:05    Titel: "geschäftsmäßige" Vertretung durch Ehepartner (zul Antworten mit Zitat

Meine Frau ist seit geraumer Zeit übergebühr gestresst, deshalb auch krankgeschrieben und bedarf nervlicher Schonung. In mehreren Fällen alltäglicher oder besonderer "Papierkriegsfälle" trete ich deshalb (quasi als "Puffer" nach außen) für sie als Bevollmächtigter/Vertreter mit Vollmachtsurkunde auf. Ist das mir unter Rechtsberatungs-Missbrauchs-Aspekten erlaubt? Ich meine, dass unter das ges. Verbot die GESCHÄFTSMÄSSIGE Vertretung von FREMDEN Rechtsangelegenheiten fällt. Und an Fremdheit fehlt es doch offenbar. Danke für eine Antwort.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 11:35    Titel: Re: "geschäftsmäßige" Vertretung durch Ehepartner Antworten mit Zitat

Quasterich hat folgendes geschrieben::
Meine Frau ist seit geraumer Zeit übergebühr gestresst, deshalb auch krankgeschrieben und bedarf nervlicher Schonung. In mehreren Fällen alltäglicher oder besonderer "Papierkriegsfälle" trete ich deshalb (quasi als "Puffer" nach außen) für sie als Bevollmächtigter/Vertreter mit Vollmachtsurkunde auf. Ist das mir unter Rechtsberatungs-Missbrauchs-Aspekten erlaubt? Ich meine, dass unter das ges. Verbot die GESCHÄFTSMÄSSIGE Vertretung von FREMDEN Rechtsangelegenheiten fällt. Und an Fremdheit fehlt es doch offenbar. Danke für eine Antwort.


Nein, es fehlt nicht an der Fremdheit, sondern an der Geschäftsmäßigkeit. Ihr Verhalten ist - selbstverständlich - unbedenklich.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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