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Verfasst am: 26.01.05, 11:05 Titel: "geschäftsmäßige" Vertretung durch Ehepartner (zul
Meine Frau ist seit geraumer Zeit übergebühr gestresst, deshalb auch krankgeschrieben und bedarf nervlicher Schonung. In mehreren Fällen alltäglicher oder besonderer "Papierkriegsfälle" trete ich deshalb (quasi als "Puffer" nach außen) für sie als Bevollmächtigter/Vertreter mit Vollmachtsurkunde auf. Ist das mir unter Rechtsberatungs-Missbrauchs-Aspekten erlaubt? Ich meine, dass unter das ges. Verbot die GESCHÄFTSMÄSSIGE Vertretung von FREMDEN Rechtsangelegenheiten fällt. Und an Fremdheit fehlt es doch offenbar. Danke für eine Antwort.
Verfasst am: 26.01.05, 11:35 Titel: Re: "geschäftsmäßige" Vertretung durch Ehepartner
Quasterich hat folgendes geschrieben::
Meine Frau ist seit geraumer Zeit übergebühr gestresst, deshalb auch krankgeschrieben und bedarf nervlicher Schonung. In mehreren Fällen alltäglicher oder besonderer "Papierkriegsfälle" trete ich deshalb (quasi als "Puffer" nach außen) für sie als Bevollmächtigter/Vertreter mit Vollmachtsurkunde auf. Ist das mir unter Rechtsberatungs-Missbrauchs-Aspekten erlaubt? Ich meine, dass unter das ges. Verbot die GESCHÄFTSMÄSSIGE Vertretung von FREMDEN Rechtsangelegenheiten fällt. Und an Fremdheit fehlt es doch offenbar. Danke für eine Antwort.
Nein, es fehlt nicht an der Fremdheit, sondern an der Geschäftsmäßigkeit. Ihr Verhalten ist - selbstverständlich - unbedenklich. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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