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darchr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.10.2007 Beiträge: 99
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Verfasst am: 06.01.08, 17:46 Titel: Stream |
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Hallo,
ist es eigentlich erlaubt im Internet urheberrechtlich geschützte Videos/Filme per Stream anzugucken? Erlaubt das dieser eine Paragraph (ich glaube, er heißt "vorübergehende Vervielfältigung")?
Im Prinzip ist es doch ähnlich wie bei Videos bei Internetmusikbörse [Name geändert] oder auch bei Online-Radios. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.01.08, 18:56 Titel: |
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Ich würde sagen, mit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Änderung des §53 UrhG nicht mehr. Und auch wenn bei Internetmusikbörse [Name geändert] Rechte verletzt werden, dann wird das auch nicht gleich legalisiert. _________________ Geist ist Geil! |
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darchr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.10.2007 Beiträge: 99
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Verfasst am: 06.01.08, 19:12 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | | Ich würde sagen, mit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Änderung des §53 UrhG nicht mehr. Und auch wenn bei Internetmusikbörse [Name geändert] Rechte verletzt werden, dann wird das auch nicht gleich legalisiert. |
Aber dieser Paragraph bleibt doch soviel ich weiß bestehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html
(es geht natürlich nur um das Anschauen nicht um das Hochladen) |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.01.08, 19:54 Titel: |
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Ich würde sagen, daß die kriterien dieses §§ in diesem Falle nicht greifen. Kann mich aber auch irren. Vieleicht meldet sich Martin R. noch.. _________________ Geist ist Geil! |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 09.01.08, 10:12 Titel: Re: Stream |
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| darchr hat folgendes geschrieben:: | | ist es eigentlich erlaubt im Internet urheberrechtlich geschützte Videos/Filme per Stream anzugucken? Erlaubt das dieser eine Paragraph (ich glaube, er heißt "vorübergehende Vervielfältigung")? | An der Stelle wird immer gern mit dem § 53 UrHG argumentiert. Es scheint aber so, als ob auch niemand Bedenken hat in nicht privater Absicht Webseiten zu besuchen, obwohl er sich dann häufig nicht auf diesen § berufen könnte.
Ein anderes Argument ist, wer etwas ins Internet stellt, der läßt andere das anschauen und erlaubt somit zumindest die Vervilefältigung die dazu notwendig ist. Jemand der etwas wiederrechtlich ins Internet stellt kann so eine Erlabunis zwar nicht erteilen und die Vervielfältigung wäre formal unzulässig aber daraus wird man einem kaum einen Strick drehen können.
Laut neuem § 53 UrHG ist es, nach meiner Lesart, auch weiterhin zulässig Privatkopien anzufertigen solange die Vorlage für die Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich wiedergegeben wird. Ich denke, die gleiche Regel kann man dort anstetzen wo man nicht privat Webseiten besucht.
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen; ich sage, wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht vor dem Besuch der Seite weiß (wissen müßte), daß dort Inhalte rechtswidrig angeboten werden, läßt man sich mit dem Besuch und der damit zwangsläufig verbundenen Vervielfältigung nichts zu Schulden kommen.
Der Anschauende wäre ein Dritter und nicht der Vermittler, ich sehe das wie Adromir. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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darchr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.10.2007 Beiträge: 99
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Verfasst am: 11.01.08, 18:59 Titel: Re: Stream |
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Hi,
okay - wie sieht das denn aus, wenn man bei Internetmusikbörse [Name geändert] nach einem neuen (vllt. noch nicht oder gerade erst erschienenen) Kinofilm wirklich sucht und ihn sich anschaut?
Man vervielfältigt dann ja, obwohl die Vorlage rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (ganz unabhängig nun davon, dass das Anschauen wohl ohnehin nicht bestraft wird). |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 12.01.08, 01:24 Titel: |
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Wenn ich mich nicht irre, ist es zwar straffrei, könnte aber (so es denn dem Rechteinhaber bekannt wird) immer noch zivilrechtliche Ansprüche entstehen. _________________ Geist ist Geil! |
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shopkeeper noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 09.04.08, 18:53 Titel: Verbot vom Upload von illegalen Filmen |
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Hallo!
Martin R. sagte ja, dass es nicht illegal ist, wenn man vorher nicht weiß, dass die Inhalte auf der Seite rechtswidrig angeboten werden.
Ich habe heute eine Seite gefunden, die eine Sammlung von Links auf Filme bei Seiten wie Internetmusikbörse [Name geändert] betreibt, bzw. diese einbindet. Unter den Filmen sind bekannte Fernsehserien. Ich habe mich auf der Seite mal umgeschaut und einen "Legal Disclaimer" gefunden:
| Zitat: | <Seitenname> is a simple resource site. All content visible on this site is located at 3rd party websites. <Seitenname> is not responsible for any content linked to or referred from these pages.
<Seitenname> does not host any content on it's Servers
All video links point to content hosted on third party webites. Users who upload to these websites agree not to upload illegal content when creating their user accounts. <Seitenname> does not accept responsibility for content hosted on third party websites. |
Sehr interessant ist dabei die Aussage "Users who upload to these websites agree not to upload illegal content when creating their user accounts.". Danach sollte ich doch davon ausgehen können, dass keiner der Filme rechtswidrig angeboten wird und somit ist das anschauen der Streams vollkommen legal.
Ich würde mich über kompetente Zustimmung oder auch gegensätzliche Belehrung freuen . (Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? )
Danke im Voraus! |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 09.04.08, 19:34 Titel: Re: Verbot vom Upload von illegalen Filmen |
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| shopkeeper hat folgendes geschrieben:: |
Sehr interessant ist dabei die Aussage "Users who upload to these websites agree not to upload illegal content when creating their user accounts.". Danach sollte ich doch davon ausgehen können, dass keiner der Filme rechtswidrig angeboten wird und somit ist das anschauen der Streams vollkommen legal. |
Ich denke so einfach ist das aber m.E. nicht. Man kann nicht solchen, meist eh unnützen Disclaimern vertrauen. Es kommt eher darauf an, ob es offensichtlich rechtswidrig ist. Wenn also ein aktueller Film oder im Fernseher laufende Serien dort verbreitet werden, kann man m.E. nicht davon aus gehen, dass dies legal geschah. |
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