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recht.de :: Thema anzeigen - "freiwilliger" Mehraufwand ersatzfähig? (Schaden b
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"freiwilliger" Mehraufwand ersatzfähig? (Schaden b

 
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Bloody_Tears
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Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 17:31    Titel: "freiwilliger" Mehraufwand ersatzfähig? (Schaden b Antworten mit Zitat

A und B buchen zusammen eine Pauschalreise bei C (Veranstalter). Auf der Reise erleidet B einen (Personen)Schaden, muss ins Krankenhaus. Hat somit Schadenersatzansprüche gegen C (dies ist klar, nicht die Frage Lachen )

A wollte B nicht allein dort lassen und blieb "freiwillig" auch dort, muss aber natürlich für Hotelzimmer zahlen und Rückreise (da Rückreisedatum verpasst).

Frage: Kann A nun von C auch Schadenersatz fordern, obwohl A ja "freiwillig" dort blieb und die eigentliche Rückreise verpasste, weil A B nicht allein im Krankenhaus lassen wollte? Vertrag besteht ja zwischen allen 3...
(A und B = Freunde, beide erwachsen. nicht Mutter und Kind oder sowas)

Wie weit geht die Haftpflicht des Veranstalters in diesem Fall? Muss er für den "Schaden" (zusätzliche Kosten) von A auch einstehen, weil A wegen B dort blieb, welcher wiederrum klare Schadenersatzansprüche gegen C hat?

Wie ist die Rechtslage?

(Vorschläge wo nachsehen (Gesetz) wäre auch schon hilfreich)

Danke im Vorraus
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Frage: Kann A nun von C auch Schadenersatz fordern, obwohl A ja "freiwillig" dort blieb und die eigentliche Rückreise verpasste

Die Frage ist ja in diesem Satz bereits beantwortet - kann man Schadenersatz für etwas verlangen, was man freiwillig aus eigenen Stücken heraus beschliesst Mit den Augen rollen ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Bloody_Tears
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Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Frage: Kann A nun von C auch Schadenersatz fordern, obwohl A ja "freiwillig" dort blieb und die eigentliche Rückreise verpasste

Die Frage ist ja in diesem Satz bereits beantwortet - kann man Schadenersatz für etwas verlangen, was man freiwillig aus eigenen Stücken heraus beschliesst Mit den Augen rollen ?


das irritiert mich ja gerade.

wären A und B mutter und Kind (Kind im Krankenhaus) wäre es ja wohl klar, dass die Mutter die zusätzlichen Aufwendungen ersatzt bekäme. (Elterliche Schutzpflicht)

Wie verhällt es sich aber mit Mutter und Kind, wenn "Kind" bereits 18 ist? Elterliche Schutzpflicht wäre abzulehnen, aber wäre es zumutbar einer Mutter zu sage: ihr Kind ist 18, es ist nicht nötig, dass sie bei ihm bleiben, also tragen sie die kosten selber.

Oder wie hier unter Freunden. Die Reise wurde gemeinsam gebucht, gemeinsam unternommen, beide sind im schädigenden Ereigniss zusammen, aber nur B wird verletzt. A will AUFGRUND des schädigenden Ereignisses B nicht allein lassen.

Wo ist die Grenze und vor allem, wo steht es im Gesetz, wann es ok ist solche "Aufwendungen" ersetzt zu bekommen und wann nicht?

Mein Gefühl sagt auch eher kein Ersatz dafür (da "nur" Freunde). Aber ich suche nach einer angemessenen Grundlage (Gesetz, Urteile, etc) für dieses Gefühl Winken
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wie du schon selbst festgestellt hast: die Grenzen sind dort, wo der Gesetzgeber Schutzpflichten vorschreibt. Gibt es keine solche Schutzpflichten und man entscheidet aus freien Stücken Kosten auf sich zu nehmen, wird man diese selbst tragen müssen.

Es gibt da zum Beispiel Reiseversicherungen, die derartigen Kosten bis zu einem gewissen Betrag übernehmen, alledings auch mit gewissen Einschränkungen.

Es ist natürlich schön, wenn du geblieben bist!

Was natürlich auch nicht aus den bisherigen Informationen hervorgeht, welcher Unfall passiert ist und ob tatsächlich eine Haftung des Reiseveranstalters vorliegt . Ich bin immer vorsichtig, weil ich ja nicht weiß, was wirklich geschehen ist: Beispiel: das Ausrutschen in der Duschkabine kann, muss aber nicht eine Haftung hervorrufen - es kann auch ein Risiko des täglichen Leben sein.

Meint
Peter
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Bloody_Tears
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Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

bin selber auf die Lösung gekommen Idee eigentlich ist sie ganz einfach.

indirekt wegen deinem Beitrag Peter, also danke Sehr glücklich

zwar hat es nichts mit dem "altäglichen Risiko" zu tun, aber wegen was anderem. Also danke nochmals Lachen könnte mich selber hauen, hätte auch so drauf kommen können und euch nicht die Mühe machen müssen Geschockt naaa, daraus kann man ja nur lernen Sehr glücklich
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