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Verfasst am: 26.01.05, 11:16 Titel: Dauervertretung durch Ehepartner per Vollmacht?
Darf ein Ehepartner per Vollmacht in ca. 10 verschiedenen "Papierkriegsfällen" (außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen) für ihn nach außen auftreten (,um dessen Stresslage nicht auch noch damit zu belasten)? Das Rechtsberatungsverbot bezieht sich m.E. auf geschäftsmäßige Beratung etc. bei fremden Rechtsangelegenheiten. Und "fremd" sind diese Fälle aus Vertretersicht schon deshalb nicht, weil sie die finanzielle bzw. berufliche Situation des vertretenen Ehepartners betreffen, die sich deshalb auch auf den vertretenden Ehepartner wirtschaftl. unmittelbar auswirken. Danke für eine Stellungnahme.
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