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Verfasst am: 24.01.05, 18:33 Titel: Anwalt "unfähig" - Welche Möglichkeiten hat man?
Hallo,
inwiefern besteht eigentlich die Möglichkeit seinen Anwalt in einem laufenden Verfahren zu WECHSELN bzw. das Mandat zu kündigen, etwa wenn bereits Klageerwiderung vor dem zuständigen Amtsgericht läuft und zumal es über Prozeßkiostenhilfe läuft?? Insbesondere, wenn man seinen Anwalt für ziemlich unkompetent hält!
Danke schon vorab. _________________ Viele Grüße,
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.01.05, 19:27 Titel:
Möglich ist das.
Da der RA allerdings dennoch seine bisherigen Leistungen abrechnen kann und der neue RA das auch tun wird, bleibt der Mandant allerdings auf den "doppelten" Gebühren sitzen, da die PKH nicht beide Anwälte zahlt.
Dann gibt's ja immer noch den Spruch vom "mitten im Fluß die Pferde wechseln" - ob sich ein "kompetenterer" Anwalt auf die Schnelle in den Fall einarbeiten kann und dann bessere Arbeit als der "inkompetente" leistet, ist auch noch die Frage. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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