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Verfasst am: 08.04.08, 21:38 Titel: Welche Rechte hat der Betreuer?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage und zwar:
Es ist so das mein Vater schon lange krank war und es im Oktober 2007 dazu kam das er eine Betreuerin bekommen hat.
Diese hat den Fahrzeugbrief seines Fahrzeug mitgenommen.
Nun ist mein Vater aber am 9. Dezember verstorben und sie weigert sich mir den Brief auszuhändigen da sie auf ihre Vergütung wartet, worüber ich bisher keine Rechnung erhalten habe und sie selbst nicht weiß ob die Rechnung aus Staatskasse oder mir bezahlt werden muss.
Ich selbst bin Alleinerbe und muss ja das Fahrzeug auch abmelden und Verkaufen können. Mit jedem Tag kostet mich es Geld.
Wie ist die Rechtslage? Ist es das Recht der Betreuerin den Brief zu behalten bis die Vergütung bei ihr angekommen ist oder nicht?
Die Betreuerin muss den Brief herausgeben, da es sich sonst um eine unzulässige Form der Selbsthilfe handelt, es sei denn sie kann einen gegenteiligen Gerichtsbeschluss vorweisen. Kann sie das nicht, haftet sie für entstehende Kosten.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.04.08, 23:25 Titel:
Ich sehe das leicht anders: wenn die Betreuerin gegen den Erben Zahlungsansprüche hat, könnte ihr ein Zurückbehaltungsrecht zustehen. Dazu müßte ihr Vergütungsanspruch allerdings fällig sein, das wäre er aber nur, wenn dem Erben (oder zu Lebzeiten dem Betreuten) jedenfalls eine geordnete Aufstellung über die Schuld zugeleitet worden wäre. Ist dies nicht der Fall, bestünde kein Zurückbehaltungsrecht, da der Vergütungsanspruch dann nicht fällig wäre.
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