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Studiengebühren
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Chrissi83
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Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 12:11    Titel: Studiengebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

heute hat das Bundesverfassungsgericht nun beschlossen,dass das Verbot von Studiengebühren rechtswidrig ist,weil es gegen das Länderrecht verstößt.
Das heißt nun für uns,ich komme aus Niedersachesen,dass wohl wahrscheinlich pro Semester mit allem drum und dran knapp 700€ fällig sein werden.Steht nicht irgendwo,dass Bildung für alle zu haben sein soll?Ist ja somit nicht mehr gewährleistet.Bildung verkommt zur Ware.
Denkt denn eigentlich niemand mehr darüber nach?Somit würde sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt doch noch verschlimmern und Spezialisten müsste man sich aus dem ausland holen.
Bin gerade total entsetzt. Böse
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 13:56    Titel: Re: Studiengebühren Antworten mit Zitat

Chrissi83 hat folgendes geschrieben::
Steht nicht irgendwo,dass Bildung für alle zu haben sein soll?


Den Unterschied zwischen "Recht auf Bildung" und "Recht auf Ausbildung" haben wir glaube ich auch schon diskutiert.
Der Numerus Clausus ist auch verfassungsgemäß, obwohl er den Uni-Zugang einschränkt.
Das heißt zwar nicht, daß Studiengebühren damit automatisch auch verfassungsgemäß sind, zumindest sind sie aber nicht "automatisch" oder "offensichtlich" verfassungswidrig.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings stellt sich die Frage, wie es in Hinblick auf Art. 3 GG (Gleichheitssatz) aussieht, wenn die Studiengebühren nicht auch auf Berufsschulen ausgedehnt werden - mal abgesehen von den bildungspolitischen Konsequenzen, wenn die Berufsausbildung Geld bringt und das Studium kostet.

Da zieht dann auch nicht das Sozialneid"argument", daß der arme Arbeiter dem Zahnarztsohn das Studium bezahlt. Denn ein Arbeiter nimmt vom Staat immer mehr Leistungen entgegen, als er jemals durch Steuern / Gebühren / Beiträge einbringt. Der Freiberufler hingegen trägt wesentlich zum Staatseinkommen bei und fragt sich langsam, warum er in Deutschland noch Steuern zahlt, wenn alle Leistungen zugleich Gebühren kosten.

Und wenn man schließlich das Studiengebührenland Österreich anschaut, sieht man auch, daß keineswegs die Finanzen der Universitäten verbessert werden, sondern der Finanzminister seine zahlreichen Haushaltslöcher stopft - vermutlich, um auch weiterhin Autobahntunnel für seltene Kröten errichten zu können.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Allerdings stellt sich die Frage, wie es in Hinblick auf Art. 3 GG (Gleichheitssatz) aussieht, wenn die Studiengebühren nicht auch auf Berufsschulen ausgedehnt werden


Das könnte man ja hier diskutieren.
Zumindest wäre die Frage, ob und in welchem Maße hier "Gleichheit" überhaupt vorliegt (nur dann käme Art. 3 GG zur Anwendung).
Anders gesagt: ist es verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber bestimmte Bildungswege "subventioniert", indem er sie von den Studiengebühren ausnimmt? (Ich denke ja.)
Extremfall: wären unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Studienfächer verfassungsgemäß? (Ich habe Zweifel.)
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
....
Extremfall: wären unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Studienfächer verfassungsgemäß? (Ich habe Zweifel.)


Wenn die Freiheit der Länder Studiengebühren in dem im Urteil angedeuteten Maßstab zuläßt ist dadurch auch ein Gefälle (oder: Wettbewerb) zwischen den Ländern verfassungsgemäß. Warum sollte dann nicht, um beispielweise die Forschungsfreiheit etwa für weniger attraktive Fächer (im Sinne der Berufsaussichten) zu sichern, Staffelungen nach Fächern oder gar nach Hochschulen möglich sein, mit oder ohne Autonomie (wie in Italien z.B. üblich)? Alles in Maßen, versteht sich, aber im Grundsatz teile ich die Zweifel nicht.
Gruß
üri
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben recht, ich hatte bei meinen Zweifeln die Länderkompetenz für die Studiengebühren vergessen.
Folglich wäre ich dann auch bei diesem Fall der Meinung, es ist verfassungsgemäß und keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
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Michael Hofferbert
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings stellt sich die Frage, wie es in Hinblick auf Art. 3 GG (Gleichheitssatz) aussieht, wenn die Studiengebühren nicht auch auf Berufsschulen ausgedehnt werden - mal abgesehen von den bildungspolitischen Konsequenzen, wenn die Berufsausbildung Geld bringt und das Studium kostet.

Da zieht dann auch nicht das Sozialneid"argument", daß der arme Arbeiter dem Zahnarztsohn das Studium bezahlt. Denn ein Arbeiter nimmt vom Staat immer mehr Leistungen entgegen, als er jemals durch Steuern / Gebühren / Beiträge einbringt. Der Freiberufler hingegen trägt wesentlich zum Staatseinkommen bei und fragt sich langsam, warum er in Deutschland noch Steuern zahlt, wenn alle Leistungen zugleich Gebühren kosten..


    Jetzt wissen wir endlich, wer hierzulande von wem lebt. Dann ist die proletarische Revolution also längst gelaufen - hat bloß keiner gemerkt! Ganz schön geschickt diese Proleten - aber wenn man die mit ihren Villen und Sparschweinen auf den Bahamas so ansieht, hatte man ja immer schon das Gefühl, dass das die eigentlichen Nutznießer des Systems sind.

    Studiengebühren, Ausbildungsgebühren, Kindergartengebühren, Maut auch für Landstrassen - warum nicht auch Daseinsgebühren?
    Wenn die Daseinfürsorge des Staates endgültig aufgelöst und der Staat privatisiert wird, dann kann man auch noch die Polizei outsourcen und die Armee, die Schulen und die Behörden überhaupt und für deren jeweilige Inanspruchnahme Gebühren erheben. Warum soll denn einer einen Polizeiapparat finanzieren, der dafür eingesetzt wird, den Kidnapper von Herrn X zu fangen? Ist doch sein Pech, dass er sich in Kreisen aufhält, in denen so was passiert!
    Warum ein Krankenhaus mit Steuersubventionen finanzieren, damit der Kerl mit dem Unfall versorgt wird? Selber Schuld, wenn er einen Job mit gefahrengeneigter Arbeit annimmt!
    Wer Pech hat, hat eben Pech. Partizipation nur noch bei Leistungsfähigkeit.
    Warum soll einer nicht seine eigene Ausbildung vom Kindergarten bis zur Uni finanzieren?

    Wer das so überzeugend findet, der muß dann aber auch die Frage stellen, warum denn die Hauptnutznießer der Ausbildung, nämlich die Unternehmen, denen die ausgebildten Fachleute auf diese Weise geliefert werden, nicht Gebühren für die Inanspruchnahme des ausgebildeten Personals bezahlen sollen. Denn dann würden die Kosten der Ausbildung letztendlich auf die Verbraucher der Waren und Dienstleistungen übertragen, die von den Ausgebildeten dann produzeirt oder erbracht werden.
    Die Ausbildungskosten von den Auszubildenden vorschießen zu lassen und deren Rückzahlung dann alleine (1.) bei Erfolg und (2.) nur bei entsprechender Nachgfrage wieder über die Gehälter zu amortisieren, stellt zwangsläufig Hürden auf, die zu einer sozialen Verzerrung und einem deutlichen Abbau der sozialen Durchlässigkeit führen müssen. Das Risiko trägt der, der etwas werden will. Die Unternehmen fahren die Ernte ein.
    Mit der viel beschworenen Wissensgesellschaft hat das wenig gemein und löst letztendlich Gesellschaft auf zu einem losen Bündel von Wettbewerbern, die alleine noch durch ihre ökonomischen Funktionen und Brauchbarkeit definiert sind.

    Wenn man sich allerdings diesem Gedanken von Leistung und Gegenleistung nähert, muß man zudem auch die Frage stellen, ob denn ein Student einen Schadensersatzanspruch hat, wenn die von ihm so gesponserte Ausbildungsstätte kein ausreichendes Ausbildungspersonal und -material zur Verfügung stellt, wie das gegenwärtig und - auch bei noch so hohen Studiengebühren auch auf absehbare Zeit - überwiegend der Fall ist.
    Wenn ein Student eine Hausarbeit schreibt und für 300 Teilnehmer nur 5 bis 10 Exemplare der einschlägigen Literatur zur Verfügung stehen, oder wenn er eine Vorlesung besucht, die in einem völlig überfüllten Raum stattfindet, in dem ein konzentriertes Lernen nicht möglich ist, oder wenn er Professoren oder sonstige Hilfskräfte nicht für ausreichende Gespräche erreichen kann oder Labore nicht in ausreichendem Maß zur Verfügungstehen etc. , dann steht ihm evtl. mindestens die Studiengebühr in voller Höhe wieder zu, evtl. sogar der finanzielle Verlust durch das verlorene Semester.
    Denn Universität als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem herkömmlichen Gestus der hoheitlichen Gnade der Zulassung und der hoheitlich geprägten Macht zur Regelsetzung verträgt sich nicht so recht mit dem Gedanken von Leistung und Gegenleistung auf der Seite der Auszubildenden, die die Hürde der Aufnahme geschafft haben.
    Man muß sozialethisch kein Problem haben mit dem Gedanken, diejenigen, die sich ohne merkliche Einschränkung die Studiengebühren leisten können, dafür auch in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch auch die Bedingungen für die anderen verbessert würden. Wer aber in einem bereits weitgehend verschulten Studium auch denjenigen, die schon mit knappem BaföG-Geld schon nebenher arbeiten müssen, noch zusätzlich mit Studiengebühren belasten will, der stranguliert sie und hält sie von der Ausbildung ab, die sie verdient hätten. Und aus welchen sozialen Schichten die kommen, muß man nicht umfangreich erläutern - jedenfalls gewiß nicht die Freiberufler.

    Da stellt sich dann die Frage nach dem Sozialstaatsgebot im Zusammenhang mit Art. 3 GG.

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Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
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Zuletzt bearbeitet von Michael Hofferbert am 01.02.05, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Alba
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Extremfall: wären unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Studienfächer verfassungsgemäß? (Ich habe Zweifel.)


Es kommt wie so oft dann nicht auf die Ungleichbehandlung an, sondern die sachliche Rechtfertigung.

Ein sehr plakatives Beispiel wäre die Staffelung nach den tatsächlichen Kosten pro Studienplatz. Ein Philosoph ist billiger als ein Mediziner, man könnte folglich vertreten, auch seine Gebühren niedriger zu halten.
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Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mal böse sein wollte, könnte ich sagen, der Staat werde sicherlich vor allem die Studienfächer fördern, die sich für die Industrie lohnen.
Also hohe Studiengebühren für Philosophie, Kunst, Skandinavistik; niedrige Gebühren für BWL, Informatik, Physik.
Wäre das noch "sachlich gerechtfertigt"?
_________________
DefPimp: Mein Gott
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Jetzt wissen wir endlich, wer hierzulande von wem lebt. Dann ist die proletarische Revolution also längst gelaufen - hat bloß keiner gemerkt!


Sie haben es erfaßt. Tatsächlich sind in einer Demokratie die Arbeitnehmer ja in der Mehrheit, und so verhält sich dann auch jede Regierung. Oder wie kann es sein, daß 10% der Einkommenssteuerpflichtigen über 50 % des Einkommenssteueraufkommens erbringen, während über 40 % der Bevölkerung ihr Haupteinkommen aus Transfersystemen beziehen?

Das ist die größte Umverteilungsmaschinerie in der Geschichte der Menschheit! Immer noch nicht genug, Herr Hofferbert? Soll solange umverteilt werden, bis der Faule und der Fleißige, der Kluge und der Dumme, der Risikobereite und der Untätige das gleiche Geld "verdienen"? Sagen Sie doch gleich, daß Sie Kommunist sind... Winken
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Studiengebühren, Ausbildungsgebühren, Kindergartengebühren, Maut auch für Landstrassen - warum nicht auch Daseinsgebühren?

Sie haben da, glaube ich, mein Posting nicht so ganz verstanden. Ich bin gegen Studiengebühren, im wesentlichen mit den drei Argumenten, die ich oben genannt habe.
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Wer das so überzeugend findet, der muß dann aber auch die Frage stellen, warum denn die Hauptnutznießer der Ausbildung, nämlich die Unternehmen, denen die ausgebildten Fachleute auf diese Weise geliefert werden, nicht Gebühren für die Inanspruchnahme des ausgebildeten Personals bezahlen sollen.

Was glauben Sie denn, wer diesen ganzen Staat mitsamt seinen Universitäten finanziert? Der DGB? Nein, natürlich "die Wirtschaft", sprich die Unternehmer. Die einzige Gruppe, die nicht im Parlament vertreten ist, und die man daher ungestraft auspressen kann wie eine Zitrone.
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Die usbildungskosten von den Auszubildenden vorschießen zu lassen und deren Rückzahlung dann alleine (1.) bei Erfolg und (2.) nur bei entsprechender Nachgfrage wieder über die Gehälter zu amortisieren, stellt zwangsläufig Hürden auf, die zu einer sozialen Verzerrung und einem deutlichen Abbau der sozialen Durchlässigkeit führen müssen. Das Risiko trägt der, der etwas werden will. Die Unternehmen fahren die Ernte ein.

Da haben Sie völlig recht, siehe oben. Bildung ist mehr als ökonomische Verwertbarkeit. Wir brauchen auch Historiker und Soziologen (wenn auch nicht so viele, wie wir derzeit entsprechende Studenten haben). Allerdings bin ich sehr für die (bereits bestehenden) Langzeitstudiengebühren / Studienkonten, da jeder Student, der seine Bildung öffentlich finanziert bekommt, die Pflicht hat, sein Studium möglichst rasch durchzuführen - soweit nur zur Klarstellung, da unser Thema Regelstudiengebühren sind.
Ich muß allerdings einräumen, daß das Bewußtsein, das ein Studium € 4000 im Jahr an öffentlichen Mitteln kostet, bei den Studenten etwas unterentwickelt ist.
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Mit der viel beschworenen Wissensgesellschaft hat das wenig gemein und löst letztendlich Gesellschaft auf zu einem losen Bündel von Wettbewerbern, die alleine noch durch ihre ökonomischen Funktionen und Brauchbarkeit definiert sind.

Nun übertreiben wir mal nicht. Wir reden von € 500 pro Semester.
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Wenn man sich allerdings diesem Gedanken von Leistung und Gegenleistung nähert, muß man zudem auch die Frage stellen, ob denn ein Student einen Schadensersatzanspruch hat, wenn die von ihm so gesponserte Ausbildungsstätte kein ausreichendes Ausbildungspersonal und -material zur Verfügung stellt, wie das gegenwärtig und - auch bei noch so hohen Studiengebühren auch auf absehbare Zeit - überwiegend der Fall ist.

Sie sprechen ein weiteres wichtiges Argument gegen Regelstudiengebühren an. Der Student ist keineswegs Kunde der Universität, nur weil er jetzt Zwangsgebühren zahlt. Vielmehr kann es der Universität als staatlicher Einrichtung mit verbeamtetem Führungspersonal herzlich egal sein, wie viele Studenten sie hat. Es kann für die Professoren sogar ganz angenehm sein, wenn die Hörsäle nicht so überfüllt und die Seminare kleiner sind.
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist die größte Umverteilungsmaschinerie in der Geschichte der Menschheit! Immer noch nicht genug, Herr Hofferbert? Soll solange umverteilt werden, bis der Faule und der Fleißige, der Kluge und der Dumme, der Risikobereite und der Untätige das gleiche Geld "verdienen"? Sagen Sie doch gleich, daß Sie Kommunist sind... :wink:

    Schon gut, alle haben schon bei dem ersten Beitrag gesehen, aus welcher Schublade diese Ergüsse stammen! Weitere Nachweise sind nicht erforderlich!

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Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Warum so abwertend, Herr Hofferbert?
Sie sind zwar erklärter Gegener der Smilies, aber auch Sie hätten an dessen Verwendung hier erkennen können, dass diese Aussage nicht wirklich ernst gemeint war.
Auch denke ich nicht, dass man Dux hier Schubladendenken unterstellen sollte. Nicht jeder, der eine wie auch immer gefärbte Position vertritt, passt deshalb gleich in eine Schublade. Kehren wir lieber wieder zur Diskussion zurück.
Zitat:
...die Unternehmer. Die einzige Gruppe, die nicht im Parlament vertreten ist, und die man daher ungestraft auspressen kann wie eine Zitrone.

Wenn Sie, Dux, damit die Klein- und mittelständischen Unternehmer meinen, haben Sie sicherlich in gewissem Maße recht. Aber wie passt in dieses Bild, dass ein Unternehmer, der die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland werbewirksam ankündigt, von Politikern aller Farben gleich den berühmten Zucker in den Allerwertesten geblasen bekommt? Was ist mit dem staatlich vorzüglich subventionierten Kahlschlag der Unternehmer in den neuen Bundesländern? Sooo unbedeutend scheint mir die Unternehmerlobby in den Entscheidungsgremien nicht zu sein.
Zitat:
Nun übertreiben wir mal nicht. Wir reden von € 500 pro Semester.

Dies wurde von Vornherein als 'Einstieg' deklariert. Letzte Woche habe ich in irgendeiner Zeitung von mittelfristig anvisierten 2.500,- € gelesen. Ist das dann immer noch Übertreibung?
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Alex74
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da sind hier gleich mehrere Fragen aufgekommen:

1. Warum betreibt der Staat die Subventionierung von Grossunternehmen, wohlgemerkt auf die Kosten der Steuerzahler, wenn diese früher oder später diese Unternehmen sich quasi ins Ausland verlagern? Im Prinzip hat man damit diejenige, die geblieben sind (also die deutschen Steuerzahler) dazu verdonnert, die subventinierte Betriebe im Ausland aufzubauen. Das ist für die hiesige Konjunktur gleich in mehrfacher Hinsicht schädigend: Kapital weg, Ressourcen weg, Betriuebe weg und man hat sich selber admit Konkurenz aufgebaut, etc.

2. Der Staat nimmt die Steuer/Sozialbeiträge für die Aufgaben, die er nicht mehr (nicht mehr im derselben masse) erfüllt. Warum werden die Einnahmequellen nicht reduziert. Aber es geht noch viel krasser: statt z.B das Rauchen zu bekämpfen oder die Folgen komplett auf die RAucher aubzuwälzen (was dem gleich käme), freut er sich über die Steuereinnahmen: dabei ist es Unfug zweierlei hinsicht:
a) Würden die Leute nicht rauchen, würde das Geld für etwas viel sinnvoleres ausgegeben,
und der Staat bekäme wieder Steuereinnahmen, vielleicht sogar mehr.
b) Die Nichtraucher bezahlen momentan der Spass z.B. über Krankenkassen etc. mit, egal ob sie es wollen oder nicht.
So viel zum Thema Gleichberechtigung Winken

3. Fehlende Spezialisten: eher man sich über deren Mangel breit macht, soll ersteinmal versuchen eine Stelle als 'Spezialist' zu finden. Es wird schnell klar, es werden kaum welche in Wirklichkeit gesucht. Die meisten Anzeigen sind von den Vermittlungsfirmen oder
sind keine Festeinstellungen, sondern kurzfristige Projektabreiten. Viele Anzeigen im Internet stehen monatelang (aber kein Bedarf), nur um das Prestige zu hebeln. Man wollte 20.000 IT-Kräfte holen, grosse Aufregung gab's über das Scheitern, es waren ca 5.000 - Fazit es gab keine 20.000 Plätze und 5.000 deutsche Absolventen haben jetzt mehr oder weniger Schwierigkeiten.
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Alba
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Da sind hier gleich mehrere Fragen aufgekommen:

1. Warum betreibt der Staat die Subventionierung von Grossunternehmen, wohlgemerkt auf die Kosten der Steuerzahler, wenn diese früher oder später diese Unternehmen sich quasi ins Ausland verlagern? .


Vorschlag: Sie fangen an, sich zum Thema Subventionen zu informieren und ormulieren dann diese Behauptung differnzierter und ich erkläre Ihnen dann, warum "der Staat" as in den verbleibenden Fällen macht?
Zitat:
2. Der Staat nimmt die Steuer/Sozialbeiträge für die Aufgaben, die er nicht mehr (nicht mehr im derselben masse) erfüllt. Warum werden die Einnahmequellen nicht reduziert.

Weil die Einnahmen für staatlicht Pflichten und die Erfüllung der verbleibenden Aufgaben benötigt werden? Schon einmal nachgesehen, wofür die staatlichen Mittel ausgegeben werden?
Zitat:
Aber es geht noch viel krasser: statt z.B das Rauchen zu bekämpfen oder die Folgen komplett auf die RAucher aubzuwälzen (was dem gleich käme), freut er sich über die Steuereinnahmen: dabei ist es Unfug zweierlei hinsicht: a) Würden die Leute nicht rauchen, würde das Geld für etwas viel sinnvoleres ausgegeben,.

Es gibt eine ungeheuere Anzahl von Dingen, für die der Bürger Geld ausgibt, obwohl man dieses volkswirtschaftlich gesehen "sinnvoller" ausgeben könnte. Dumm nur, dass ein großer Teil davon im Volksmund auch den Namen "Freiheit" trägt.

Ich bin durchaus für ein bundesweites Rauchverbot zu haben - keiner benötigt es zum Leben. Aber die von Ihnen hier angegebenen Gründe sind doch etwas mager. Immerhin finanzieren wir auch die Behandlungskosten jedes Fettleibigen, jedes Alkoholikers, jeder Person, die in erheblichem Maße zu viel Sport oder zu wenig macht, usw. usw.
Zitat:

3. Fehlende Spezialisten: eher man sich über deren Mangel breit macht, soll ersteinmal versuchen eine Stelle als 'Spezialist' zu finden.
Zum Zeitpunkt, als das Konzept erstellt wurde, fehlten nuneinmal Spezialisten am Markt.Jeder dieser Spezialisten generierte Steuereinnahmen, erhöhte die Chance für Folgearbeitsplätze und dafü, dass die Unternehmen im Land bleiben würden. Der Makrt änderte sich, die Anzahl der gesuchten Spezialisten demnach auch. Ihr Punkt ist?
_________________
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Alex74
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

1. Warum der Staat das jetzt betreibt ist klar, mein Punkt war aber, dass es nicht geht, dass erstmal Subventionen betrieben werden, und dann die subventionierte Unternehmer abhauen.

Ja, schon mal nachgesehen. Wenn ich mich nicht irre, stand in so einem "Schwarzbuch Steuerverschwenung" (oder wie es hiess) einiges interessantes drin, z.B. Bau der Brücke entlang des Kleinflusses. Hätte mal lieber paar Häuser gebaut...

Ob die einen rauchen, trinken oder nicht, ist deren Sache, man soll allerdings nicht die Nutzen (für den 'Staat') und Kosten (für 'alle') zusammenrechnen, das ist eine Milchmädchen Rechnung. Ich finde es aber durchwegs interessant, dass für die Folgen der Arbeitsunfähigkeit (konkret für die Menschen, die gearbeitet haben und nicht selbstverschuldet krank, etc, geworden sind) immer weniger Mittel zur Verfügung stehen, haben diese Menschen etwas falsch gemacht?

Ob der IT-Arbeitsmark for ein paar Jahren wesentlich besser ausgesehen hat, bezweifele ich sehr stark. Mein Punkt ist, dass die Bildung etwas mit mehr der Praxis zu tun bekommt und vor allen, dass währen der Bildung für die Zukunft auch etwas mehr gelernt wird, statt das man sich mit allen Ursprungswinzigkeiten detaiiliert auseinander setzt, denn wenn's so weiter geht, wird studium nicht 5 sondern 10 jahre dauern, Vielleicht ist es der Ausweg?
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