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Ausschank von (alkoholischen) Getränken

 
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namenichtwichtig
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Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 13:41    Titel: Ausschank von (alkoholischen) Getränken Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Nach bereits intensiver Recherche will ich gerne folgendes Anliegen näherbringen:

Der Abiturjahrgang einer Schule aus Baden-Württemberg veranstaltet als Abschluss- und Entlassfeier einen Abiball. Dabei werden vom Schulleiter die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife überreicht und es handelt sich daher um eine schulische Veranstaltung.
Zugang zur Veranstaltung erhält nur, wer eine entsprechende Einladung vorweisen kann. Aufgrund dessen dürfte es sich ja um eine geschlossene Veranstaltung handeln?

Nun sollen bei diesem Abiball auch verschiedene alkoholische - Flaschenbiere aber auch sogenannter starker Alkohol im offenen Ausschank - und nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Die Getränke sollen verkauft werden und mit einem Teil des Erlöses den Abiball mitfinanzieren.
Das Essen kommt dabei fertig zubereitet von außerhalb und wird auch nicht zum Verkauf angeboten.
Zudem verfügt der Veranstaltungsort auch über eine Küche mit entsprechender Ausrüstung, um Gläser und ähnliches abzuspülen.

Dabei stellt sich also die Frage, ob und in welchem Rahmen für so etwas Genehmigungen einzuholen sind, insbesondere was den Verkauf der alkoholischen Getränke angeht.

Es wäre klasse, wenn mir dabei jemand die Rechtslage erklären könnte. Schonmal im Voraus vielen Dank dafür!
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