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Verfasst am: 09.04.08, 14:37 Titel: Ausschluss vom Unterricht
Hallo erst mal....
Sachlage:
Ein Schüler ist 11 und besucht die 5. Klasse des Gymnasiums.
Erst nun ist "aufgeflogen", dass er vor ca. 1/2 Jahr, zusammen mit einem Klassenkameraden, von einem Mitschüler Geld erpresst hat.
Die Attacken wurden ohne Einfluss von außen selbsttätig wieder aufgegeben, nachdem beide ein schlechtes Gewissen bekamen. Das aktuelle Verhältnis zum Opfer bezeichnen beide als "normal", sie spielen angeblich zusammen in den Pausen.
Die Eltern beider bekamen erst durch die Einladung zur Klassenkonferenz von den Vorfällen Kenntnis. Auch ein Gespräch mit den Tätern hat NICHT stattgefunden, mit dem Opfer hingegen angeblich ja. Aus der Einladung geht hervor, dass eine Ordnungsmaßnahme nach § 61 XSchG verhängt werden soll wegen "Nötigung mit Gewaltandrohung....". Nähere Informationen zu Tathergang, Umfang und Schwere gibt es nicht.
Natürlich haben beide Elternpaare die Jungen sofort zur Rede gestellt. Beide waren geständig, und zeigten Reue. Sie haben unabhängig voneinander die Vorgänge geschildert, die Schilderungen sind übereinstimmend. Gewaltandrohung haben beide verneint.
Hergang: Sie haben, zuerst durch Bitten, dann nachdrückliches Betteln, dann tlw. auch unterstützt durch vereinzelte körperliche Tätlichkeiten, (Durchkitzeln, Schubsen, Arm verdrehen, etc.), über einen Zeitraum von ca. 2 - 3 Wochen, zuerst fast täglich, dann abnehmend, jedes Mal 1 Euro erhalten. Insgesamt etwa 10 mal.
Nachdem die Vorfälle mit ihnen aufgeklärt und sie über die Schwere des Vergehens in Kenntnis gesetzt wurden, wollten beider umgehend Wiedergutmachung leisten.
Sie haben daher vor ein paar Tagen das Opfer in der Schule darauf angesprochen, sich entschuldigt, und ihm vom eigenen Taschengeld einen Betrag angeboten, der zusammen etwa doppelt so hoch war, wie die "eingetriebene" Summe (25 €). Dies haben sie bewusst so als "Entschädigung" entschieden und auch in dem Sinne erläutert. Danach gingen alle gemeinsam in die Pause. Dies fand noch VOR der Klassenkonferenz statt.
Von dem Vorgang hat der Schulleiter Kenntnis erhalten, und beide unverzüglich per Eilanweisung vom Unterricht ausgeschlossen. Wieder gab es keine Erläuterung, wieder wurden die "Täter" nicht angehört. Ein unverzüglich eingereichter Widerspruch wurde bisher nicht entschieden, sondern per Anruf auf die Konferenz vertagt.
Über kurzfristige Info zur Rechtslage würde ich mich freuen!
Verfasst am: 09.04.08, 15:01 Titel: Re: Ausschluss vom Unterricht
ravenheart hat folgendes geschrieben::
(...) wegen "Nötigung mit Gewaltandrohung...."
(...)
Gewaltandrohung haben beide verneint.
(...)
körperliche Angriffe, (Durchkitzeln, Schubsen, Arm verdrehen, etc.), über einen Zeitraum von ca. 2 - 3 Wochen
Sehe nur ich den Widerspruch?
Oder wollen Sie darauf hinaus, dass der eingangs genannte Vorwurf der "Gewaltandrohung" falsch ist und es vielmehr "Gewaltanwendung" heißen müsste?
Oder wollen Sie darauf hinaus, dass "Arm verdrehen" keine Gewalt ist und alles mehr scherzhaft war? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.04.08, 14:46 Titel:
Wenn sich der Fragesteller wundert, wieso Ordnungsmaßnahmen erfolgen sollen, obwohl mit dem Opfer eine Aussöhnung erzielt wurde:
Überraschung, so ist es im "richtigen Leben" auch, wenn die Staatsanwaltschaft bei einer Straftat öffentliches Interesse bejaht. Offenbar liegt zumindest ein Anfangsverdacht vor, daß das Verhalten auf Dritte derartig störend gewirkt hat oder sich gegenüber Dritten wiederholen könnte oder eine Nichtbestrafung auf Nachahmungstäter ermutigend wirken könnte, sodaß eine Bestrafung geprüft werden soll. Die Anhörung erfolgt ja dann bei der Konferenz. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Komisch, ich hatte schon ne Antwort geschrieben, aber sie is wech... Vmtl. was falsch gemacht, der Compi zickt manchmal..
Also:
@Gamma' : Anwendung von Gewalt wurde nicht bestritten, war aber auch nicht jedes Mal der Fall. Insgesamt ca. 10 Vorfälle.
Angedroht wurde hingegen nix.
@ Kurt K.: Nein, die Eltern hatten von sich aus keinen Kontakt aufgenommen, wir haben dies als "wird nicht gewünscht" interpretiert und es respektiert!
@Micha': Ja, so ähnlich muss es sein!
Ergebnis der Konferenz: Klassenwechsel.
Im "Ermittlungsbericht" wurden ca. 20 zusätzliche "Vergehen" (meist Banalitäten) aufgeführt, die den Eltern bisher völlig unbekannt waren. Insgesamt entstand der Eindruck, dass hier ein gezielt negatives Bild gezeichnet werden sollte, und jede noch so banale Kleinigkeit aufgeführt wurde.
Bis auf 1 Vorwurf haben beide Beschuldigeten die Vorwürfe bestritten - allerdings HINTERHER, denn IN der Konferenz wurde ihnen eine Stellungnahme dazu verweigert!
Die Vorwürfe wurden auch nicht nach Person differenziert, in mehreren Fällen gab es Aussagen wie "A. oder B. haben.....", etwa der Hälfte der Anschuldigungen wurde kein Name zugeordnet.
Gesichtspunkte ZUGUNSTEN der Beschuldigten, z.B. dass sie die Attacken auf das Opfer ohne Einfluss von Aussen selber eingestellt haben, wurden nicht aufgeführt.
Hier nicht darstellen lässt sich der TONFALL der Anschuldigungen. Noch nie habe ich einem Verwaltungsakt beigewohnt, der in derart abfälligem Ton ausgeführt wurde. Als würde man Fäkalien beschreiben. Die Jungen sind 11..., geständig und reuevoll
Die Eltern werden Monate brauchen, die seelischen Schäden zu heilen.
Damit schließe ich mal! Danke für die Stellungnahmen!!
Zuletzt bearbeitet von ravenheart am 12.04.08, 17:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nein, die Eltern hatten von sich aus keinen Kontakt aufgenommen, wir haben dies als "wird nicht gewünscht" interpretiert und es respektiert!
Ich halte es für einen schweren Fehler, wenn die Tätereltern nicht von sich aus ein Gesprächsangebot an die Opfereltern machen. Auch nachträglich wäre es auf jeden Fall noch sinnvoll, wenigstens einen freundlichen Brief mit einer Entschuldigung und einem persönlichen Gesprächsangebot zu schicken. Da bricht einem keine Zacke aus der Krone.
Zitat:
Gut, es ist vorbei.
Die Eltern werden Monate brauchen, die seelischen Schäden zu heilen.
3. Androhung von Schulverweis bei (wörtlich!) "der auch nur kleinsten weiteren Auffälligkeit"
Dann sollten die Eltern jetzt wenigstens umgehend das Gespräch mit den gewählten Elternvertretern der neuen Klasse suchen und signalisieren, dass sie bei Problemen in der neuen Klasse so bald wie möglich persönlich benachrichtigt werden wollen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.04.08, 12:28 Titel:
ravenheart hat folgendes geschrieben::
Insgesamt entstand der Eindruck, dass hier ein gezielt negatives Bild gezeichnet werden sollte, und jede noch so banale Kleinigkeit aufgeführt wurde.
Und? Es ist doch klar, daß bei einer Beurteilung von Maßnahmen auch berücksichtigt werden muß, ob die auslösende Tat ein Einzelfall war oder ins Gesamtbild paßt.
Ansonsten regen sich nämlich die Eltern hinterher auf, wieso "wegen nur einer einmaligen Sache" das "sonst so brave Kind" so dermaßen "ungerecht hart" bestraft wurde.
ravenheart hat folgendes geschrieben::
Gesichtspunkte ZUGUNSTEN der Beschuldigten, z.B. dass sie die Attacken auf das Opfer ohne Einfluss von Aussen selber eingestellt haben, wurden nicht aufgeführt.
Ich weiß nicht so recht. Für mich als Opfer wäre es relativ egal, ob die Täter irgendwann die Lust verlieren.
ravenheart hat folgendes geschrieben::
Die Eltern werden Monate brauchen, die seelischen Schäden zu heilen.
Hoffentlich nicht, indem sie den Kindern jetzt das Gefühl geben, doch nur die armen Opfer eines ungerechten Systems zu sein. Wer Tätern einredet, sie seien selbst nur Opfer, hält sie nicht von weiteren Taten ab. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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@Kurt K.: Ganz in unserem Interesse! Erfordert aber die Bereitschaft der Gegenseite. Die Schule wird vermitteln!
@Michael A.:
wg. Gesamtbild: Ohne Zweifel, aber dann sollten die aufgeführten Anschuldigungen auch wahr sein, und nicht auf Schuldvermutungen beruhen! Und die Berücksichtigung positiver Punkte ist, wie ich es verstanden habe, sogar formale Vorgabe...
wg. Lust verlieren: Die Täter stellten es als Einsicht in ihr Fehlverhalten dar! Das ist m.E. was anderes als "Lust verlieren". Ich sag's noch mal: In vollem Umfang geständig, schuldbewusst und reuevoll. Das ist für 11-Jährige schon viel, finde ich!
wg. Täter als Opfer und weitere Taten: Ganz gewiss nicht (beides)! Das sind 2 Paar Schuhe! Eine faire Behandlung ist m.E. kein Widerspruch zu einer angemessenen Bestrafung. Und gerade bei Kindern KANN der genau gegenteilige Effekt eintreten, wenn sie all zu drastisch "als Verbrecher abgestempelt" werden! Wenn sie das verinnerlichen, wird's krisenhaft. So lange sie die Chance haben, sich als grundsätzlich anständige Menschen zu sehen, die einen Fehler begangen haben, ist das m.E. wesentlich hilfreicher.
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