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Einspruch Diplomnote

 
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Atannua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 14:02    Titel: Einspruch Diplomnote Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich bin noch neu hier und leider kein Jurist, daher wird es mir wohl schwer fallen mich korrekt auszudruecken aber ich werde es versuchen.
Zum o.g. Thema:
Ich habe im letzten Jahr meine Diplomarbeit geschrieben und bin mit der Note unzufrieden. Insbesonder denke ich auch, dass der Zweitkorrekteur nicht vollstaendig ueber die notwendigen Fachkompetenzen verfuegt, da er eigentlich Prof. und Lehrstuhlinhaber in einem anderen Breich ist, aber dass kann ich natuerlich nur annehmen. Nun war der einzige konkret angebrachte Mangel, dass ich in einem Kernbereich, hauptsaechlich eine Quelle zitierte. Ich hatte ein ziemlich aktuelles Thema, zu dem das Literaturangebot noch ziemlich duerftig ist und ich daher froh war, wenigstens eine sehr gut und aussagekraeftige Quelle gefunden zu haben. Insgesamt zitierte ich aber aus mehr als 25 Quellen.
Ich war bereits bei unseren Pruefungsamt um mich ueber das Einspruchsprozedere zu informieren, leider konnte mir die Dame auch nicht wirklich weiter helfen, insbesonder konnte sie mir keinen neutralen Berater an unserer Uni nennen und ich wuerde gerne erst einmal vorab mit einem Fachkompetenten sprechen.
Wie ist also die Rechtslage?
Was wurdet ihr mir raten und von wem koennte ich Informationen und hilfreiche Hinweise erhalten?
Vielen lieben Dank.
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst der letzte Punkt:

Hilfe nach dem Rechtsberatungsgesetz bzw. Rechtsdienstleistungen gibt es beim Rechtsanwalt. Der ist nicht mal neutral, sondern sogar parteiisch.

Hier im Forum gibt es nur abstrakte Infos. Es wäre schön, wenn das auch bei dem Posting noch entsprechend berücksichtigt werden könnte. Bitte keine konkrete Beratung abfragen!

Im Übrigen stellt sich die Frage, welchen Charakter der Leistungsnachweis/die Prüfung hatte:

entspricht sie einer eigenständigen Note auf dem Abschlusszeugnis oder ist sie nur Berechnungsbestandteil oder sogar nur Voraussetzung für eine Prüfung auf die das zutrifft? Wenn es sich nicht um eine Prüfung handelt, die in ihrem Ergebnis auch das Abschlusszeugnis beeinflusst, ist nichts zu machen. Ansonsten fragt sich, ob die Note schon eine eigenständige Regelung enthält. Dann ist Widerspruch zulässig. Ansonsten muss das Zeugnis, in das die Note einfließt per Widerspruch angefochten werden.

Davon unabhängig gilt ein so genanntes Überdenkensverfahren. Das sollte unabhängig von dem Wderspruchssverfahren möglich sein. Dabei können den Bewertungen der Korrektoren Einwände entgegengebracht werden. Die Korrektoren müssen daraufhin ihre Einschätzung nochmals überdenken und entsprechend Stellung nehmen. Sollte keine ausreichende Begründung vorliegen, ist zunächst eine solche abschließende Bewertungsbegründung anzufordern.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Atannua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 17:59    Titel: Überdenkensverfahren Antworten mit Zitat

Vielen Dank fuer Ihre informative Antwort!

Ich haette noch allgemeine Fragen zum Überdenkensverfahren:
Wie ganau funktioniert das und an wen wende man sich damit. An den Professor, der auch die Diplomarbeit betreute? Wo sind die Formforschriften zu finden?

Des Weiteren wuerde mich intressieren, wo die Vorschriften fuer eine Diplomarbeite gesetzlich festgelegt sind.

Ich hoffe, dass ich mich diesmal korrekter ausgedrueckt habe und moechte mich schon einmal entschuldigen falls das wieder nicht der Fall war.

MfG
Manuela
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 23:21    Titel: Re: Ueberdenkungsverfahren Antworten mit Zitat

Atannua hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ich habe einige generelle Fragen zum Ueberdenkungsverfahren, fuer den Fall, dass man mit seiner Diplomnote nicht zufrieden ist.
Das gibt's nicht an jeder Uni und auch nicht in jedem Fach. Außerdem gibt es in einer ganzen Reihe von Fächern nicht nur "die" Diplomnote, sondern mehrere Einzelnoten, aus denen sich die Endnote zusammensetzt.

Zitat:
1. Wie ist das eigentlich Prozedere und muss man eventuell etwas beachten? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen darin gesammelt?
Nach einer mündlichen Prüfung (Vordiplom - vor ca. 30 Jahren) fand ich mich "unpassend" bewertet und habe das sofort nach Bekanntgabe der Note dem Prüfer mitgeteilt und begründet. Der Prüfer hat das zur Kenntnis genommen, aber nicht weiter kommentiert. Als ich das Vordiplomzeugnis dann im Prüfungsamt abholte, fand sich die bessere Note darauf.

Zitat:
2. Gibt es Formvorschriften, die beachtet werden muessen und wenn ja wo finde ich diese?
In der Diplom-Prüfungsordnung oder wie auch immer das an Deiner Hochschule und in Deinem Studiengang heißt.
Zitat:
3. An wen wendet man sich? An den Professor, der die Diplomarbeit betreute oder doch eher an den Pruefungsausschuss der Universitaet?
An den, der die Note gegeben hat.
Zitat:

Abschliessend wuerde mich noch interessieren, wo sind die gesetzlichen Grundlagen fuer eine Diplomarbeit zu finden?
Im Hochschulrahmengesetz steht nur, dass Hochschulen Diplome verleihen dürfen. Alles weitere ist Landesrecht. Also bitte beim betreffenden Kultusministerium nachschlagen. Dort könnte stehen "Hochschulen erlassen Prüfungsordnungen." Oder so.
Unsereiner hat bei der Immatrikulation die aktuelle Prüfungsordnung bekommen, da konnte man alles nachlesen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mod-Hinweis: doppelt gepostete Beiträge hier zusammengeführt.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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