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Angenommen, Krankenkasse T geht folgendermaßen vor:
Herr S, Mitarbeiter von T, ruft einen Arbeitnehmer A am Arbeitsplatz an. A ist Mitglied einer anderen Kasse. S meint nun, er rufe an, da A kein Mitglied von T wäre und wollte über die unheimlich tollen Vorteile von T informieren, natürlich mit dem Ziel A zu werben. A wendet gleich ein, daß dies unerlaubte Telefonwerbung wäre, aber S entgegnete nur, man solle nicht so kleinlich sein, vor allem auch wegen der vielen Vorteile und der angeblich vielen Mehrleistungen, die T gegenüber der Kasse von A bietet. S ist recht pentrant und da A ein höflicher Mensch ist, legt er auch nicht einfach auf. A erwidert mehrfach, daß er nicht wechseln möchte, trotzdem dauert es ne Weile, bis er S los hat.
A ist nun stinksauer und möchte sich nun beschweren. Bei T selbst hat dies wohl keinen Sinn. Was bringt in einem solchen Fall mehr, anzeigen wegen der telefonischen Werbung oder Beschwerde beim Bundesversicherungsamt?
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