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I-Net Buchung Kind(16)Jahre ohne Zustimmung der Eltern!

 
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Softy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 09:06    Titel: I-Net Buchung Kind(16)Jahre ohne Zustimmung der Eltern! Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen,

ein Kind von Familie A hat im Internet eine Reise gebucht. Nun ist Familie A. nicht damit einverstanden( Dauer und Unterkunft)und hat Die Reise drei Tage später wieder storniert.

Doch der Reiseanbieter möchte nun Stornierungsgebühren in Höhe von 117€.

Darf ein Jugendlicher ohne Zustimmung eine Reise buchen?

Muß die Gebühr bezahlt werden?

Vielen Dank voraus!

LG Softy
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde bei der Buchung das Alter des Kindes abgefragt ?
Warum wurde die Buchung erst nach drei Tagen wieder storniert ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Softy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Warum wurde die Buchung erst nach drei Tagen wieder storniert ?

Weil dann die Buchung per Post bestätigt wurde.


Wurde bei der Buchung das Alter des Kindes abgefragt ?

Keine Ahnung! Eigentlich gibt man doch Geburtsdatum an beim Buchen .Oder ?
Auch eine Jugendreise- Organisation sollte sich absichern.
Da eine Einverständniserklärung der Eltern beigefügt war, nehme ich an das, Alter wurde abgefrag
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

1, wäre die Frage überhaupt zu klären, ob die Buchung rechtskräftig zustande gekommen ist (rechtskräftige Einbeziehung der AGB usw.)

2. wäre zu prüfen, inwieweit das Alter bei dieser Art der Reise zu prüfen gewesen wäre oder nicht

3. wäre zu prüfen, wie hoch der Reisepreis liegt und ob der Preis auch einem Jugendlichen zu bezahlen zumutbar wäre (wenn ein Jugendlicher im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Geldes - nicht nur Taschengeld! beispielsweise auch Geld, das er im Sommer bei einem Job verdient hat, wird zur Bemessung herangezogen, ob der Vertrag trotz Minderjährigkeit Gültigkeit hätte oder nicht.

Dass ein Einspruch erst bei Erhalt einer Bestätigung erfolgt sehe ich nicht als Problem. Denn sinngemäss macht man beim Erkennen eines Irrtums oder Fehlers den Einspruch. Also das "Erkennungsdatum" ist ausschlaggebend. Könnte im Extremfall auch erst 14 Tage vor Reisebeginn sein (ähnlicher Fall ist mir bekannt).

Meint
Peter
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