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2008 plant die deutsche Bundesregierung in einem Gesetzentwurf das Gesetz aufzuheben und die Inhalte im Gesetz über Einheiten im Meßwesen zu übertragen.[1]
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.03.08, 14:21 Titel:
"Den Staat verklagen" kann man nicht; es liefe dem Prinzip einer Demokratie entgegen, wenn sich der Gesetzgeber für die Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte ständig irgendwelchen Straf- oder Zivilklagen ausgesetzt sehen würde (von der grundsätzlichen Immunität der Abgeordneten mal abgesehen).
Körperverletzung wäre sowieso Blödsinn; zum einen fehlt offensichtlich Vorsatz, aber auch fahrlässige KV wäre Unsinn, weil nicht jede gesundheitliche Nebenfolge gleich eine Straftat darstellt. Wenn ich mein Auto pink mit grünen Karos lackiere und deswegen bekommt jemand einen Herzinfarkt, muß ich mich dafür auch nicht verantworten.
Gegen ein Gesetz kann man folglich nur über das BVerfG vorgehen, das dürfte nach 29 Jahren aber unmöglich sein.
Da ich auch bezweifle, der EuGH würde sich solchen "Argumenten" gegenüber aufgeschlossen zeigen, hilft nur eins, wie immer, wenn man mit Gesetzen nicht einverstanden ist: wirken Sie auf Ihre Abgeordneten ein, das Gesetz zu ändern. Leben Sie Demokratie! _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Was die Sommerzeit angeht, bin ich derselben Meinung, und auch dem Schlussappell schließe ich mich gerne an, aber diese Aussage ist so unbedingt formuliert nicht richtig:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
"Den Staat verklagen" kann man nicht
Die generelle Immunität des Staates vor seinen Gerichten gab es einmal. (Oder in anderen Ländern: "The King can do no wrong".) Aber wenn heute die Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten Bleistifte kauft und die Rechnung nicht bezahlt, kann der Bleistifthändler sie sehr wohl verklagen.
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