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Klage gegen Staat wegen Sommerzeit

 
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie mag ich die Sommerzeit und das Zeitgesetz - (ZeitG). Winken

Adressat einer Beschwerde wäre aber die EU.

Schauen wir aber mal, was hieraus wird:
Wikipedia in: Gesetz über die Zeitbestimmung hat folgendes geschrieben::
2008 plant die deutsche Bundesregierung in einem Gesetzentwurf das Gesetz aufzuheben und die Inhalte im Gesetz über Einheiten im Meßwesen zu übertragen.[1]
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

"Den Staat verklagen" kann man nicht; es liefe dem Prinzip einer Demokratie entgegen, wenn sich der Gesetzgeber für die Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte ständig irgendwelchen Straf- oder Zivilklagen ausgesetzt sehen würde (von der grundsätzlichen Immunität der Abgeordneten mal abgesehen).

Körperverletzung wäre sowieso Blödsinn; zum einen fehlt offensichtlich Vorsatz, aber auch fahrlässige KV wäre Unsinn, weil nicht jede gesundheitliche Nebenfolge gleich eine Straftat darstellt. Wenn ich mein Auto pink mit grünen Karos lackiere und deswegen bekommt jemand einen Herzinfarkt, muß ich mich dafür auch nicht verantworten.

Gegen ein Gesetz kann man folglich nur über das BVerfG vorgehen, das dürfte nach 29 Jahren aber unmöglich sein.

Da ich auch bezweifle, der EuGH würde sich solchen "Argumenten" gegenüber aufgeschlossen zeigen, hilft nur eins, wie immer, wenn man mit Gesetzen nicht einverstanden ist: wirken Sie auf Ihre Abgeordneten ein, das Gesetz zu ändern. Leben Sie Demokratie! Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was die Sommerzeit angeht, bin ich derselben Meinung, und auch dem Schlussappell schließe ich mich gerne an, aber diese Aussage ist so unbedingt formuliert nicht richtig:

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
"Den Staat verklagen" kann man nicht


Die generelle Immunität des Staates vor seinen Gerichten gab es einmal. (Oder in anderen Ländern: "The King can do no wrong".) Aber wenn heute die Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten Bleistifte kauft und die Rechnung nicht bezahlt, kann der Bleistifthändler sie sehr wohl verklagen.

Gruß,
moro
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Straftaten kann der Staat trotzdem nicht begehen...
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Straftaten kann der Staat trotzdem nicht begehen...


Ja, aber "zur Rechenschaft" (Questor) kann er gezogen werden, siehe auch Art. 34 GG.

Gruß,
moro
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Auch und gerade bei 34 GG i.V.m. § 839 BGB haftet der Staat wieder nur für das Fehlverhalten, der in seinem Auftrag tätigen natürlichen Personen.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Auch und gerade bei 34 GG i.V.m. § 839 BGB haftet der Staat wieder nur für das Fehlverhalten, der in seinem Auftrag tätigen natürlichen Personen.


Ja, aber er kann verklagt werden. Das war die Ausgangsfrage.

(Was natürlich nicht heißt, dass die Klage - siehe Sommerzeit - dann erfolgreich ist.)

Gruß,
moro
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