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Wenn man ine Zeugenaussage macht, bekommt man manchmal 6 bilder vorgelegt und man muss nach möglichkeit den täter wiedererkennen.
nun frag ich mich in welchem gesetzt ich die allgemeinen vorschriften für dieses geschehen finden kann. irgendwo muss ja niedergeschrieben sein, wie eine solche zeugenaussage richtig zu behandeln ist.
vll könnte mir auch jem verraten wo ich gerichtsentscheidungen finde, wo genau dieses thema eine rolle spielt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.04.08, 14:01 Titel:
donchiller hat folgendes geschrieben::
Wenn man ine Zeugenaussage macht, bekommt man manchmal 6 bilder vorgelegt und man muss nach möglichkeit den täter wiedererkennen.
Das Ganze läuft wohl unter dem Begriff "Wahllichtbildvorlage".
Siehe dazu z.B. hier --> www.burhoff.de/rspr/texte/ag_00017.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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