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donchiller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 13:30    Titel: tätererkennung Antworten mit Zitat

Hey leutz,

Wenn man ine Zeugenaussage macht, bekommt man manchmal 6 bilder vorgelegt und man muss nach möglichkeit den täter wiedererkennen.

nun frag ich mich in welchem gesetzt ich die allgemeinen vorschriften für dieses geschehen finden kann. irgendwo muss ja niedergeschrieben sein, wie eine solche zeugenaussage richtig zu behandeln ist.

vll könnte mir auch jem verraten wo ich gerichtsentscheidungen finde, wo genau dieses thema eine rolle spielt.

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

MFG
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

donchiller hat folgendes geschrieben::
Wenn man ine Zeugenaussage macht, bekommt man manchmal 6 bilder vorgelegt und man muss nach möglichkeit den täter wiedererkennen.


Das Ganze läuft wohl unter dem Begriff "Wahllichtbildvorlage".

Siehe dazu z.B. hier --> www.burhoff.de/rspr/texte/ag_00017.htm
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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donchiller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 15:19    Titel: - Antworten mit Zitat

vielen dank für die schnelle antwot... hat mir sehr weitergeholfen....

falls jem noch gerichtsentscheidungen findet die genau das als treitpunkt haben, wäre ich sehr dankbar
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