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BaWü: Zurückstellung Entscheidung Schulleitung

 
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constanze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 10:16    Titel: BaWü: Zurückstellung Entscheidung Schulleitung Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen ein Kind, das vom Alter her schulpflichtig ist, ist nach Ansicht der Eltern und Erzieherinnen noch nicht schulreif. Die Entscheidung obliegt aber der Schulleitung und diese ist auf Druck von verschiedenen Eltern bestrebt möglichst viele Schulkinder zu erhalten, um 2 Klassen anbieten zu können. Sollte der Antrag auf Zurückstellung von der staatl. Schule abgelehnt werden, besteht dann die Möglichkeit auf eine Privatschule zu wechseln? Wird dann bei dieser Schule auch nochmals die Schulreife geprüft? Anders gefragt: bestünde die Möglichkeit sich auf einer Privatschule anzumelden, um bei einem Einschulungsbescheid der staatl. Schule entgegen den Willen der Eltern auf ein privates Bildungsinstitut "umzusteigen", um dann wenigstens ein hohes Niveau und gute Betreuung des Kindes zu gewährleisten? Oder von dort einen positiven Entscheid zur Zurückstellung zu bekommen? Und könnte man bei einer Zurückstellung das Kind problemlos von der Privatschule wieder abmelden?

Vielen Dank und liebe Grüße
Constanze
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Constanze,
Zitat:
Sollte der Antrag auf Zurückstellung von der staatl. Schule abgelehnt werden, besteht dann die Möglichkeit auf eine Privatschule zu wechseln?
Ja.

Zitat:
Wird dann bei dieser Schule auch nochmals die Schulreife geprüft?
Auch Privatschulen sollten in ihre Entscheidung über die Aufnahme eines Schülers eine Prüfung der Schulreife miteinbeziehen.

Zitat:
bestünde die Möglichkeit sich auf einer Privatschule anzumelden, um bei einem Einschulungsbescheid der staatl. Schule entgegen den Willen der Eltern auf ein privates Bildungsinstitut "umzusteigen", um dann wenigstens ein hohes Niveau und gute Betreuung des Kindes zu gewährleisten?
Auch bei Privatschulen gibts solche und solche.

Zitat:
Oder von dort einen positiven Entscheid zur Zurückstellung zu bekommen? Und könnte man bei einer Zurückstellung das Kind problemlos von der Privatschule wieder abmelden?
Nein. Die Schulpflicht wird von der Sprengel-Grundschule festgestellt. Diese rechtliche Pflicht kann durch Besuch einer Privatschule erfüllt werden, die Privatschule kann aber nicht davon befreien.

Ein Widerspruch beim zuständigen Schulamt, ggf. auch eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Feststellung der Schulpflicht wäre möglich. Wenn diese Möglichkeit dem Schulleiter in einem Gespräch höflich aber bestimmt dargestellt wird, wird er es sich zweimal überlegen, ob er ein Kind aus organisatorischen Gründen schulpflichtig schreibt, das er eigentlich nicht dafür hält (wovon die Eltern offensichtlich ausgehen).

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 19:40    Titel: Re: BaWü: Zurückstellung Entscheidung Schulleitung Antworten mit Zitat

constanze hat folgendes geschrieben::
Hallo,

mal angenommen ein Kind, das vom Alter her schulpflichtig ist, ist nach Ansicht der Eltern und Erzieherinnen noch nicht schulreif. Die Entscheidung obliegt aber der Schulleitung und diese ist auf Druck von verschiedenen Eltern bestrebt möglichst viele Schulkinder zu erhalten, um 2 Klassen anbieten zu können. Sollte der Antrag auf Zurückstellung von der staatl. Schule abgelehnt werden, besteht dann die Möglichkeit auf eine Privatschule zu wechseln?

Was versprechen sich die Eltern von der Privatschule? Ein "gangbarer" Weg wäre meiner Meinung nach, dass man das Kind zwar einschult, damit die Schule ihre zweite 1. Klasse bekommt, aber nach Möglichkeit noch in der ersten Phase des Schuljahres die fehlende Schulreife feststellt (in Absprache mit Klassenlehrer/in und Schulleitung). Damit ist allen gedient: Das Kind muss nicht mehr zur Schule; die Schule hat eine Klasse (und x Lehrerwochenstunden) mehr.
Und der Kindergarten wäre verpflichtet, ein solches Kind wieder aufzunehmen, denn es gibt ja den "Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz". Man muss das Ganze natürlich mit dem Kind durchsprechen - es soll sich schließlich nicht als "Versager" fühlen, sondern ihm soll klar sein, dass hier ein Bisserl "getrickst" wird. Und vielleicht fühlt sich das Kind ja in der Schule so glücklich, dass es gar nicht mehr gehen mag?
_________________
mitternächtliche Grüße.


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