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Wenn jemand in einer Strafsache Angeklagter ist und sich einen Anwalt nehmen will. Wie ist grundsätzlich eigentlich das Angehen so einer Sache? Teilt man dem Anwalt immer ganz sicher alles mit?
Manche Leute sind ja schuldig, aber wollen mit Anwalt ja aus der Scheiße kommen. Aber muss bzw. darf ein Anwalt da eigentlich selber alles wissen? Oder sagen manche dem Anwalt auch nichts, damit er unbeeinflusst den Mandanten da herausholt?
Könnte ja auch andersrum sein, dass man ihm alles sagt, damit der dann auf alles gefasst ist. Da hab ich keinerlei Grundwissen.
Ich halte es immer für sinnvoller, einen gesamten Sachverhalt gegenüber seinem Verteidiger zu offenbaren. Das Problem ist, dass der Laie oft nicht sieht, was für die beste Verteidigung wesentlich ist. Und es ist immer blöd, wenn man dann von einem Staatsanwalt mit Tatsachen konfrontiert wird, von denen man nicht einmal ansatzweise ausgegangen ist. _________________ Null Komma
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nix
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