Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - verkauf beim Auktionhaus jetzt Anzeige wegen Warenbetrug
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

verkauf beim Auktionhaus jetzt Anzeige wegen Warenbetrug

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
corrado0791
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 16:09    Titel: verkauf beim Auktionhaus jetzt Anzeige wegen Warenbetrug Antworten mit Zitat

Hallo!!!

Ich habe bei einem wohl sehr bekannten Auktionhaus ein Notebook verkauft...

Ich denke jetzt mal Links darf ich heir nicht reinschreiben deswegen beschreibe ich das Problem:

Habe eine Notebook verkauft und folgendes dazu geschrieben:

Wo ich jetzt ein Problem mit habe ist das ich den Monitor vom Notebook nicht mehr anbekomme. Habe ja immer einen externen Monitor angeschlossen gehabt und damit läuft alles einwandfrei. Ein Fachmann hat mir das damals installiert und ich weiß das es dafür eine spezielle Tastenkombination gibt aber ich bekomme es einfach nicht hin. Außerdem hält der Akku nicht mehr lange.

Aufgrund dieser 2 Sachen verkaufe ich das Notebook vorsichtshalber als Defekt. Wie schon gesagt man kann mit irgentwelchen Tasten das Display aktivieren, bekomme es aber nicht hin und verkaufe es daher lieber als Defekt. Ansonsten läuft das Notebook wirklich tadellos.


Ich habe hier mein Problem genau beschrieben.

Kurz nach dem Kauf bekam ich eine Email in der stand folgendes:

Wusste gar nicht das Sie das Notebook als Defekt verkaufen, ob der Verkäufer vom Kauf zurücktreten kann.

Kurz darauf bezahlte er und sagte er wüsste wie man das Display wieder an bekommt und freut sich auf das Notebook.

Dann schrieb er mich an das das Display ja gar nicht geht und er das Notebook wieder zurückgeben will.

Was habe ich falsch gemacht? Er hat jetzt eine Anzeige gegen mich wegen Betrugs erstattet die ich jetzt auch schon zu Hause habe. Desweiteren habe ich ein Rechtsanwaltsschreiben bekommen indem steht das er das Notebook wieder zurück geben will.

Die Frage ist jetzt bloß was habe ich falsch gemacht? Ich habe alles so beschrieben wie es ist und weil ich nicht wusste was mit dem Display ist habe ich das komplette Notebook als Defekt verkauft...

Soll ich jetzt alles wieder Rückgängig machen oder habe ich irgendeinen Fehler gemacht? Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten weil ich noch in der Ausbildung bin.

Danke!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 20:53    Titel: Re: verkauf beim Auktionhaus jetzt Anzeige wegen Warenbetrug Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass individuelle Rechtsberatung hier nicht erfolgen kann, siehe auch Juriquette. Allgemein lässt sich sagen, dass, wenn man im Vorfeld auf bestehende Mängel bzw. Probleme hingewiesen hat, kaum ein Betrug in Betracht kommt.

corrado0791 hat folgendes geschrieben::
Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten weil ich noch in der Ausbildung bin.

Hierfür gibt es möglicherweise Beratungshilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzliches:

Ein Notebook zu verkaufen, von dem man sagt, man müsse nur ein paar Knöpfen drücken, um es wieder flott zu machen, ist etwas anderes als ein Notebook zu verkaufen, von dem man zwecks Testmöglichkeit gar nicht weiß, ob das Display überhaupt noch funktioniert.
Da hilft auch der "vorsichtshalber defekt"-Teil nicht, da eben der Eindruck entsteht, man müsse nur etwas Ahnung haben und die Sache wäre gelaufen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Volle Zustimmung.

Der Verkauf "als defekt" ist hier als bloße falsa demonstratio zu werten, da gleichzeitig die Zusicherung "Display läßt sich mit der richtigen Tastenkombination wieder aktivieren" gerade auf ein nicht defektes Gerät verweist.

Mal abgesehen davon, daß ich dem Fragesteller ehrlich gesagt nicht abnehme, daß er angeblich im ganzen Internet niemanden gefunden haben will, der ihm hätte sagen können, welche Tasten er drücken muß. Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.