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illegale Nutzung ?

 
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 15:42    Titel: illegale Nutzung ? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

hier ein Beispiel wie ein Versuch läuft sich gegen Lizenzzahlungen zu sträuben.

GmbH B erhält von Person A das Recht, gegen Lizenzzahlungen, ein immaterielles
Wirtschaftsgut für zwei Jahre zu verwerten.

Nach Ablauf der zwei Jahre erstellt der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer
und alleinige Gesellschafter der GmbH B Bilanzen für GmbH B, in der besagtes
immaterielle Wirtschaftsgut über weitere 2 1/2 weitere Jahre über den vereinbarten
Zeitraum hinaus weiterhin aktiviert ist.

Als Person A davon erfährt, verlangt er von der GmbH B die Zahlung von
Lizenzgebühren für die, über den vereinbarten Nutzungszeitraum hinausgehenden,
2 1/2 Jahre.

Der Geschäftsführer der GmbH B lehnt dieses mit Hinweis auf einen fehlenden,
bzw. ausgelaufenen Lizenzvertrag zwischen GmbH B und Person A ab.

Ausserdem behauptet der Geschäftsführer der GmbH B, daß GmbH B mit dem
in der Bilanz aktivierten immateriellen Wirtschaftsgut keinen wirtschaftichen
Vorteil erlangt habe, da er es nicht verwerten konnte und lehnt auch deshalb
eine Lizenzzahlung ab.

Ich habe gegen diese Argumentation erhebliche Bedenken: man stelle sich vor,
in der Bilanz sind die Ausgaben für das [Wortsperre: Produktname] Betriebssystem aktiviert, aber
werden nicht bezahlt, weil angeblich auf allen Rechner Linux drauf ist.

ich wünsche noch eine schöne Woche.

erniebert
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn die Zielrichtung der Frage?

1. Wenn B eine Bilanzfälschung betreibt, indem nicht vorhandene Belastungen eingerechnet werden, dürfte eine strafbare Handlung vorliegen, das könnte A aber egal sein.

2. Wenn A argumentieren will, daß die Bilanzierung einen Anscheinsbeweis für eine lizenzlose Nutzung darstellen, könnte er damit möglicherweise Erfolg haben. Ob sich B vor Gericht damit verteidigen würde, man habe die Bilanz gefälscht, ist die Frage. Winken

Unabhängig davon hat B in sofern recht, als daß eine bloße Aufnahme "Lizenz für ... für die Dauer von ..." in die Bilanz noch nicht dazu führt, daß B sofort die Lizenzgebühren für diesen Zeitraum im Voraus schuldig ist. Erst nach Ablauf eines Zeitraums könnte A das Argument aus #2 vorbringen, denn die bloße Ankündigung einer (noch nicht lizensierten) Nutzung löst keine Lizenzzahlungspflicht aus.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 16:45    Titel: illegale Nutzung ? Antworten mit Zitat

Danke,

diese Antwort macht mir die Zielrichtung selbst erst klar. Es ist also nicht so einfach
im Voraus eine Lizenzzahlung aus einer Bilanzierung abzuleiten. Irgendwie leuchtet
mir das auch ein, denn eine Ankündigung ist sicher nicht einer Durchführung
gleichzusetzen. Aber wenn B über 2 Jahre seine Bilanz "schönt" und denkt das
fällt nicht auf, dann muss er damit rechnen, daß er sich vielleicht doch verrechnet hat
und möglicherweise das geringere Übel einer Lizenznachzahlung auf sich nimmt, als
wegen einer Straftat ( was hier in Frage kommt kann ich mir nicht genau vorstellen )
Ärger zu bekommen.

Grüsse, erniebert.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Vorsicht!
Ein "netter" Vorschlag des A an den B der Gestalt "Zahle die Lizenzgebühren für die 2 Jahre oder ich zeige dich wegen Bilanzfälschung an" wäre eine astreine Erpressung und keine "schlaue Idee".

Welche Straftaten B mit einer Bilanzfälschung begeht, wäre im Einzelfall zu prüfen. Steuerhinterziehung wäre denkbar, Insolvenzverschleppung, bei Aktiengesellschaften noch ein paar Dinge mehr.
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis, das wäre in der Tat sehr dumm von A.

Die Lösung hat das Finanzamt, denn B hat während der Laufzeit der bewussten
2 Jahre, in seiner Bilanz Zahlungen an A verbucht, die A nie bekommen hat.
Diese Bilanzierung des B löst zunächst Zahlungsverpflichtungen von A an das Finanzamt aus.
Nun muss A nachweisen, keine derartigen Zahlungen erhalten zu haben, was
A auch kann.
Was dann mit B passiert, kann ich mir nicht vorstellen.

schönes Wochenende,

erniebert
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