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gerade gingen ja die eine oder andere Änderungen bzgl. des Urheberrechts durch. Z.B.
- direkte Auskunftsansprüche gegenüber Zugangs-/Contentprovidern ohne den Umweg über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, zumindest bei gewerblichen Rechteverletzungen, allerdings ggf. unter Richtervorbehalt
- aber auch Deckelung der Anwaltsgebühren bei Rechteverletzungen im nicht-kommerziellen Bereich auf 100 Euro, d.h. Anwaltsgebühren aus "imaginären" Streitwerten und die Einnahmequelle des einen oder anderen schwarzen Schafs scheinen in diesen Fällen passé oder zumindest auf diesen Deckelungsbetrag reduziert.
- die Schadenersatzregelungen/-möglichkeiten scheinen sich verändert zu haben, da müsste ich mich jedoch nochmal genauer schlau machen.
....die Schadenersatzregelungen/-möglichkeiten scheinen sich verändert zu haben....
Die Möglichkeiten des Schadensersatzes sind m. M. n. unverändert. Es werden ja lediglich die Anwaltsgebühren gedeckelt. Einen Anwalt, um meine Forderungen einzutreiben, habe ich erst einmal benötigt und da waren die Gebühren auch etwas unter 100 Euro. Ansonsten schreibe ich den Rechteverletzer grundsätzlich selber an und schicke ihm eine Rechnung mit meiner Honorarforderung im Wege der Lizenzanalogie plus der Zuschläge wegen nichtgenehmigter Nutzng und unterlassenem Bildquellennachweis etc. pp. Die Forderung wird nach dem jeweils aktuellen MFM-Honorarraster berechnet. Und da kommen pro Foto auch mal leicht ein paar Hundert Euro zusammen. Hat bisher immer prima funktioniert, spätestens nach der ersten Mahnung und Androhung rechtlicher Schritte. Und das geht auch weiterhin, so dass die Möglichkeiten des eigentlichen Schadensersatzes ja im Grunde unverändert bleiben. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Sorry für die späte Rückmeldung ...
Aber lieben Dank für die Anworten.
@ Klaus
Dass darüber viel diskutiert und von vielen wichtigen Leuten und dem einen oder anderen Sachverständigen viel gesagt wurde, war mir schon klar und hab das auch schon vorher verfolgt. Danke dennoch für die Links.
Letztlich ist's aber doch schon eine Abkehr von der bzw. für bestimmte Fälle ein Eingriff des Gesetzgebers in die übliche Gebührenregelung für Anwaltskosten anhand des - wie auch immer festgestellten - Streitwerts, oder? Hätte gedacht, dass deshalb das eine oder andere Praxisargument dafür oder dagegen aus den hier vermutlich auch anwesenden, ggf. zumindest teilweise "betroffenen" Fachkreisen kommt.
@nordlicht
Genau - nur die Anwaltskosten wurden gedeckelt. Die Schadenersatzregelungen für die Rechteinhaber jedoch sogar ausgeweitet, ggf. z.B. bis zur Herausgabe der Gewinne aus der Rechteverletzung, was ja eventuell durchaus sogar noch mehr sein kann. Meine ich zumindest irgendwo gelesen zu haben aber gerade darüber bin ich mir, wie gesagt, nicht ganz sicher.
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