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Bewerbung als Offizier
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 18:08    Titel: Bewerbung als Offizier Antworten mit Zitat

Person A, männlich, bewirbt sich beim Personalamt der Bundeswehr für eine Offizierslaufbahn. Kann das KWEA, insofern dieses über die Bewerbung von Person A informiert ist, Person A zum Wehrdienst einziehen, bevor das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist?
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie und wo Person A dann bei der Bundeswehr eingesetzt wird, mal ganz abgesehen von der Bezahlung.
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eine "betreffende Person" gibt es nicht, da der Fall rein fiktiv ist. Gut, unterstellen wir mal, die Person wurde gemustert, nach einer x-beliebigen Ausbildung zurückgestellt und hat nun, nachdem die Ausbildung fertig ist, nichts mehr vom KWEA gehört. Jetzt stellt sich Person A vor, wie toll es wäre, Bundeswehroffizier zu sein, unabhängig von einem Studium. Deshalb bewirbt er sich beim Personalamt für eine Stelle als Offizier. Meine Frage war eben, ob das KWEA ihn während dieses Auswahlverfahrens für Offiziersstellen einziehen kann/darf/wird. Gibt es da gesetzliche Regelungen? Oder werden diese Bewerber genauso behandelt wie andere Wehrpflichtige auch?
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Warum sollten Offzbewerber anders behandelt werden, als andere Wehrpflichtige?


Weil es Sinn machen würde. Wenn jemand freiwillig Offizier beim Heer werden will, warum sollte man ihn, solange noch nicht klar ist, ob er dafür geeignet ist, zum Wehrdienst bei der Marine ziehen?

Zitat:
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die besagt, dass erst nach dem Offz-Auswahlverfahren gezogen werden darf.


Was ja nicht heißt, dass es in der Praxis anders aussieht oder ob es vielleicht doch eine Vorschrift gibt, von deren Existenz Sie nichts wissen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.04.08, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Weil es Sinn machen würde.
Klingt gut. Es würde allerdings auch Sinn machen, wenn der betreffende potentielle Heeres-OA mal mit dem KWEA redet, wie die die Geschichte beurteilen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Weil es Sinn machen würde.

Wo ist da der Sinn?

Zitat:
Wenn jemand freiwillig Offizier beim Heer werden will, warum sollte man ihn, solange noch nicht klar ist, ob er dafür geeignet ist, zum Wehrdienst bei der Marine ziehen?


Die Antwort ist ganz einfach, weil es immer noch die Wehrpflicht gibt, daher ist der Bw egal ob du vorher schon freiwillig Offizier werden willst oder nicht.
Denn selbst wenn man nicht zum OA geeignet sein sollte, heisst das nicht, dass man nicht zum Wehrdienst herangezogen wird.
Beides läuft unabhängig voneinander.

VG
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Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Weil es Sinn machen würde.

Wo ist da der Sinn?


Dass das KWEA eben erstmal abwartet, ob Person A nun geeignet ist als Offizier oder nicht.

Zitat:


Die Antwort ist ganz einfach, weil es immer noch die Wehrpflicht gibt, daher ist der Bw egal ob du vorher schon freiwillig Offizier werden willst oder nicht.


Nicht ich, sondern die rein fiktive Person A! Ich selbst würde mich niemals frewillig als Offizier bewerben, keine Sorge!

Zitat:
Denn selbst wenn man nicht zum OA geeignet sein sollte, heisst das nicht, dass man nicht zum Wehrdienst herangezogen wird.
Beides läuft unabhängig voneinander.


Das ist schlechtes Personalmanagement.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das ist schlechtes Personalmanagement.


Das ist Ansichtssache Winken

Wenn man als Wehrpflichtiger eingezogen wird, die Bewerbung zum OA noch läuft, und man wird dann zur OffzLaufbahn zugelassen, dann wird die Wehrpflichtszeit umgewandelt in Zeitsoldat (zunächt) und angerechnet..

man stelle sich vor, es gefällt einem dann aber nicht mehr und hat sich die OffzLaufbahn anders vorgestellt, oder es stellt sich doch eine Nichteignung heraus, kann man immer noch aus dieser Laufbahn raus und seine Zeit absolvieren und dann wieder ins zivile Leben einsteigen.
Besser als wenn man das zu spät feststellt, und dann für Jahre beim Bund gebunden ist....verschenkte Zeit, oder?

das kann man auch als gutes PersManagement sehen Winken
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

So viel ich weiß - bitte korrigieren Sie mich, sollte ich falsch liegen - haben auch beim Bund die Soldaten eine Probezeit, bei der sie, wie in zivilen Arbeitsverhältnissen auch, jederzeit wieder kündigen können, ohne Angabe von Gründen. Die verschenkte Zeit hält sich dann doch stark in Grenzen. Oder welchen Zeitraum meinen Sie mit "zu spät"? Gebunden ist an den Bund übrigens, wie ich mir auch hier extra noch einmal bestätigen lassen habe, keiner. JEDER kann JEDERZEIT einen KDV-Antrag stellen; sobald dieser anerkannt ist, ist auch ein Offizier draußen, auch wenn er noch 10 Jahre vor sich hätte.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So viel ich weiß - bitte korrigieren Sie mich, sollte ich falsch liegen - haben auch beim Bund die Soldaten eine Probezeit, bei der sie, wie in zivilen Arbeitsverhältnissen auch, jederzeit wieder kündigen können, ohne Angabe von Gründen.


1. Ja, es gibt eine generelle Probezeit für SaZ von 6 Monaten, d.h. deine Dienstzeit - unabhängig von der tatsächlichen Verpflichtungszeit, wird zunächst mal für 6 Monate festgesetzt. Nach Ablauf dieser "Probezeit", wird deine tatsächliche Verpflichtungszeit durch die Bundeswehr festgelegt - und zwar einseitig - Du selbst kannst nicht sagen - ok, ich geh dann mal wieder.

2. Es gibt die sogenannte "widerrufliche Verpflichtung". Dabei hast Du quasi eine Probezeit von 6 Monaten und wirst die ersten 6 Monate rechtlich wie ein GWDL behandelt. Nach Ablauf der 6 Monate oder auch früher kannst Du deine Verpflichtung auf die volle Zeit festsetzen lassen oder aber dich entscheiden lediglich deinen GWD zu beenden. Natürlich kann auch hier die Bw nach 6 Monaten, sagen, dass sie dich nicht haben will.

3. Es gibt die Möglichkeit bei Einstellung mit höherem Dienstgrad oder bei Wiedereinstellern eine "Eignungsübung" von 4 Monaten zu machen. Dabei wirst Du vom ersten Tag an rechtlich wie ein Zeitsoldat behandelt - kannst aber jederzeit deine Entlassung verlangen. In der Regel wird nach Ablauf der Eignungsübung deine Verpflichtungszeit unmittelbar festgesetzt, also geringfügig anders als in lfd. Nr. 1.


Zitat:
Die verschenkte Zeit hält sich dann doch stark in Grenzen. Oder welchen Zeitraum meinen Sie mit "zu spät"?


Bei SaZ 12 oder bei BS isst es schon ne lange Zeit Restdienstzeit, wenn man nach 4 Jahren für sich feststellt, dass man doch nciht mehr beim Bund bleiben will (so wars gemeint) Winken


Zitat:
Gebunden ist an den Bund übrigens, wie ich mir auch hier extra noch einmal bestätigen lassen habe, keiner. JEDER kann JEDERZEIT einen KDV-Antrag stellen
;

Einen KDV Antrag stellt man als SaZ oder BS sowieso nicht. entweder man stellt einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung oder man kündigt.

Zitat:
sobald dieser anerkannt ist, ist auch ein Offizier draußen, auch wenn er noch 10 Jahre vor sich hätte.
[/quote]

und was machen Sie im Falle der Nicht-anerkennung??

ich kenne einige, die selbst mit Hilfe des Pfarrers usw nicht so einfach aus dem Verhältnis des SaZ / Bs aussteigen konnten, sondern ihre Dienstzeit absolvieren musste, da es keine Nachfolger auf den Dienstposten gab, bzw zuviel in den Soldaten investiert wurde, als dass man ihn jetzt einfach gehen lassen kann.
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und was machen Sie im Falle der Nicht-anerkennung??


Zu einem professionellen KDV-Berater gehen und klären, warum der erste Antrag nicht anerkannt wurde und anschließend einen besseren und vor allem überzeugenderen Antrag verfassen.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zu einem professionellen KDV-Berater gehen


aaah, vorher geht man zu einem unprofessionellen Berater ?? Winken


Zitat:
und klären, warum der erste Antrag nicht anerkannt wurde und anschließend einen besseren und vor allem überzeugenderen Antrag verfassen.


das kann der "KDV-berater" auch nicht entscheiden, sondern immer noch die personalbearbeitende Dienststelle. Bei denen sollte man anfragen, obwohl man bei Ablehnung sowieso schon die passende Erklärung bekommt, warum der Antrag abgelehnt wurde.
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::


aaah, vorher geht man zu einem unprofessionellen Berater ?? Winken


Viele schon.


Zitat:


das kann der "KDV-berater" auch nicht entscheiden, sondern immer noch die personalbearbeitende Dienststelle.


Ich habe nie etwas Gegenteiliges behauptet.

Zitat:
Bei denen sollte man anfragen, obwohl man bei Ablehnung sowieso schon die passende Erklärung bekommt, warum der Antrag abgelehnt wurde.


Der KDV Berater kann jedoch helfen, dass der nächste Antrag anerkannt wird.
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