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Ist das Urheberrecht ?!?

 
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kleeneyvi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 09:49    Titel: Ist das Urheberrecht ?!? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten einen Artikel bei einer Internetauktion eingestellt und das Bild von dem Verkäufer verwendet bei dem ich diesen Artikel vor einiger Zeit gekauft habe. Zu diesem Zeitpunkt waren mir die eventuellen Folgen noch nicht klar und ich kannte mich damit auch nicht aus. Das Angebot wurde sofort gelöscht (nach ca. 2 Tagen) und dann kam ein Brief ins Haus geflattert wo ich schadenersatz in höhe von x zahlen sollte. Nach einer mündlichen Absprache mit diesem hat dieser davon abgesehen und mir als kleines dudu angeboten (was auch noch schriftlich erfolgen sollte) nur 1/4 davon zu zahlen. Das war dann 4 monate her. Jetzt soll ich natürlich voll bezahlen + Anwalt 500 Euro.

Ein kleiner schock erstmal. Versuche das ganze jetzt über einen Anwalt zu regeln.
Denn: Ich habe mit dem Hersteller des Artikels gesprochen der seine Bilder frei zum downloaden auf seiner Website anbietet. Der Verkäufer hat dieses Bild professionell erstellen lassen. Seinen namen in ganz klein fast nicht sichtbar eingetragen und mehr nicht. Jetzt ist die Frage ob er das Urheberrecht hat oder nicht, schließlich hat er nur das Bild bearbeitet.

Vielleicht weiss jemand wie die Rechtslage ist.
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

"Seinen namen in ganz klein fast nicht sichtbar eingetragen und mehr nicht."

Wenn ein Urheberrecht besteht, tut das nichts zur Sache.

Zum Rest des Sachverhalts:
So, wie ich das verstanden habe, hat hat der Verkäufer des Artikels ein vom Hersteller erstelltes Bild bearbeiten lassen und verwendet. Er mahnt nun den Fragesteller ab, weil er dieses veränderte Bild ohne Zustimmung verwendet hat.

Inwieweit dadurch eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, lässt sich ohne genauere Kenntnis des Sachverhaltes nicht entscheiden.

a)
Man müsste im Einzelfall prüfen, inwieweit durch Bearbeitung des Lichtbildes ein eigenes Werk entstanden ist, an dem der Bearbeiter dann das Urheberrecht hat.

b)
Man müsste wissen, unter welchen Bedingungen der Hersteller die Nutzung seiner kostenlos bereit gestelten Bilder gestattet hat. Vermutlich wird er den Verwendern nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Die Verbreitung von Bearbeitungen gegen Entgelt dürfte dadurch nicht mehr gedeckt sein.

Aber diese Fragen kann ja der eingeschaltete Anwalt prüfen, der auch den ganzen Sachverhalt kennt.

Nachtrag:
Wenn der Verkäufer selbst einen Fotografen mit der Erstellung des Bildes beauftragt hat, dann liegt zumindest ein Lichtbildwerk vor, an dem der Fotograf das Urheberrecht und der Verkäufer Nutzungsrechte hat. In diesem Fall spielt es keine Rolle, dass der Hersteller ähnliche Bilder kostenlos anbietet. Der Fragesteler bekäme in diesem Fall zu Recht etwas auf die Nase.
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