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Verfasst am: 15.04.08, 09:02 Titel: Schadenersatz bei mangelhafter Beratung?
Fall: Mandantschaft M schließt mit Gegenpartei einen Vergleich ohne Widerrufsklausel. Ihr RA ist mit der Thematik überfordert. M wurde vom RA nicht darüber aufgeklärt, dass ein Widerruf nicht möglich ist. Vergleich zu ungunsten von M -> für M entstehen dadurch erhebliche finanzielle Nachteile.
Wenn ein Schaden durch anwaltliche Falschberatung entstanden ist, ist ein Ersatzanspruch durchaus denkbar.
Ob das der Fall ist, lässt sich aufgrund des dargestellten Sachverhalts nicht beurteilen.
Grundsätzlich gilt dabei, dass der Mandant die Fehlberatung beweisen muss, in dem beschrieben Fall etwa, dass ohne den Vergleich ein besseres Ergebnis herausgekommen wäre.
Allein die Tatsache, dass kein Widerrufsvorbehalt vereinbart worden ist, reicht dafür nicht aus.
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob der Mandant nicht beim Vergleichsabschluss anwesend oder in sonstiger Weise daran beteiligt war. _________________ Null Komma
***
nix
Dass eine Falschberatung erfolgt ist, scheint mir äußerst schwer beweisbar zu sein. Ich hatte einen ähnlichen Fall, der RA hat selbst erklärt, dass er sich mit der Materie nicht so gut auskenne. Trotzdem erschien es fast aussichtslos, hier Schadenersatz zu "erklagen".
Wenn bewiesen werden soll, dass ohne den Vergleich ein besseres Ergebnis hätte erzielt werden können, müsste sich die Beweisführung hier auf ausschließlich verfahrenstechnische Fehler des RA bzw. auf mangelnde Sachkenntnis beziehen. Das dürfte m. E. nur in Ausnahmefällen gelingen...
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